Kennzeichen verloren oder gestohlen: Anzeige, Neuzuteilung, Kosten

·3 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von ZulassungOnline24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Ist ein Kennzeichenschild gestohlen worden, erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei. Die Zulassungsbehörde teilt anschließend ein neues Kennzeichen zu und sperrt die alte Kombination. Bei bloßem Verlust ohne Diebstahlverdacht genügt eine Verlusterklärung gegenüber der Behörde.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen · Quelle ansehen

Warum ist die Anzeige wichtig?

Gestohlene Kennzeichen werden häufig für Straftaten verwendet — Tankbetrug, Fahrerflucht, Ordnungswidrigkeiten. Ohne Anzeige landen die Vorgänge bei Ihnen als eingetragenem Halter. Die Anzeige dokumentiert den Zeitpunkt, ab dem Sie das Schild nicht mehr in Besitz hatten.

Bewahren Sie die Anzeigenbestätigung auf; die Zulassungsbehörde verlangt sie regelmäßig.

Bekomme ich dieselbe Kombination wieder?

Bei Diebstahl in der Regel nicht. Die alte Kombination wird gesperrt, damit gestohlene Schilder nicht weiterverwendet werden können. Sie erhalten eine neue Erkennungsnummer.

Bei reinem Verlust — etwa wenn ein Schild bei der Fahrt abgefallen ist — ist eine Neuprägung derselben Kombination oft möglich.

Was kostet die Neuzuteilung?

Die Prägung neuer Schilder mit Versand kostet bei uns 20,00 €. Hinzu kommt der jeweilige Vorgang bei der Behörde, wenn eine neue Kombination zugeteilt wird.

Fahren Sie nicht mit nur einem Schild weiter — ein Fahrzeug ohne vorschriftsmäßiges Kennzeichen darf nicht am Verkehr teilnehmen.

Häufige Fragen

Was mache ich zuerst, wenn mein Kennzeichen gestohlen wurde?

Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Bestätigung brauchen Sie für die Zulassungsbehörde, und sie dokumentiert, ab wann Sie das Schild nicht mehr besaßen.

Bekomme ich mein altes Kennzeichen zurück?

Bei Diebstahl in der Regel nicht — die Kombination wird gesperrt, damit gestohlene Schilder nicht weiterverwendet werden. Bei bloßem Verlust ist eine Neuprägung derselben Kombination oft möglich.

Darf ich mit nur einem Kennzeichen weiterfahren?

Nein. Ein Fahrzeug ohne vorschriftsmäßig angebrachte Kennzeichen darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Quellen

Alle Rechtsangaben dieses Beitrags sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.

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