Siegel: KBA-geprüfte Software für das i-Kfz-GroßkundenverfahrenKBA-geprüfte SoftwareOffizieller i-Kfz-Softwarepartner · bundesweit einreichen

Zulassungsbehörde für 91367 Weißenohe finden

Welche Kfz-Zulassungsstelle ist für 91367 Weißenohe zuständig? Hier stehen Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten und Kennzeichen der Behörde.

Zuständige Zulassungsstelle für 91367 Weißenohe

Für 91367 Weißenohe ist die Zulassungsbehörde LK Forchheim (Bayern) zuständig. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten sowie die Online-Vorgänge, die Sie ohne Termin einreichen können.

Kontakt der Zulassungsbehörde Forchheim
BehördeLK Forchheim (Bayern)
AnschriftAm Streckerplatz 3, 91301 Forchheim · Google Maps
Telefon09191-86-3230
Fax09191-86-3228
E-Mailpoststelle@lra-fo.bayern.de
KennzeichenEBSFOPEGBAER
Öffnungszeitenlaut Behörde für „Landratsamt Forchheim - FB 32.1 Straßenverkehr“
  • Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
  • Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
  • Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
  • Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Online-Vorgänge für 91367 Weißenohe

Sie möchten Ihr Fahrzeug in 91367 Weißenohe zulassen, ummelden oder abmelden? Über Zulassung Online 24 reichen Sie den Antrag digital bei LK Forchheim ein.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Weißenohe entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.