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Kennzeichen HX

Das Unterscheidungszeichen HX gehört zum Zulassungsbezirk Höxter in Nordrhein-Westfalen. Vergeben wird es von LK Höxter.

HX

Welche Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen HX?

Kontakt der Zulassungsbehörde Höxter
BehördeLK Höxter (Nordrhein-Westfalen)
AnschriftMoltkestr. 12, 37671 Höxter · Google Maps
Telefon05271-965-1401
Fax05271-965-1499
E-Mailzulassung@kreis-hoexter.de
KennzeichenHXWAR
Öffnungszeitenlaut Behörde für „Zulassungsstelle Höxter“
  • Vor-Ort-Angebote bitten wir mit Termin in Anspruch zu nehmen. ➜ zur Terminbuchung online für Sie vor Ort: Montag . . . . 07:30 – 15:30 Uhr* Dienstag . . . 07:30 – 15:30 Uhr* Mittwoch . . 07:30 – 12:00 Uhr* Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr* Freitag . . . . . 07:30 – 12:00 Uhr* * nicht an gesetzlichen Feiertagen und vorbehaltlich weiterer Schließtage oder -zeiten November 2026 (vorauss. 16. bis inkl. 27.11.) Zulassung Warburg geschlossen wg. Netzwerkarbeiten . Der Standort Höxter steht weiterhin zur Verfügung.

Online-Vorgänge im Zulassungsbezirk Höxter

Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung reichen Sie über Zulassung Online 24 ohne Termin ein. Ein Wunschkennzeichen mit HX geben Sie im Antrag an; die Behörde prüft, ob die Kombination frei ist.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Höxter entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Weitere Kennzeichen im Zulassungsbezirk Höxter

WAR

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.