Was ist i-Kfz? Die internetbasierte Fahrzeugzulassung erklärt

·5 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von ZulassungOnline24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

i-Kfz ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes, mit der Sie Ihr Fahrzeug vollständig online an-, um- oder abmelden. Seit der Ausbaustufe 4 läuft der gesamte Vorgang ohne Termin und ohne Besuch bei der Zulassungsstelle. Dieser Ratgeber erklärt, wie das System funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und was der Vorgang kostet.

„Ein Fahrzeug darf […] ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger […], längstens jedoch für vierzehn Tage, in Betrieb gesetzt werden."

§ 31 Absatz 1 Satz 1 FZV · Gesetzestext lesen

Was bedeutet i-Kfz?

i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung und bezeichnet das Verfahren, mit dem Zulassungsvorgänge nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) online abgewickelt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat das System seit 2015 in vier Stufen aufgebaut.

Zuständig bleibt weiterhin Ihre örtliche Zulassungsbehörde. Neu ist der Weg dorthin: Statt am Schalter zu warten, reichen Sie den Antrag digital ein — rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Online möglich sind heute alle Standardvorgänge: die Neuzulassung, die Umschreibung nach Kauf oder Umzug, die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs und die Außerbetriebsetzung. Auch ein Wunschkennzeichen lässt sich im selben Vorgang reservieren und zuteilen.

Die vier Ausbaustufen von i-Kfz

i-Kfz wurde in vier Ausbaustufen eingeführt, von der reinen Online-Abmeldung 2015 bis zur vollautomatisierten Zulassung aller Vorgänge seit 2023. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung im Überblick.

StufeStartMöglich wurde
Stufe 12015Außerbetriebsetzung (Abmeldung) online
Stufe 22017Wiederzulassung auf denselben Halter
Stufe 32019Neuzulassung und Umschreibung online, Prüfung noch durch Sachbearbeiter
Stufe 4seit 01.09.2023Alle Vorgänge vollautomatisiert, sofortige digitale Bescheinigung, Großkundenschnittstelle

Was kann i-Kfz Stufe 4?

i-Kfz Stufe 4 gilt seit dem 1. September 2023 und macht die Fahrzeugzulassung vollautomatisiert: Das System prüft den Antrag digital, entscheidet sofort und stellt direkt eine digitale Bescheinigung aus. Ein Sachbearbeiter muss den Antrag nicht mehr manuell freigeben.

Der größte praktische Vorteil ist der vorläufige Zulassungsnachweis. Sie drucken ihn aus, legen ihn ins Fahrzeug und dürfen damit sofort losfahren — noch bevor Zulassungsbescheinigung, Plaketten und Kennzeichen per Post ankommen.

Sofort fahren mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis

Nach der automatisierten Genehmigung dürfen Sie mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis bis zu 14 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Der Ausdruck muss dabei im Fahrzeug mitgeführt werden.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Online-Zulassung?

Für eine Online-Zulassung über i-Kfz brauchen Sie im Regelfall fünf Dinge: eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscodes, Ausweisdokument, SEPA-Mandat und bei Gebrauchtwagen den HU-Nachweis.

  • eVB-Nummer: der 7-stellige Versicherungsnachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht. Details dazu im Ratgeber eVB-Nummer.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit freigelegten Sicherheitscodes. Die dafür nötigen i-Kfz-Dokumente werden seit 2015 (Teil I) beziehungsweise 2018 (Teil II) ausgegeben.
  • Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer — Pflicht nach § 13 KraftStG.
  • HU-Nachweis bei Gebrauchtfahrzeugen mit fälliger Hauptuntersuchung.

Was ist die Großkundenschnittstelle (GKS)?

Die Großkundenschnittstelle (GKS) ist der technische Zugang, über den registrierte Zulassungsdienste Anträge direkt bei den Behörden einreichen — im Auftrag und mit Vollmacht ihrer Kunden. Sie ist Teil von i-Kfz Stufe 4.

Der entscheidende Unterschied zum Bürgerportal: Über die GKS brauchen Sie als Kunde keinen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) und kein Kartenlesegerät. Die Identifikation und Einreichung übernimmt der Dienstleister auf Basis Ihrer digitalen Vollmacht.

ZulassungOnline24 nutzt die GKS mit einer Software, die das Kraftfahrt-Bundesamt offiziell abgenommen hat. Wie der Ablauf im Detail aussieht, zeigt die Seite So funktioniert's.

i-Kfz-Portal oder Softwarepartner — welcher Weg passt zu Ihnen?

Für Bürger führen zwei Wege in das i-Kfz-Verfahren: der Selbstantrag im i-Kfz-Portal der eigenen Zulassungsbehörde (mit eID, ohne Servicegebühr) oder der Weg über einen Softwarepartner mit GKS-Zugang (ohne eID, mit Servicegebühr). Die Amtsgebühren sind auf beiden Wegen identisch.

Der Selbstantrag lohnt sich, wenn Ihre eID aktiviert ist und Sie das zuständige Portal kennen; der Softwarepartner-Weg, wenn Sie keine eID nutzen oder den Vorgang abgeben möchten. Die typischen Hürden des Behördenportals und den ausführlichen Vergleich zeigt der Ratgeber Was ist das i-Kfz-Portal — und warum es oft nicht funktioniert.

Wie lange dauert die Online-Zulassung?

Die reine Antragstellung dauert bei ZulassungOnline24 rund 10 Minuten Dateneingabe; die automatisierte Prüfung der Behörde entscheidet anschließend sofort, ohne dass ein Sachbearbeiter den Vorgang anfasst. Den vorläufigen Zulassungsnachweis erhalten Sie direkt digital.

Zulassungsbescheinigung, Plaketten und gegebenenfalls Kennzeichen kommen danach per Post. Die Wartezeit überbrückt der 14-Tage-Nachweis — Sie bleiben durchgehend fahrbereit.

Was kostet die Online-Zulassung?

Für jeden Vorgang sieht die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) eine eigene Gebührenposition vor: die Neuzulassung Nr. 221.1.1, die Umschreibung je nach Fall Nr. 221.8.1 oder Nr. 221.2.1, die Außerbetriebsetzung Nr. 224.2. Am Schalter der Zulassungsstelle fallen höhere Amtsgebühren an als beim internetbasierten Antrag; die genauen Sätze stehen im Gebührenverzeichnis der GebOSt.

Bei ZulassungOnline24 zahlen Sie Endpreise, in denen die Amtsgebühr bereits enthalten ist — sie wird 1:1 ohne Aufschlag an die Zulassungsbehörde weitergereicht. Eine Neuzulassung kostet 129,99 € (Kennzeichenschilder, Prägung und Versand optional zubuchbar); Umschreibung und Wiederzulassung kosten 79,99 €. Die Abmeldung kostet regulär 24,99 € komplett; optional buchbar sind der Wunschkennzeichen-Service (+24,00 €) und die Express-Priorität (+30,00 €).

Alle Gebührenposten mit GebOSt-Nummern und weitere Beispielrechnungen finden Sie im Ratgeber Was kostet die KFZ-Zulassung?.

Sie möchten die Online-Zulassung direkt nutzen? Auf der Seite Auto anmelden starten Sie den Vorgang in rund 10 Minuten: Daten eingeben, Dokumente fotografieren, digital bevollmächtigen — die Einreichung bei der Zulassungsbehörde übernimmt ZulassungOnline24, den Status erhalten Sie per E-Mail.