Siegel: KBA-geprüfte Software für das i-Kfz-GroßkundenverfahrenKBA-geprüfte SoftwareOffizieller i-Kfz-Softwarepartner · bundesweit einreichen

Zulassungsbehörde für 01324 Dresden finden

Welche Kfz-Zulassungsstelle ist für 01324 Dresden zuständig? Hier stehen Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten und Kennzeichen der Behörde.

Zuständige Zulassungsstelle für 01324 Dresden

Für 01324 Dresden ist die Zulassungsbehörde Stadt Dresden (Sachsen) zuständig. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten sowie die Online-Vorgänge, die Sie ohne Termin einreichen können.

Kontakt der Zulassungsbehörde Dresden
BehördeStadt Dresden (Sachsen)
AnschriftHauboldstr. 7, 01239 Dresden · Google Maps
Telefon0351-488-8008
Fax0351-488-8009
E-Mailkfz-zulassung@dresden.de
KennzeichenDDLSNKMFTLMEIPIR
Öffnungszeitenlaut Behörde für „SG Kfz-Zulassungsbehörde“
  • Allgemeine Öffnungszeit (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.)
  • Mo 08:00 - 12:00 Uhr
  • Di 08:00 - 17:00 Uhr
  • Mi 08:00 - 12:00 Uhr
  • Do 08:00 - 17:00 Uhr
  • Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Termin vor OrtTermin vereinbaren · online brauchen Sie keinen Termin

Online-Vorgänge für 01324 Dresden

Sie möchten Ihr Fahrzeug in 01324 Dresden zulassen, ummelden oder abmelden? Über Zulassung Online 24 reichen Sie den Antrag digital bei Stadt Dresden ein.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Dresden entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.