Auto anmelden: Was brauche ich? Die komplette Unterlagen-Checkliste

·6 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von ZulassungOnline24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Für die Anmeldung eines Autos brauchen Sie 2026 im Kern fünf Dinge: eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung, Ausweis, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und — je nach Fall — CoC-Papier oder HU-Nachweis. Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt davon ab, ob Sie einen Neuwagen, einen Gebrauchten oder ein importiertes Fahrzeug anmelden. Diese Checkliste sortiert alle drei Fälle.

  • Preis der Neuzulassung: 129,99 € inklusive aller Amtsgebühren, Schilder, Prägung und Versand
  • Bearbeitung: Entscheidung der Behörde in der Regel nach 1 bis 2 Werktagen
  • Ohne Plaketten fahren: bis zu 14 Tage zulässig (§ 31 FZV)
  • Wunschkennzeichen: 24,00 € Aufpreis inklusive amtlicher Reservierung

„Ein Kraftfahrzeug und seine Anhänger dürfen von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind."

§ 3 Absatz 1 Satz 1 FZV · Gesetzestext lesen

Welche Unterlagen brauchen Sie immer?

Vier Unterlagen verlangt die Zulassungsbehörde bei jeder Anmeldung, unabhängig vom Fahrzeug: die eVB-Nummer, ein Ausweisdokument, das SEPA-Mandat und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Alles davon haben Sie als Käufer bereits oder bekommen es in Minuten.

  • eVB-Nummer — der 7-stellige Versicherungsnachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht. Details im Ratgeber eVB-Nummer.
  • Personalausweis oder Reisepass — beim Online-Weg über einen Zulassungsdienst genügt ein Foto, eine eID-Funktion ist nicht nötig.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer — gesetzlich vorgeschrieben nach § 13 KraftStG; Sie brauchen nur Ihre IBAN.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) — beim Online-Weg mit freigelegtem Sicherheitscode (Dokumente ab 2018).
Amtlicher Blanko-Musterdruck der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): unten links das grüne Sicherheitscode-Etikett, das für die Anmeldung im i-Kfz-Verfahren freigelegt werden muss
Zulassungsbescheinigung Teil II — für die Online-Anmeldung wird der zwölfstellige Code aus dem grünen Feld gebraucht (Dokumente ab Oktober 2017). Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ausschnitt eines amtlichen Musterdrucks der Zulassungsbescheinigung Teil I: das Feld E ist blau umrandet hervorgehoben, dort steht die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Feld E der Zulassungsbescheinigung: hier steht die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Amtlicher Musterdruck (gemeinfrei), Markierung: ZulassungOnline24

Wer nicht selbst zur Behörde geht, braucht zusätzlich eine Vollmacht. Beim Online-Weg über ZulassungOnline24 erteilen Sie diese digital im Antrag — ein eigenes Formular müssen Sie nicht besorgen.

Was brauchen Sie für die Anmeldung eines Neuwagens?

Beim fabrikneuen Fahrzeug kommt zu den Grundunterlagen nur das CoC-Papier hinzu, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Sie liegt jedem Neuwagen bei; der Händler übergibt sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Ein HU-Nachweis ist nicht nötig — die erste Hauptuntersuchung steht bei Neuwagen erst nach drei Jahren an. Auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I existiert noch nicht; sie wird bei der Anmeldung erstmals ausgestellt.

Was brauchen Sie beim Gebrauchtwagen?

Ein Gebrauchtwagenkauf ist rechtlich keine Neuzulassung, sondern eine Umschreibung mit Halterwechsel — oder eine Wiederzulassung, falls das Fahrzeug bereits abgemeldet ist. In beiden Fällen kommen drei Unterlagen hinzu.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode — beim abgemeldeten Fahrzeug zusätzlich die Abmeldebescheinigung.
  • Gültiger HU-Nachweis — die Hauptuntersuchung darf zum Zeitpunkt der Zulassung nicht abgelaufen sein.
  • Bisheriges Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist und Sie es übernehmen oder wechseln.

