Was kostet die KFZ-Zulassung 2026? Alle Gebühren im Überblick

·5 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von ZulassungOnline24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Was eine KFZ-Zulassung an amtlichen Gebühren kostet, regelt bundeseinheitlich die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Entscheidend ist dabei der Weg: Am Schalter der Zulassungsstelle fallen höhere Amtsgebühren an als beim internetbasierten Antrag. Dieser Ratgeber erklärt, welche Posten anfallen, wann sie anfallen — und was bei ZulassungOnline24 im Festpreis bereits enthalten ist.

Alle amtlichen Beträge stehen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) · Quelle ansehen

Was kostet die Zulassung bei der Behörde?

Die amtlichen Gebühren sind bundeseinheitlich in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Jeder Vorgang hat dort eine eigene Gebührennummer — von der Neuzulassung über die Umschreibung bis zur Außerbetriebsetzung. Je nach Zulassungsbehörde kommen geringe Auslagen hinzu, etwa für Postversand oder Datenabrufe.

Schalter oder online: Wo ist die Amtsgebühr günstiger?

Die GebOSt setzt für jeden Vorgang zwei verschiedene Sätze an: einen für die Vorsprache am Schalter und einen niedrigeren für das internetbasierte Verfahren. Wer persönlich zur Zulassungsstelle geht, zahlt also mehr Amtsgebühren als online — bei der Neuzulassung ist der Schaltersatz mehr als doppelt so hoch. Das ist keine Rabattaktion, sondern im Gebührenverzeichnis so vorgesehen: Der digitale Antrag verursacht der Behörde weniger Aufwand.

Der niedrigere Satz gilt für jeden internetbasierten Antrag — ob Sie ihn selbst im Behördenportal stellen oder ein Zulassungsdienst ihn über die i-Kfz-Großkundenschnittstelle einreicht. Dazu kommt, was der Behördengang sonst kostet: Anfahrt, Parkgebühr und ein halber Arbeitstag Wartezeit.

Die genauen Sätze stehen im Gebührenverzeichnis der GebOSt und können sich ändern. Bei ZulassungOnline24 müssen Sie sie ohnehin nicht selbst abrechnen — sie sind in unserem Festpreis bereits enthalten.

Welche Zusatzkosten kommen dazu?

Neben der Grundgebühr sieht die GebOSt je nach Vorgang weitere Positionen vor:

  • Wunschkennzeichen: Zuteilung und Reservierung sind eigene Gebührenpositionen. Bei uns stecken beide im Aufpreis von 24,00 € — Sie zahlen nichts separat an die Behörde. Verfügbarkeit prüfen: Wunschkennzeichen.
  • Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust: eigene Gebührennummer, fällt nur im Verlustfall an.
  • Stempelplakette und Plakettenträger: kleine Beträge je Schild, in unserem Festpreis enthalten.
  • Gebühr für die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts: fällt je Einreichung an, bundesweit gleich — bei ZulassungOnline24 bereits eingerechnet.
  • Kennzeichenschilder: keine Amtsgebühr, sondern Sache der Prägestelle. Bei der Neuzulassung sind Schilder, Prägung und Versand bei uns im Preis enthalten.

Für Überführungs- und Probefahrten ohne reguläre Zulassung gibt es das Kurzzeitkennzeichen mit eigener Gebührennummer.

Was kostet die Zulassung mit und ohne Wunschkennzeichen?

Bei ZulassungOnline24 zahlen Sie 129,99 € für die Neuzulassung und 24,00 € Aufpreis, wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten. Beide Beträge sind Endpreise: Sämtliche amtlichen Gebühren von Zulassungsbehörde und Kraftfahrt-Bundesamt sind enthalten, es kommt nichts hinzu.

BeispielGesamtpreis ZulassungOnline24
Neuzulassung ohne Wunschkennzeichen (Schilder optional)129,99 €
Neuzulassung mit Wunschkennzeichen (Schilder optional)153,99 €
Umschreibung im selben Bezirk, Kennzeichen bleibt79,99 €
Umschreibung im selben Bezirk mit Wunschkennzeichen103,99 €

Am günstigsten fahren Sie, wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten — dann entfällt der Wunschkennzeichen-Aufpreis, und neue Schilder brauchen Sie auch nicht.

Was kostet die Zulassung über ZulassungOnline24?

ZulassungOnline24 verlangt Festpreise: 129,99 € brutto für die Neuzulassung (Kennzeichenschilder, Prägung und Versand optional zubuchbar) und 79,99 € für Umschreibung oder Wiederzulassung. Die Amtsgebühr ist jeweils enthalten und wird 1:1 ohne Aufschlag an die Zulassungsbehörde weitergereicht — bei der Neuzulassung ist das die amtliche Gebühr für die Neuzulassung; einen separaten Gebührenbescheid erhalten Sie nicht.

LeistungPreis (brutto)
Neuzulassung — Kennzeichenschilder, Prägung und Versand optional129,99 €
Umschreibung / Wiederzulassung79,99 €
Abmeldung24,99 €
Wunschkennzeichen-Service+ 24,00 €
Express-Priorität+ 30,00 €

Beispielrechnung Neuzulassung

Über ZulassungOnline24 zahlen Sie 129,99 € — darin enthalten sind die geprägten Kennzeichenschilder samt Versand, die amtliche Gebühr der Zulassungsbehörde, die KBA-Gebühr für die Großkundenschnittstelle, Stempelplakette, Bearbeitung und gesetzliche Umsatzsteuer.

Alle genannten Preise sind Endpreise brutto. Sie zahlen den Gesamtpreis online, bevor der Antrag bei der Behörde eingereicht wird — die Amtsgebühr ist darin bereits enthalten; versteckte Nachforderungen von ZulassungOnline24 gibt es nicht.

Warum lohnt sich der Online-Weg trotz Servicekosten?

Der Online-Weg ersetzt Terminbuchung, Anfahrt und Wartezeit bei der Behörde durch rund 10 Minuten Dateneingabe am Bildschirm. Möglich macht das i-Kfz Stufe 4, die vollautomatisierte Fahrzeugzulassung — den Hintergrund erklärt der Ratgeber Was ist i-Kfz?.

Die Einreichung läuft dabei über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Sie brauchen deshalb weder eine eID noch ein Kartenlesegerät — nur die digitale Vollmacht.

Dazu kommt der vorläufige Zulassungsnachweis: Nach der automatisierten Genehmigung dürfen Sie bis zu 14 Tage sofort fahren, während Dokumente und Plaketten per Post unterwegs sind. Einen Nebenkostenfaktor sollten Sie trotzdem früh klären: die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, ohne die kein Antrag angenommen wird.

Wie sparen Sie bei Abmeldung und Ummeldung?

Die Außerbetriebsetzung ist der günstigste Vorgang im Gebührenverzeichnis — bei ZulassungOnline24 melden Sie Ihr Auto online ab zum Festpreis, ohne Behördengang und ohne Termin.

Auch bei stillgelegten Fahrzeugen lohnt der Online-Weg: Die Wiederzulassung hat eine eigene, niedrigere Gebührennummer, wenn der Halter derselbe bleibt. Bei uns kostet sie in beiden Fällen denselben Festpreis.

Alle Preise für Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Zusatzleistungen finden Sie gebündelt auf der Seite Preise — inklusive der jeweils anfallenden Amtsgebühren, damit Sie vor dem Start die Gesamtkosten kennen.