Siegel: KBA-geprüfte Software für das i-Kfz-GroßkundenverfahrenKBA-geprüfte SoftwareOffizieller i-Kfz-Softwarepartner · bundesweit einreichen

Kennzeichen ERZ

Das Unterscheidungszeichen ERZ gehört zum Zulassungsbezirk Annaberg-Buchholz in Sachsen. Vergeben wird es von LK Erzgebirgskreis.

ERZ

Welche Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen ERZ?

Kontakt der Zulassungsbehörde Annaberg-Buchholz
BehördeLK Erzgebirgskreis (Sachsen)
AnschriftPaulus-Jenisius-Str.24, 09456 Annaberg-Buchholz · Google Maps
Telefon03733-831-5394
Fax03733-831-5374
E-Mailzulassungsbehoerde@kreis-erz.de
KennzeichenANAASZAUERZMABMEKSTLSZBZPCFLÖ
Öffnungszeitenlaut Behörde für „43400 Sachgebiet Kfz-Zulassung“
  • Allgemeine Öffnungszeit (Bitte beachten Sie! Der Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.)
  • Mo 08:00 - 12:00 Uhr
  • Di 08:00 - 18:00 Uhr
  • Mi geschlossen
  • Do 08:00 - 16:00 Uhr
  • Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Online-Vorgänge im Zulassungsbezirk Annaberg-Buchholz

Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung reichen Sie über Zulassung Online 24 ohne Termin ein. Ein Wunschkennzeichen mit ERZ geben Sie im Antrag an; die Behörde prüft, ob die Kombination frei ist.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Annaberg-Buchholz entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Weitere Kennzeichen im Zulassungsbezirk Annaberg-Buchholz

ANAASZAUMABMEKSTLSZBZPCFLÖ

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.