Siegel: KBA-geprüfte Software für das i-Kfz-GroßkundenverfahrenKBA-geprüfte SoftwareOffizieller i-Kfz-Softwarepartner · bundesweit einreichen

Kennzeichen SZ

Das Unterscheidungszeichen SZ gehört zum Zulassungsbezirk Salzgitter in Niedersachsen. Vergeben wird es von Stadt Salzgitter.

SZ

Welche Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen SZ?

Kontakt der Zulassungsbehörde Salzgitter
BehördeStadt Salzgitter (Niedersachsen)
AnschriftHans-Birnbaum-Straße 30, 38229 Salzgitter · Google Maps
Telefon05341-839-3922
Fax05341-839-4931
E-Mailstrassenverkehrsangelegenheiten@stadt.salzgitter.de
KennzeichenSZ
Öffnungszeitenlaut Behörde für „Kfz-Zulassung“
  • Öffnungszeiten (Di, Mittwoch und Freitag nur nach vorheriger Terminvergabe )
  • Montags 8:30 – 12Uhr und 13 – 16 Uhr
  • Dienstags 8:30 – 12 Uhr
  • Mittwochs 8:30 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
  • Donnerstags 8:30 – 12 Uhr und 13:30 – 18 Uhr
  • Freitags 8:30 – 12 Uhr
  • Zeiten, in denen Sie keinen Termin brauchen:
  • Montag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
  • Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Online-Vorgänge im Zulassungsbezirk Salzgitter

Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung reichen Sie über Zulassung Online 24 ohne Termin ein. Ein Wunschkennzeichen mit SZ geben Sie im Antrag an; die Behörde prüft, ob die Kombination frei ist.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Salzgitter entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.