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Zulassungsbehörde für 55621 Hundsbach finden

Welche Kfz-Zulassungsstelle ist für 55621 Hundsbach zuständig? Hier stehen Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten und Kennzeichen der Behörde.

Zuständige Zulassungsstelle für 55621 Hundsbach

Für 55621 Hundsbach ist die Zulassungsbehörde LK Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) zuständig. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten sowie die Online-Vorgänge, die Sie ohne Termin einreichen können.

Kontakt der Zulassungsbehörde Bad Kreuznach
BehördeLK Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz)
AnschriftIndustriestr. 36, 55543 Bad Kreuznach · Google Maps
Telefon0671-803-0
Fax0671-803-1370
E-Mailpost@kreis-badkreuznach.de
KennzeichenKH
Öffnungszeitenlaut Behörde für „Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Kfz. Zulassungsbehörde“
  • Hauptstelle Bad Kreuznach
  • Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr (Annahmeschluss um 11.45 Uhr)
  • Donnerstag: zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr (Annahmeschluss 17.45 Uhr)
  • Außenstelle Kirn
  • Montag bis Freitag: 7.30 bis 11.45 Uhr
  • Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termin vor OrtTermin vereinbaren · online brauchen Sie keinen Termin

Online-Vorgänge für 55621 Hundsbach

Sie möchten Ihr Fahrzeug in 55621 Hundsbach zulassen, ummelden oder abmelden? Über Zulassung Online 24 reichen Sie den Antrag digital bei LK Bad Kreuznach ein.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Hundsbach entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.