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Zulassungsbehörde für 55413 Weiler bei Bingen finden

Welche Kfz-Zulassungsstelle ist für 55413 Weiler bei Bingen zuständig? Hier stehen Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten und Kennzeichen der Behörde.

Zuständige Zulassungsstelle für 55413 Weiler bei Bingen

Für 55413 Weiler bei Bingen ist die Zulassungsbehörde LK Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) zuständig. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten sowie die Online-Vorgänge, die Sie ohne Termin einreichen können.

Kontakt der Zulassungsbehörde Bingen am Rhein
BehördeLK Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz)
AnschriftAlfred-Nobel-Str. 2a, 55411 Bingen am Rhein · Google Maps
Telefon06721-9171-0
Fax06721-9171-5298
E-Mailkfz@mainz-bingen.de
KennzeichenBINMZAZWOGOA
Öffnungszeitenlaut Behörde für „00.00.KVMZ.05.52.01.01 KFZ Zulassungsstelle Bingen“
  • Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
  • https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/
  • Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termin vor OrtTermin vereinbaren · online brauchen Sie keinen Termin

Online-Vorgänge für 55413 Weiler bei Bingen

Sie möchten Ihr Fahrzeug in 55413 Weiler bei Bingen zulassen, ummelden oder abmelden? Über Zulassung Online 24 reichen Sie den Antrag digital bei LK Mainz-Bingen ein.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Weiler bei Bingen entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.