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Zulassungsbehörde für 55278 Köngernheim finden

Welche Kfz-Zulassungsstelle ist für 55278 Köngernheim zuständig? Hier stehen Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten und Kennzeichen der Behörde.

Zuständige Zulassungsstelle für 55278 Köngernheim

Für 55278 Köngernheim ist die Zulassungsbehörde LK Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) zuständig. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten sowie die Online-Vorgänge, die Sie ohne Termin einreichen können.

Kontakt der Zulassungsbehörde Bingen am Rhein
BehördeLK Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz)
AnschriftAlfred-Nobel-Str. 2a, 55411 Bingen am Rhein · Google Maps
Telefon06721-9171-0
Fax06721-9171-5298
E-Mailkfz@mainz-bingen.de
KennzeichenBINMZAZWOGOA
Öffnungszeitenlaut Behörde für „00.00.KVMZ.05.52.01.01 KFZ Zulassungsstelle Bingen“
  • Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
  • https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/
  • Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termin vor OrtTermin vereinbaren · online brauchen Sie keinen Termin

Online-Vorgänge für 55278 Köngernheim

Sie möchten Ihr Fahrzeug in 55278 Köngernheim zulassen, ummelden oder abmelden? Über Zulassung Online 24 reichen Sie den Antrag digital bei LK Mainz-Bingen ein.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Köngernheim entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.