Umgezogen oder Auto gekauft? Ummelden dauert online 10 Minuten.

Die Umschreibung ändert Halter oder Anschrift in den Fahrzeugpapieren — nach einem Umzug, einem Gebrauchtwagenkauf oder einer Übernahme in der Familie. Ihr Kennzeichen dürfen Sie dabei bundesweit behalten.

  • Kennzeichen mitnehmen möglich
  • Mit oder ohne Halterwechsel
  • Ohne Termin — ohne eID, AusweisApp oder Kartenlesegerät

Ihr Preis

Alle amtlichen Gebühreninklusive
Gesetzliche Mehrwertsteuerinklusive
Umschreibung gesamt79,99 €

Ein Endpreis für jeden Fall — im selben Bezirk wie über Bezirksgrenzen, mit und ohne Halterwechsel. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Ihr Fall

Welche Umschreibung brauchen Sie?

Was ist beim Umzug zu tun — gleicher Halter, neue Adresse?

Nach einem Umzug muss die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung „unverzüglich“ aktualisiert werden (§ 15 Absatz 1 FZV). Ob Sie im selben Zulassungsbezirk bleiben oder in einen anderen ziehen: Bei uns kostet die Umschreibung in beiden Fällen 79,99 € komplett — die je nach Bezirk unterschiedliche amtliche Gebühr ist bereits enthalten. Ihr Kennzeichen behalten Sie, wenn Sie möchten.

Fristen und Bußgelder beim Ummelden →
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Kennzeichenmitnahme ist seit 2015 bundesweit möglich — auch über Bezirksgrenzen.

Was gilt beim Gebrauchtwagenkauf — neuer Halter?

Beim Halterwechsel schreiben wir das Fahrzeug auf Sie um. Sie brauchen zusätzlich die eVB-Nummer Ihrer eigenen Versicherung und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, ist es keine Umschreibung, sondern eine Wiederzulassung — auch die geht bei uns online.

Unterlagen beim Halterwechsel:

Häufige Fragen zur Umschreibung

Kurz beantwortet

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?

Ja. Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bundesweit mitnehmen — beim Umzug und beim Halterwechsel. Im Antrag setzen Sie dafür einfach einen Haken; ein neues Kennzeichen oder Wunschkennzeichen ist optional.

Wie schnell muss ich nach dem Umzug ummelden?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt die Änderung „unverzüglich“. Wer zu lange wartet, riskiert ein Verwarnungsgeld. Details und die Checkliste finden Sie im Ratgeber Auto ummelden nach Umzug.

Was kostet das Ummelden insgesamt?

79,99 € komplett — im selben Bezirk wie in einen anderen Bezirk. Der Preis ist ein Gesamtpreis inkl. MwSt. und sämtlicher amtlicher Gebühren von Zulassungsbehörde und Kraftfahrt-Bundesamt — es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Alle Vorgänge: Preise & Gebühren; die amtlichen GebOSt-Sätze im Detail erklärt der Ratgeber Was kostet die KFZ-Zulassung?.

Brauche ich einen neuen TÜV-Termin?

Nein — die Hauptuntersuchung läuft fahrzeuggebunden weiter. Sie muss zum Zeitpunkt der Umschreibung nur gültig sein; bei abgelaufener HU beraten wir Sie vor der Einreichung.

Ich habe das Ummelden vergessen — was jetzt?

Einfach nachholen: Der Ablauf ist derselbe wie direkt nach dem Umzug, ein Sonderverfahren gibt es nicht. Der Bußgeldkatalog sieht 15 € Verwarnungsgeld vor (Nr. 180 BKat) — was nach einem Jahr oder länger gilt, erklärt der Ratgeber Auto ummelden vergessen.

Geht das ohne Termin bei meiner Zulassungsstelle?

Ja — wir reichen bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde digital ein, ob Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart oder Frankfurt. Ein Termin bei der Zulassungsstelle ist nie nötig; Sie erledigen alles online.

Der Papierkram zieht nicht mit um.

Umschreibung online starten — wir kümmern uns um Behörde, Status und Versand.

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Stand: 12. August 2026

Auto ummelden auf einen Blick

Die Umschreibung kostet bei ZulassungOnline24 79,99 € als Gesamtpreis — im selben Zulassungsbezirk wie über Bezirksgrenzen, mit und ohne Halterwechsel. Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit freigerubbelten Sicherheitscodes, eine eVB-Nummer und ein SEPA-Mandat. Das Kennzeichen dürfen Sie behalten. Ein Termin bei der Zulassungsstelle ist nicht nötig.

„Folgende Änderungen von Fahrzeugdaten oder von Halterdaten sind der zuständigen Zulassungsbehörde vom Halter […] unverzüglich mitzuteilen"

§ 15 Absatz 1 Satz 1 FZV · Gesetzestext lesen

Checkliste Auto ummelden (Umschreibung): Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Sicherheitscodes freirubbeln — beide Papiere, eVB-Nummer der Versicherung
Auto ummelden heißt im Amtsdeutsch Umschreibung. Das Auto bekommt einen neuen Halter oder einen neuen Landkreis — oder beides.

Zuletzt geprüft: ·Inhaltlich verantwortlich: ZulassungOnline24