Wechselkennzeichen: ein Schild, zwei Fahrzeuge, klare Grenzen

·3 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von ZulassungOnline24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Ein Wechselkennzeichen erlaubt, zwei Fahrzeuge derselben Klasse unter einem gemeinsamen Kennzeichenteil zu führen. Bewegt werden darf immer nur das Fahrzeug, an dem der wechselbare Schildteil montiert ist. Das jeweils andere Fahrzeug muss stehen — auch auf öffentlichem Grund darf es dann nicht geführt werden.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen · Quelle ansehen

Wie funktioniert ein Wechselkennzeichen?

Das Kennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Grundteil und einem fahrzeugbezogenen Teil. Beide Fahrzeuge sind eigenständig zugelassen und haben eigene Zulassungsbescheinigungen; geteilt wird nur der wechselbare Schildteil.

Beide Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeugklasse angehören — ein Pkw und ein Motorrad lassen sich nicht kombinieren.

Welche Kombinationen schließt das Gesetz aus?

§ 9 FZV ist eindeutig: „Ein Wechselkennzeichen darf nicht als Saisonkennzeichen, rotes Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.“

Wer sein Saisonfahrzeug über ein Wechselkennzeichen abbilden will, kann das also nicht tun — beide Varianten schließen einander aus.

Lohnt es sich finanziell?

Nur bedingt. Steuer und Versicherung fallen für beide Fahrzeuge an, wenn auch teils reduziert; die Ersparnis fällt je nach Versicherer sehr unterschiedlich aus. Dazu kommt der doppelte Zulassungsvorgang.

Zum Vergleich: Ein Saisonkennzeichen erspart den jährlichen Doppelvorgang aus Außerbetriebsetzung (24,99 €) und Wiederzulassung (79,99 €) — und ist für viele Zweitfahrzeuge die einfachere Lösung.

Häufige Fragen

Darf ich mit beiden Fahrzeugen gleichzeitig fahren?

Nein. Bewegt werden darf nur das Fahrzeug, an dem der wechselbare Schildteil montiert ist. Das andere Fahrzeug darf nicht geführt werden.

Kann ein Wechselkennzeichen ein Saisonkennzeichen sein?

Nein. § 9 FZV schließt das ausdrücklich aus — ebenso die Ausführung als rotes Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen.

Können Pkw und Motorrad ein Wechselkennzeichen teilen?

Nein. Beide Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeugklasse angehören.

Quellen

Alle Rechtsangaben dieses Beitrags sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.

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