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Kennzeichen BIR

Das Unterscheidungszeichen BIR gehört zum Zulassungsbezirk Birkenfeld in Rheinland-Pfalz. Vergeben wird es von LK Birkenfeld.

BIR

Welche Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen BIR?

Kontakt der Zulassungsbehörde Birkenfeld
BehördeLK Birkenfeld (Rheinland-Pfalz)
AnschriftFeckwailerhaide 15, 55765 Birkenfeld · Google Maps
Telefon06782-153-40
Fax06782-153-91
E-Mailkfz-zulassung@landkreis-birkenfeld.de
KennzeichenBIR
Öffnungszeitenlaut Behörde für „Abt. 3 - Kfz Zulassungsstelle“
  • Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden ausschließlich über Termin online vergeben!Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!
  • Montag: von 08:00 bis 11:45 Uhr
  • Dienstag: von 08:00 bis 11:45 Uhr
  • Mittwoch: von 08:00 bis 11:45 Uhr
  • Donnerstag: von 08:00 bis 11:45 Uhr und 15:30 bis 17:45 Uhr
  • Freitag: von 08:00 bis 11:45 Uhr

Online-Vorgänge im Zulassungsbezirk Birkenfeld

Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung reichen Sie über Zulassung Online 24 ohne Termin ein. Ein Wunschkennzeichen mit BIR geben Sie im Antrag an; die Behörde prüft, ob die Kombination frei ist.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Birkenfeld entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.