Siegel: KBA-geprüfte Software für das i-Kfz-GroßkundenverfahrenKBA-geprüfte SoftwareOffizieller i-Kfz-Softwarepartner · bundesweit einreichen

Zulassungsbehörde für 29413 Wallstawe finden

Welche Kfz-Zulassungsstelle ist für 29413 Wallstawe zuständig? Hier stehen Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten und Kennzeichen der Behörde.

Zuständige Zulassungsstelle für 29413 Wallstawe

Für 29413 Wallstawe ist die Zulassungsbehörde LK Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt) zuständig. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten sowie die Online-Vorgänge, die Sie ohne Termin einreichen können.

Kontakt der Zulassungsbehörde Salzwedel
BehördeLK Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt)
AnschriftKarl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel · Google Maps
Telefon03901-840-0
Fax03901-840-2199
E-Mailinfo-kfz@altmarkkreis.de
KennzeichenGAKLZSAWOBG
Öffnungszeitenlaut Behörde für „Altmarkkreis Salzwedel - Kfz-Zulassungsstelle“
  • Mo. 08:30 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
  • Di. 08:30 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
  • Mi. geschlossen
  • Do. 08:30 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
  • Fr. 08:30 - 11:30 Uhr
  • Hinweis:
  • Nur mit Online-Termin

Online-Vorgänge für 29413 Wallstawe

Sie möchten Ihr Fahrzeug in 29413 Wallstawe zulassen, ummelden oder abmelden? Über Zulassung Online 24 reichen Sie den Antrag digital bei LK Altmarkkreis Salzwedel ein.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Wallstawe entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.