Auto auf eine andere Person zulassen: Halter, Fahrer, Vollmacht
Halter und Fahrer eines Fahrzeugs müssen nicht dieselbe Person sein. Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung im Betrieb hat und über seine Verwendung bestimmt — unabhängig davon, wer im Alltag fährt oder wer Eigentümer ist. Für die Zulassung im Namen eines anderen braucht es eine Vollmacht.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 6 FZV – Antrag auf Zulassung · Quelle ansehen
Wer gilt als Halter?
Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung nutzt und über seinen Einsatz bestimmt. Der Halter wird in Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und ist Adressat von Kfz-Steuer und Bußgeldbescheiden.
Eigentum und Halterschaft können auseinanderfallen — etwa bei Leasing oder Finanzierung: Eigentümer ist die Bank, Halter der Nutzer.
Wann brauche ich eine Vollmacht?
Immer, wenn Sie einen Antrag im Namen einer anderen Person stellen. Die Vollmacht muss erkennen lassen, wer wen wozu bevollmächtigt. Bei uns wird sie digital erteilt und dem Vorgang beigefügt.
Die Behörde prüft die Bevollmächtigung; ohne sie wird der Antrag zurückgewiesen.
Was ist bei Fahranfängern und Angehörigen zu bedenken?
Wird das Fahrzeug auf die Eltern zugelassen, obwohl das Kind es fährt, ist das zulassungsrechtlich zulässig — versicherungsrechtlich aber heikel. Der Versicherer will wissen, wer regelmäßig fährt; falsche Angaben zum Fahrerkreis können den Versicherungsschutz gefährden.
Melden Sie den tatsächlichen Fahrerkreis dem Versicherer, auch wenn der Beitrag dadurch steigt.
Häufige Fragen
Müssen Halter und Fahrer dieselbe Person sein?
Nein. Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung im Betrieb hat und über seine Verwendung bestimmt. Wer tatsächlich fährt, ist zulassungsrechtlich nicht entscheidend.
Brauche ich eine Vollmacht, um ein Auto für jemanden zuzulassen?
Ja. Für jeden Antrag im Namen einer anderen Person ist eine Vollmacht erforderlich, aus der hervorgeht, wer wen wozu bevollmächtigt. Ohne sie weist die Behörde den Antrag zurück.
Kann ich das Auto meines Kindes auf mich zulassen?
Zulassungsrechtlich ja. Versicherungsrechtlich müssen Sie aber den tatsächlichen Fahrerkreis angeben — falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
Quellen
Alle Rechtsangaben dieses Beitrags sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung, Bundesministerium der Justiz
- § 18 FZV – Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren, Bundesministerium der Justiz
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 2023), Bundesministerium der Justiz