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Kennzeichen PER

Das Unterscheidungszeichen PER gehört zum Zulassungsbezirk Perleberg in Brandenburg. Es läuft aus: Bestehende Kennzeichen mit PER bleiben gültig und können bei Umzug oder Halterwechsel mitgenommen werden.

PER

Welche Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen PER?

  • LK Prignitz (Brandenburg) – auslaufendes Unterscheidungszeichen
Kontakt der Zulassungsbehörde Perleberg
BehördeLK Prignitz (Brandenburg)
AnschriftBerliner Str. 49, 19348 Perleberg · Google Maps
Telefon03876-713-483
Fax03876-713-341
E-Mailzulassungen@lkprignitz.de
KennzeichenPRKYPKPER
Öffnungszeitenlaut Behörde für „Kfz-Zulassungsstelle“
  • Untere Straßenverkehrsbehörde (einschl. Zulassung von Booten )
  • Montag 8:30-14:30
  • Dienstag 8:30-17:30
  • Mittwoch telefonisch erreichbar
  • Donnerstag 8:30-14:30
  • Freitag 8:30-11:30
  • Kfz-Zulassung
  • mit Terminbuchung
  • Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Online-Vorgänge im Zulassungsbezirk Perleberg

Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung reichen Sie über Zulassung Online 24 ohne Termin ein. Ein Wunschkennzeichen mit PER geben Sie im Antrag an; die Behörde prüft, ob die Kombination frei ist.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Perleberg entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Weitere Kennzeichen im Zulassungsbezirk Perleberg

PRKYPK

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.