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Kennzeichen KA

Das Unterscheidungszeichen KA gehört zum Zulassungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Vergeben wird es von Stadt Karlsruhe.

KA

Welche Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen KA?

Kontakt der Zulassungsbehörde Karlsruhe
BehördeStadt Karlsruhe (Baden-Württemberg)
AnschriftSteinhäuserstr. 22, 76135 Karlsruhe · Google Maps
Telefon0721-133-3383
Fax0721-133-3919
E-Mailzulassungsstelle@oa.karlsruhe.de
KennzeichenBDKABAD
Öffnungszeitenlaut Behörde für „Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle“
  • Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
  • Mo 07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Di 08:00 - 12:30 Uhr
  • Mi 07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr
  • Do 07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
  • Fr 07:30 - 12:30 Uhr 24.12.2026 bis 24.12.2026 Heiligabend, ganztags geschlossen 25.12.2026 bis 25.12.2026 1. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen
Termin vor OrtTermin vereinbaren · online brauchen Sie keinen Termin

Online-Vorgänge im Zulassungsbezirk Karlsruhe

Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung reichen Sie über Zulassung Online 24 ohne Termin ein. Ein Wunschkennzeichen mit KA geben Sie im Antrag an; die Behörde prüft, ob die Kombination frei ist.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Karlsruhe entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Weitere Kennzeichen im Zulassungsbezirk Karlsruhe

BDBADBRPFRASNHVAI

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.