Halterwechsel ohne Verkauf: Umschreibung innerhalb der Familie

·3 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von ZulassungOnline24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Ein Halterwechsel setzt keinen Verkauf voraus. Wird ein Fahrzeug innerhalb der Familie übergeben oder verschenkt, ist der Vorgang trotzdem eine Umschreibung: Die Behörde trägt einen neuen Halter ein und braucht dafür dieselben Nachweise wie beim Verkauf.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 6 FZV – Antrag auf Zulassung · Quelle ansehen

Was ändert sich gegenüber dem Verkauf?

Rechtlich fast nichts. Die Behörde interessiert, wer künftig Halter ist — nicht, ob Geld geflossen ist. Ein Kaufvertrag ist für die Zulassung nicht zwingend; hilfreich ist aber eine formlose Übergabebestätigung mit Datum.

Für Versicherung und Steuer beginnt mit der Umschreibung eine neue Zuordnung.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB des neuen Halters, die Sicherheitscodes sowie die Daten des neuen Halters. Bleibt das Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk, kann es meist übernommen werden.

Der bisherige Halter sollte den Vorgang bestätigt bekommen — sonst haftet er weiter für Verstöße mit dem Fahrzeug.

Was kostet die Umschreibung?

79,99 € inklusive aller Amtsgebühren. Werden neue Schilder nötig, kommen 20,00 € hinzu; ein Wunschkennzeichen kostet 24,00 € extra.

Stand: September 2026.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Kaufvertrag für den Halterwechsel?

Für die Zulassung nicht zwingend. Die Behörde trägt den neuen Halter ein; ob Geld geflossen ist, spielt dafür keine Rolle. Eine formlose Übergabebestätigung mit Datum ist trotzdem sinnvoll.

Kann das Kennzeichen beim Halterwechsel bleiben?

Ja, wenn das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk bleibt und beide Seiten einverstanden sind.

Was kostet die Umschreibung in der Familie?

79,99 € inklusive aller Amtsgebühren — derselbe Preis wie beim Verkauf. Neue Schilder kosten 20,00 € zusätzlich.

Quellen

Alle Rechtsangaben dieses Beitrags sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.

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