Sicherheitscode fehlt oder ist unleserlich: was jetzt noch geht
Ohne lesbaren Sicherheitscode funktioniert keine Online-Zulassung — der Code ist die gesetzlich vorgesehene Absicherung des i-Kfz-Verfahrens und lässt sich nicht ersetzen, umgehen oder nachreichen. Beschädigt, bereits freigelegt, gar nicht vorhanden: Für jeden dieser Fälle gibt es eine andere Antwort, und in einem Teil der Fälle ist der Online-Weg tatsächlich zu Ende.
Die Kurzantwort
Ist der Code beschädigt oder unlesbar, brauchen Sie ein Ersatzdokument bei der Zulassungsbehörde — online geht es dann nicht. Ist er zu früh freigelegt, ist er auf der Zulassungsbescheinigung weiter gültig, auf der Stempelplakette dagegen nicht. Ist er gar nicht vorhanden, ist Ihr Dokument zu alt für das Verfahren.
- Sicherheitscode ZB Teil I: 12 Zeichen unter dem Rubbelfeld
- Siegelcodes der Plaketten: je 3 Zeichen, vorn und hinten getrennt
- Ersatzdokument: nötig, wenn der Code zerstört ist — Bearbeitung in der Regel 1 bis 2 Werktage
- Abmeldung ohne Online-Code: 24,99 € über den klassischen Weg bei uns
- Ersatzpapiere bei der Behörde: in der Regel 1 bis 2 Werktage, danach läuft der Online-Vorgang weiter
- Umschreibung mit neuen Papieren: 79,99 € inklusive aller Amtsgebühren
- Kennzeichen nach einer Abmeldung: bis zu 12 Monate reserviert
- Fahren ohne Plaketten nach der Zulassung: bis zu 14 Tage zulässig
„Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss einen Sicherheitscode und folgende Markierungen aufweisen:"
— § 14 Absatz 2 Satz 1 FZV · Gesetzestext lesen
Wofür braucht das Verfahren den Sicherheitscode überhaupt?
Der Sicherheitscode ersetzt im Online-Verfahren die Vorlage des Originaldokuments am Schalter. Er steht verdeckt auf der Zulassungsbescheinigung und unter den Stempelplaketten der Kennzeichen und wird durch Freirubbeln oder Abziehen des Sichtfelds lesbar gemacht.
Weil er nur einmal freigelegt werden kann, belegt er gegenüber der Behörde, dass Sie das Dokument beziehungsweise das Kennzeichen tatsächlich in der Hand halten. Genau deshalb gibt es keinen Ersatzweg: Ein Code, den man nachfordern oder umgehen könnte, würde seinen Zweck verlieren.
Der Code ist beschädigt oder nicht lesbar — was jetzt?
Dann ist der Online-Weg für dieses Dokument beendet. Ein unleserlicher Code lässt sich nicht rekonstruieren, und die Behörde kann ihn Ihnen auch nicht am Telefon nennen.
Zwei Wege bleiben: der Gang zur Zulassungsstelle mit dem Originaldokument, oder die Beantragung eines Ersatzdokuments — beides bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde. Für das Ersatzdokument fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an; die Höhe erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Behörde, da je nach Fall unterschiedliche Positionen greifen.
Häufigste Ursachen für unlesbare Codes: zu kräftiges Rubbeln, ein Dokument, das im Handschuhfach gelitten hat, oder ein Sichtfeld, das sich beim Abziehen mitgelöst hat.
Ich habe zu früh freigerubbelt — ist der Vorgang jetzt kaputt?
Das kommt darauf an, wo Sie gerubbelt haben. Bei der Zulassungsbescheinigung ist ein vorzeitig freigelegter Code weiterhin verwendbar, solange er lesbar ist — Sie haben nichts zerstört.
Bei den Stempelplaketten auf dem Kennzeichen ist es anders: Ab dem Freilegen gilt das Kennzeichen als ungestempelt. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, auch wenn Sie den Vorgang noch gar nicht abgeschickt haben. Deshalb die Regel, die in jeder unserer Anleitungen steht: Codes erst freilegen, wenn der Antrag ausdrücklich dazu auffordert.
Mein Dokument hat gar kein verdecktes Feld
Dann ist es älter als das Verfahren. Sicherheitscodes tragen Zulassungsbescheinigungen Teil I erst ab dem 01.01.2015 und Zulassungsbescheinigungen Teil II erst ab Oktober 2017.
