Vier Schritte. Ein Nachmittag Behörde gespart.

Die Online-Zulassung bei ZulassungOnline24 läuft über die i-Kfz-Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts: Sie erteilen uns digital eine Vollmacht, wir reichen Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein. Eine eID-Ausweisfunktion brauchen Sie dafür nicht.

  1. ca. 10 Minuten

    Vorgang starten und Daten eingeben

    Wählen Sie Ihren Vorgang — Anmelden, Ummelden, Abmelden oder Wiederzulassung — und geben Sie Fahrzeug-, Halterdaten und eVB-Nummer ein. Das Formular fragt nur ab, was Ihre Behörde für genau diesen Vorgang verlangt.

  2. 2 Minuten

    Gesamtpreis bezahlen

    Sie bestätigen die Rechtstexte und zahlen per PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna. Es fällt genau ein Betrag an: die amtlichen Gebühren sind darin bereits enthalten — bei der Neuzulassung auch Kennzeichenschilder, Prägung und Versand —, weitere Zahlungen an die Behörde kommen nicht auf Sie zu. Wie sich der Preis zusammensetzt, sehen Sie vor der Bezahlung aufgeschlüsselt.

  3. ca. 5 Minuten

    Dokumente fotografieren und digital bevollmächtigen

    Direkt nach der Zahlung kommen die Links per E-Mail: Zulassungsbescheinigung, Ausweis, ggf. HU-Nachweis mit dem Handy aufnehmen und die Zulassungsvollmacht digital unterschreiben. Unsere Dokumentenerkennung liest die Angaben aus und gleicht sie mit Ihren Eingaben ab — Unstimmigkeiten sehen Sie sofort als Ampel, nicht erst als Ablehnungsbescheid.

  4. meist am selben Werktag

    Wir reichen ein — Sie verfolgen den Status

    Ihr Antrag geht digital an die Zulassungsbehörde. Jeden Statuswechsel — eingereicht, genehmigt, Post unterwegs — sehen Sie online und per E-Mail. Nach der Genehmigung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF; ausgedruckt ins Auto gelegt dürfen Sie sofort bis zu 14 Tage fahren. Kennzeichenschilder und Prägung buchen Sie optional dazu — Plaketten und Dokumente bringt die Post.

Der Unterschied

Warum ist bei uns keine eID nötig?

Rechtsrahmen der internetbasierten Zulassung: Abschnitt 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§§ 18 ff. FZV) · Quelle ansehen

Die Behördenportale (i-Kfz-Selfservice) verlangen den Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion, ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp — daran scheitern viele Anträge. Als registrierter Großkunde der Zulassungsbehörden reichen wir Ihren Antrag mit Ihrer digitalen Vollmacht ein: Ein Foto Ihres Ausweises genügt. Die Software dafür hat das Kraftfahrt-Bundesamt offiziell abgenommen — wir sind offizieller i-Kfz-Softwarepartner.

Unterlagen

Welche Unterlagen brauche ich für welchen Vorgang?

Für jeden Vorgang brauchen Sie die Fahrzeugpapiere mit freigerubbelten Sicherheitscodes und ein SEPA-Mandat. Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung verlangen zusätzlich eine eVB-Nummer der Versicherung; bei der Abmeldung entfällt sie, dafür brauchen Sie die Siegelcodes beider Plaketten. Die Tabelle zeigt jede Kombination.

UnterlageAnmeldenUmmeldenAbmeldenWiederzulassung
eVB-Nummer (Ratgeber)JaJa*Ja
Zulassungsbescheinigung Teil IJaJaJa
Zulassungsbescheinigung Teil IIJaJa*Ja
Ausweis (Foto genügt)JaJaJaJa
SEPA-Mandat Kfz-SteuerJaJaJa
HU-NachweisJa*Ja
Kennzeichen mit SicherheitscodesJa
CoC-PapierJa

* je nach Konstellation (z. B. Halterwechsel). Der Antrag zeigt Ihnen Ihre exakte Liste, bevor Sie etwas hochladen.

Sicherheit

Was mit Ihren Daten passiert

Verarbeitung in Deutschland, geprüfte Strecke

Ihre Antragsdaten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet und ausschließlich für Ihren Zulassungsvorgang verwendet. Die Übermittlung an Behörden läuft über die vom KBA abgenommene i-Kfz-Schnittstelle — dieselbe Infrastruktur, die auch Zulassungsbehörden untereinander nutzen.

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Widerruf und Support

Als Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung). Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail an [email protected] — oder Sie fragen unseren Assistenten unten rechts. Wer hinter der Plattform steht: Über uns.

Häufige Fragen zum Ablauf

Kurz beantwortet

Wie umgehe ich den Termin bei der Zulassungsstelle?

Indem der Antrag digital eingereicht wird: Über die i-Kfz-Großkundenschnittstelle geht Ihr Vorgang direkt in das System der Behörde — ohne Wartenummer, ohne Schalter. Sie starten jederzeit, auch abends oder am Wochenende; eingereicht wird meist am selben Werktag.

Gilt das für jede Zulassungsbehörde in Deutschland?

Ja, bundesweit — von Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart und Frankfurt bis zum Landkreis. Zuständig bleibt die Behörde Ihres Wohnsitzes; wir ermitteln sie automatisch aus Ihrer Adresse und reichen dort ein.

15 Minuten Ihrer Zeit. Null Minuten Wartezimmer.

Starten Sie Ihren Vorgang — der Antrag führt Sie durch jeden Schritt.

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Stand: 4. August 2026

Zuletzt geprüft: ·Inhaltlich verantwortlich: ZulassungOnline24