Die eVB-Nummer muss dabei von Ihrer eigenen Versicherung stammen, nicht vom Vorbesitzer. Den Ablauf für diesen Fall beschreibt die Seite Auto ummelden, für abgemeldete Fahrzeuge die Seite Wiederzulassung.

Was brauchen Sie beim Import aus dem Ausland?

Ein aus dem EU-Ausland importiertes Fahrzeug melden Sie mit gültigem CoC-Papier an — es belegt, dass der Fahrzeugtyp in der EU genehmigt ist. Dazu kommen Kaufvertrag oder Rechnung als Herkunftsnachweis und die ausländischen Fahrzeugpapiere.

Fehlt das CoC oder stammt das Fahrzeug von außerhalb der EU, ist stattdessen eine Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO nötig, die eine Prüforganisation ausstellt. Import- und Reimportfahrzeuge brauchen amtlich den Geschäftsvorfall ZG (Arbeitsgang 1). Dieser Vorgang ist bei ZulassungOnline24 derzeit nicht online unterstützt; der Finder stoppt deshalb vor Dateneingabe und Bezahlung.

Die Checkliste: alle drei Fälle im Vergleich

Die Tabelle zeigt, welche Unterlage in welchem Fall nötig ist. Drucken oder speichern Sie sie als Einkaufszettel für Ihre Zulassung.

UnterlageNeuwagenGebrauchtwagenImport (EU)
eVB-NummerJaJaJa
Personalausweis oder ReisepassJaJaJa
SEPA-Mandat Kfz-SteuerJaJaJa
Zulassungsbescheinigung Teil IIJaJafalls vorhanden
Zulassungsbescheinigung Teil IJaausländische Papiere
CoC-PapierJaJa
HU-NachweisJaje nach Fahrzeugalter
Kaufvertrag / RechnungempfohlenJa

Was brauchen Sie von der Versicherung?

Von der Versicherung brauchen Sie genau eine Sache: die eVB-Nummer. Sie ersetzt jede Papierbestätigung — die Behörde ruft die Versicherungsdaten elektronisch direkt beim Versicherer ab.

Die Nummer ist kostenlos und kommt bei den meisten Versicherern sofort per App, E-Mail oder SMS. Beachten Sie: Jede eVB gilt nur für einen Vorgang und ein Fahrzeug; für ein zweites Auto brauchen Sie eine neue Nummer.

Brauchen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle?

Nein — seit i-Kfz Stufe 4 (September 2023) läuft die Anmeldung vollständig online, bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde. Wie das Verfahren technisch funktioniert, erklärt der Ratgeber Was ist i-Kfz?; die Unterschiede zwischen Behördenportal und Zulassungsdienst zeigt der Artikel Was ist das i-Kfz-Portal?.

Nach der automatisierten Genehmigung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF und dürfen bis zu 14 Tage sofort fahren, während Dokumente und Plaketten per Post kommen.

Sicherheitscodes erst im Antrag freilegen

Die verdeckten Sicherheitscodes auf den Zulassungsbescheinigungen rubbeln Sie erst frei, wenn der Online-Antrag es verlangt. Ein vorzeitig freigelegter Code entwertet das Dokument für weitere Vorgänge.

Was kostet die Anmeldung?

Für die Neuzulassung sieht die GebOSt eine eigene Gebührenposition vor (Nr. 221.1.1). Am Schalter der Zulassungsstelle fallen höhere Amtsgebühren an als beim internetbasierten Antrag; die genauen Sätze stehen im Gebührenverzeichnis der GebOSt. Über ZulassungOnline24 zahlen Sie 129,99 € — sämtliche amtlichen Gebühren sind darin enthalten; Kennzeichenschilder, Prägung und Versand sind optional zubuchbar. Separat an die Behörde zahlen Sie nichts. Alle Gebührenposten mit GebOSt-Nummern erklärt der Ratgeber Was kostet die KFZ-Zulassung?.

Liegen Ihre Unterlagen bereit? Auf der Seite Auto anmelden starten Sie den Vorgang in rund 10 Minuten — ohne Termin, ohne eID, bundesweit für jede Zulassungsbehörde. Den Ablauf Schritt für Schritt zeigt So funktioniert's.