Wer noch einen alten Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief im DIN-A6-Format besitzt, kann damit online nichts ausrichten. Das betrifft nicht das Fahrzeugalter — ein Oldtimer mit neu ausgestellten Papieren ist unproblematisch, ein junger Gebrauchtwagen mit Papieren von 2013 dagegen nicht.
Wo genau steht der Code?
| Dokument | Ab Ausgabejahr | Fundort und Länge |
|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | 2015 | Rückseite, linkes Drittel unten über Behörde und Unterschrift, 7 Zeichen — je nach Vordruck freirubbeln oder Aufkleber abziehen |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | Okt. 2017 | grünes Feld, 12 Zeichen ab „B“ — Schutzfolie an einer Ecke abziehen, nicht rubbeln |
| Stempelplaketten auf beiden Kennzeichen | 2015 | unter der Stempelplakette, je 3 Zeichen — Plakette am Rand anlösen, graue Schicht mit einer Münze entfernen |
Welche Codes der jeweilige Vorgang verlangt, steht in der Unterlagen-Checkliste und auf der Seite Häufige Fragen.
Und der QR-Code, nach dem alle suchen?
Es gibt ihn für die Zulassung nicht. „Auto abmelden QR-Code“ gehört zu den häufigsten Suchanfragen zum Thema, und die Erwartung dahinter ist verständlich: Man scannt etwas mit dem Handy, fertig.
So funktioniert das i-Kfz-Verfahren aber nicht. Gebraucht wird der verdeckte Sicherheitscode als Zeichenfolge, die Sie freilegen und eintippen. Wer eine Anleitung findet, die von einem zu scannenden QR-Code auf dem Fahrzeugschein spricht, ist auf der falschen Fährte — oder verwechselt das Ganze mit einem anderen Dienst.
Was heißt das für Ihren Vorgang?
Prüfen Sie vor dem Start, ob alle nötigen Codes vorhanden und unbeschädigt sind — das dauert eine Minute und erspart einen abgebrochenen Antrag. Welche Codes ein Vorgang verlangt, steht bei jedem Vorgang einzeln: Abmeldung, Umschreibung, Neuzulassung, Wiederzulassung.
Ist ein Code hinüber, führt der Weg über Ihre Zulassungsbehörde. Wie die Terminlage dort aussieht, hängt vom Wohnort ab — eine Übersicht für neun Großstädte steht unter Zulassung ohne Termin.
Häufige Fragen
Kann ich ohne Sicherheitscode online abmelden?
Nein. Ohne Code ist keine Online-Außerbetriebsetzung möglich — die Absicherung ist Teil des gesetzlich geregelten Verfahrens und lässt sich nicht ersetzen.
Kann die Behörde mir den Code nennen?
Nein. Der Code belegt gerade, dass Sie das Dokument besitzen — würde er auf Anfrage herausgegeben, wäre er wertlos. Bei Beschädigung geht es über ein Ersatzdokument.
Darf ich noch fahren, wenn die Plakette freigelegt ist?
Nein. Ab dem Freilegen der Stempelplakette gilt das Kennzeichen als ungestempelt, und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Ich habe nur Teil I, aber nicht Teil II — reicht das?
Für die Außerbetriebsetzung ja: Dafür wird die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Für Umschreibung und Wiederzulassung wird zusätzlich Teil II gebraucht.
Kann ich mein Auto ohne Sicherheitscode online abmelden?
Nein. Der Sicherheitscode ist die gesetzlich vorgesehene Absicherung des i-Kfz-Verfahrens; ohne ihn ist keine Online-Außerbetriebsetzung möglich. In diesem Fall bleibt der Weg über die Zulassungsstelle oder ein Ersatzdokument.
Gibt es einen QR-Code zum Scannen auf dem Fahrzeugschein?
Für das i-Kfz-Verfahren nicht. Gebraucht wird der verdeckte Sicherheitscode, den Sie freilegen und als Zeichenfolge eintippen — nicht ein Code, den eine App scannt.
Mein Fahrzeugschein ist von 2012 — hat er einen Sicherheitscode?
Nein. Sicherheitscodes tragen Zulassungsbescheinigungen Teil I erst ab dem 01.01.2015 und Teil II erst ab Oktober 2017. Ältere Dokumente lassen sich im Online-Verfahren nicht verwenden.
Stand: 1. August 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über den einzelnen Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.