Aus dem Winterschlaf zurück auf die Straße — online.

Die Wiederzulassung meldet ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut an — das Saisonfahrzeug im Frühjahr, den gekauften Gebrauchten, der abgemeldet in der Garage stand. Bis zu 7 Jahre nach der Abmeldung geht das ohne neue Vollabnahme.

  • Mit oder ohne Halterwechsel
  • Altes oder neues Kennzeichen
  • Ohne Termin, ohne eID

Ihr Preis

Alle amtlichen Gebühreninklusive
Gesetzliche Mehrwertsteuerinklusive
Wiederzulassung gesamt79,99 €

Ein Endpreis — mit und ohne Halterwechsel. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Voraussetzungen

Was wird vor der Wiederzulassung geprüft?

  • Gültige HU — die Hauptuntersuchung darf nicht abgelaufen sein; sonst zuerst zur Prüfstelle
  • eVB-Nummer für den neuen Versicherungsschutz (eVB-Ratgeber)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit Sicherheitscodes
  • Abmeldebescheinigung bzw. Nachweis der Außerbetriebsetzung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Wichtig: Nach mehr als 7 Jahren Stilllegung gilt ein Fahrzeug als endgültig außer Betrieb — dann ist eine Begutachtung nach § 21 StVZO nötig. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, klären wir vor der Bezahlung.

SAISON 04–10

Tipp: Fahren Sie jedes Jahr nur von Frühjahr bis Herbst? Dann spart ein Saisonkennzeichen das jährliche Ab- und Anmelden komplett — wir beraten Sie im Antrag.

Häufige Fragen zur Wiederzulassung

Kurz beantwortet

Bekomme ich mein altes Kennzeichen zurück?

Wenn es bei der Abmeldung für Sie reserviert wurde, ja. Ist es inzwischen frei vergeben, wählen Sie ein neues Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen direkt im Antrag.

Ich habe das Auto abgemeldet gekauft — geht das online?

Ja, das ist die Wiederzulassung mit Halterwechsel — zum selben Endpreis von 79,99 €, alle amtlichen Gebühren inklusive. Sie brauchen zusätzlich die ZB Teil II und Ihre eigene eVB-Nummer.

Was, wenn die HU abgelaufen ist?

Dann muss das Fahrzeug zuerst zur Hauptuntersuchung. Zur Prüfstelle dürfen Sie mit abgemeldetem Fahrzeug nicht einfach fahren — nutzen Sie ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger.

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?

Nein. Die Wiederzulassung läuft komplett online — wir reichen bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde ein, von Hamburg bis München. Nach der Genehmigung dürfen Sie mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis sofort bis zu 14 Tage fahren.

Kann ich ein Wunschkennzeichen dazubuchen?

Ja — das Wunschkennzeichen ist zu jedem Zulassungsvorgang zubuchbar: +24,00 €, die amtliche Reservierungs- und Zuteilungsgebühr ist darin bereits enthalten. Die Verfügbarkeit prüfen wir vor der Bezahlung.

Die Saison wartet nicht.

Wiederzulassung starten — meist noch am selben Werktag eingereicht.

Wiederzulassung starten

Stand: 4. August 2026

Wie melde ich ein abgemeldetes Auto wieder an?

Die Wiederzulassung kostet 79,99 € inklusive aller Amtsgebühren. Voraussetzung sind beide Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscodes, eine gültige Hauptuntersuchung, eine eVB-Nummer und ein SEPA-Mandat. War das Fahrzeug höchstens zwölf Monate abgemeldet und das Kennzeichen reserviert, bekommen Sie dieselbe Kombination zurück.

„[…] für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen"

§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV · Gesetzestext lesen

Checkliste Abgemeldetes Auto wieder anmelden (Wiederzulassung): Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, Gültige Hauptuntersuchung, eVB-Nummer der Versicherung
Abgemeldetes Auto wieder anmelden heißt im Amtsdeutsch Wiederzulassung. Ein abgemeldetes Fahrzeug kommt zurück in den Verkehr.

Zuletzt geprüft: ·Inhaltlich verantwortlich: ZulassungOnline24