Neuzulassung
Lassen Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug erstmals für den Straßenverkehr zu.
Gesamtpreis 129,99 €Neuzulassung startenDas Unterscheidungszeichen UL gehört zum Zulassungsbezirk Ulm in Baden-Württemberg. Vergeben wird es von Stadt Ulm.
UL
| Behörde | Stadt Ulm (Baden-Württemberg) |
| Anschrift | Schillerstr. 30, 89077 Ulm · Google Maps |
| Telefon | 0731-185-1444 |
| Fax | 0731-185-1420 |
| info@zulassung-ulm.de | |
| Kennzeichen | UL |
| Öffnungszeiten | laut Behörde für „Kfz-Zulassungsstelle / Gemeinsame Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm“
|
Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung reichen Sie über Zulassung Online 24 ohne Termin ein. Ein Wunschkennzeichen mit UL geben Sie im Antrag an; die Behörde prüft, ob die Kombination frei ist.
Lassen Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug erstmals für den Straßenverkehr zu.
Gesamtpreis 129,99 €Neuzulassung startenLassen Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zu – mit oder ohne Halterwechsel.
Gesamtpreis 79,99 €Wiederzulassung startenMelden Sie Ihr nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug ab – Stilllegung oder Verwertung.
Gesamtpreis 24,99 €Außerbetriebsetzung startenLassen Sie Ihr Fahrzeug mit oder ohne Halterwechsel umschreiben – nach Kauf oder Umzug.
Gesamtpreis 79,99 €Umschreibung startenÄndern Sie Ihre Anschrift in der Zulassungsbescheinigung nach einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks.
Gesamtpreis 79,99 €Adressänderung startenÄndern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.
vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht esWählen Sie Ihr Wunschkennzeichen und nutzen Sie es direkt im Online-Antrag.
11,99 € ZuschlagWunschkennzeichen wählenBestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.
20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellenGesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Ulm entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.
Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.