Behördendeutsch, übersetzt.

Jeder Artikel beantwortet eine konkrete Frage zur Fahrzeugzulassung — mit den Gebührenpositionen der GebOSt, Fristen aus der FZV und ohne Floskeln. Geschrieben vom Team, das die Zulassungssoftware selbst baut.

Was eine KFZ-Zulassung an amtlichen Gebühren kostet, regelt die GebOSt für jeden Vorgang eigens — von der Außerbetriebsetzung (Nr. 224.2) bis zur Neuzulassung (Nr. 221.1.1). Am Schalter der Zulassungsstelle fallen dabei höhere Amtsgebühren an als beim internetbasierten Antrag; bei Online-Diensten kommt eine Servicegebühr hinzu. Die Ratgeber unten erklären Gebühren, Unterlagen, eVB-Nummer, das i-Kfz-Verfahren, die Abmeldung und Ummelde-Fristen — jeweils mit Rechtsquelle und Gebührenposition.

Die vier meistgestellten Fragen — jeweils mit der kurzen Antwort und dem passenden Ratgeber:

  • Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit? Die Änderung ist unverzüglich zu melden; das Verwarnungsgeld liegt bei 15 € — Ummelden nach Umzug
  • Was kostet die Zulassung? 129,99 € Neuzulassung, 79,99 € Umschreibung, 24,99 € Abmeldung — alle Gebühren im Detail
  • Wie lange bleibt mein Kennzeichen reserviert? Bis zu 12 Monate nach der Abmeldung — Kennzeichen behalten
  • Darf ich sofort fahren? Bis zu 14 Tage ohne Plaketten — i-Kfz erklärt

„Folgende Änderungen von Fahrzeugdaten oder von Halterdaten sind der zuständigen Zulassungsbehörde vom Halter […] unverzüglich mitzuteilen"

§ 15 Absatz 1 Satz 1 FZV · Gesetzestext lesen

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Ihr Vorgang ist in rund 15 Minuten erfasst — der Ratgeber bleibt hier, falls Sie ihn brauchen.

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Stand: 12. August 2026

Zuletzt geprüft: ·Inhaltlich verantwortlich: ZulassungOnline24