Neuzulassung
Lassen Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug erstmals für den Straßenverkehr zu.
Gesamtpreis 129,99 €Neuzulassung startenDas Unterscheidungszeichen PAN gehört zum Zulassungsbezirk Pfarrkirchen in Bayern. Vergeben wird es von LK Rottal-Inn.
PAN
| Behörde | LK Rottal-Inn (Bayern) |
| Anschrift | Industriestr. 18, 84347 Pfarrkirchen · Google Maps |
| Telefon | 08561-20-800 |
| Fax | 08561-20-820 |
| zulassungsbehoerde@lra-pan.bayern.de | |
| Kennzeichen | EGGRIPANVIBMÜ |
| Öffnungszeiten | laut Behörde für „Landratsamt Rottal-Inn - SG 63 - Verkehrswesen“
|
Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung reichen Sie über Zulassung Online 24 ohne Termin ein. Ein Wunschkennzeichen mit PAN geben Sie im Antrag an; die Behörde prüft, ob die Kombination frei ist.
Lassen Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug erstmals für den Straßenverkehr zu.
Gesamtpreis 129,99 €Neuzulassung startenLassen Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zu – mit oder ohne Halterwechsel.
Gesamtpreis 79,99 €Wiederzulassung startenMelden Sie Ihr nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug ab – Stilllegung oder Verwertung.
Gesamtpreis 24,99 €Außerbetriebsetzung startenLassen Sie Ihr Fahrzeug mit oder ohne Halterwechsel umschreiben – nach Kauf oder Umzug.
Gesamtpreis 79,99 €Umschreibung startenÄndern Sie Ihre Anschrift in der Zulassungsbescheinigung nach einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks.
Gesamtpreis 79,99 €Adressänderung startenÄndern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.
vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht esWählen Sie Ihr Wunschkennzeichen und nutzen Sie es direkt im Online-Antrag.
11,99 € ZuschlagWunschkennzeichen wählenBestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.
20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellenGesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Pfarrkirchen entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.
Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.