Kurzzeitkennzeichen: 5 Tage, vier Voraussetzungen, ein Zweck

·3 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von ZulassungOnline24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Probe- und Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist. Es gilt bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages — das Ablaufdatum steht auf dem Schild selbst. Danach darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr bewegt werden.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 42 FZV – Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen · Quelle ansehen

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kennzeichenschild trägt ein aufgedrucktes Ablaufdatum. Die FZV bemisst es „bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages“ — der Zuteilungstag selbst zählt also nicht mit. Ein am Montag zugeteiltes Kurzzeitkennzeichen läuft am Samstag ab.

Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Wer länger fahren muss, braucht ein neues Kurzzeitkennzeichen oder eine reguläre Zulassung.

Welche vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

§ 42 Absatz 1 FZV nennt sie abschließend: Das Fahrzeug entspricht einem genehmigten Typ oder hat eine Einzelgenehmigung, es liegen gültige Nachweise über Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung vor, es besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz, und das Fahrzeug führt ein Kurzzeitkennzeichen.

Die zweite Voraussetzung wird am häufigsten übersehen: Ohne gültige HU wird kein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt. Ein Fahrzeug mit abgelaufener Plakette kommt damit nicht legal zum Prüfstand.

Wofür darf man damit fahren — und wofür nicht?

Zulässig sind ausschließlich Probefahrten und Überführungsfahrten. Eine Urlaubsfahrt, der Weg zur Arbeit oder eine Fahrt „weil das Auto sonst steht“ sind keine Überführungsfahrten. Wer das Kennzeichen zweckwidrig nutzt, fährt ohne gültige Zulassung.

Ein Sonderfall steht direkt im Gesetz: Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf außerhalb seines Betriebszeitraums mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden — aber nur, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.

Was kostet die reguläre Zulassung stattdessen?

Wenn das Fahrzeug ohnehin zugelassen werden soll, lohnt der Umweg über das Kurzzeitkennzeichen selten. Eine Neuzulassung kostet bei uns 129,99 €, eine Umschreibung nach Kauf 79,99 € — jeweils inklusive aller Amtsgebühren, ohne Termin und ohne eID.

Der Antrag läuft über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Schnittstelle; die Rechtsgrundlage dafür ist § 18 FZV.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages. Das konkrete Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichenschild aufgedruckt. Nach diesem Datum darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.

Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine HU?

Ja. § 42 Absatz 1 Nummer 2 FZV verlangt gültige Nachweise über bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 StVZO erforderlich sind. Ohne gültige HU wird kein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt.

Darf ich mit Kurzzeitkennzeichen in den Urlaub fahren?

Nein. Zulässig sind nur Probefahrten und Überführungsfahrten. Private Fahrten außerhalb dieses Zwecks sind vom Kurzzeitkennzeichen nicht gedeckt.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen verlängern?

Nein, eine Verlängerung sieht die FZV nicht vor. Nach Ablauf brauchen Sie entweder ein neues Kurzzeitkennzeichen oder eine reguläre Zulassung.

Quellen

Alle Rechtsangaben dieses Beitrags sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.

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