Fahrzeug nach einem Todesfall: ummelden, abmelden, verkaufen
Stirbt der Halter, geht das Fahrzeug mit dem übrigen Nachlass auf die Erben über. Die Zulassung bleibt zunächst bestehen, endet aber nicht automatisch. Die Erben müssen entscheiden, ob das Fahrzeug umgeschrieben, außer Betrieb gesetzt oder verkauft wird — und das der Zulassungsbehörde gegenüber nachweisen.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 16 FZV – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · Quelle ansehen
Welche Nachweise verlangt die Behörde?
Regelmäßig die Sterbeurkunde und einen Nachweis der Erbenstellung — Erbschein, notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine entsprechende Urkunde. Bei mehreren Erben handelt die Erbengemeinschaft gemeinsam oder bevollmächtigt eine Person.
Ohne Erbnachweis kann die Behörde den Halterwechsel nicht vollziehen; sie darf nicht auf bloße Behauptung hin umschreiben.
Umschreiben oder abmelden — was zuerst?
Soll das Fahrzeug weiter genutzt werden, ist die Umschreibung auf den Erben der direkte Weg (79,99 €). Soll es ruhen oder verkauft werden, ist die Außerbetriebsetzung meist günstiger (24,99 €) — sie beendet Steuer- und Versicherungspflicht.
Beim Verkauf an einen Händler übernimmt dieser häufig die Abmeldung; verlassen Sie sich nicht darauf, sondern lassen Sie sich den Vorgang bestätigen.
Was passiert mit Steuer und Versicherung?
Die Kfz-Steuerpflicht endet erst mit der Außerbetriebsetzung oder der Umschreibung, nicht mit dem Todestag. Auch der Versicherungsvertrag läuft zunächst weiter und geht auf die Erben über.
Informieren Sie Versicherer und Finanzamt zeitnah — sonst laufen Beiträge und Steuer auf den Nachlass weiter.
Häufige Fragen
Endet die Zulassung mit dem Tod des Halters?
Nein. Die Zulassung besteht fort. Das Fahrzeug geht mit dem Nachlass auf die Erben über, die über Umschreibung, Außerbetriebsetzung oder Verkauf entscheiden müssen.
Welche Nachweise braucht die Zulassungsbehörde?
In der Regel die Sterbeurkunde und einen Nachweis der Erbenstellung, etwa einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Läuft die Kfz-Steuer weiter?
Ja. Die Steuerpflicht endet erst mit der Außerbetriebsetzung oder der Umschreibung, nicht mit dem Todestag. Gleiches gilt für den Versicherungsvertrag.
Quellen
Alle Rechtsangaben dieses Beitrags sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.
- § 16 FZV – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Bundesministerium der Justiz
- § 25 FZV – Außerbetriebsetzung, Bundesministerium der Justiz
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung, Bundesministerium der Justiz