Siegel: KBA-geprüfte Software für das i-Kfz-GroßkundenverfahrenKBA-geprüfte SoftwareOffizieller i-Kfz-Softwarepartner · bundesweit einreichen

Kennzeichen WT

Das Unterscheidungszeichen WT gehört zum Zulassungsbezirk Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg. Vergeben wird es von LK Waldshut.

WT

Welche Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen WT?

Kontakt der Zulassungsbehörde Waldshut-Tiengen
BehördeLK Waldshut (Baden-Württemberg)
AnschriftKaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen · Google Maps
Telefon07751-86-2333
Fax07751-86-2398
E-Mailstrassenverkehrsamt@landkreis-waldshut.de
KennzeichenSÄKWT
Öffnungszeitenlaut Behörde für „Zulassungsstelle“
  • Allgemeine Öffnungszeit (KFZ-Zulassungen)
  • Mo 07:30 - 12:30 Uhr
  • Di 07:30 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr (Zulassung Bad Säckingen bis 16 Uhr)
  • Mi geschlossen
  • Do 07:30 - 15:30 Uhr
  • Fr 07:30 - 12:30 Uhr Annahmeschluss an allen Tagen jeweils 30 Minuten vor Schließung. Bei erhöhtem Kundenverkehr mindestens 60 Minuten vor Schließung.

Online-Vorgänge im Zulassungsbezirk Waldshut-Tiengen

Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung reichen Sie über Zulassung Online 24 ohne Termin ein. Ein Wunschkennzeichen mit WT geben Sie im Antrag an; die Behörde prüft, ob die Kombination frei ist.

Namensänderung

Ändern Sie Ihren Namen (z. B. nach Heirat) in der Zulassungsbescheinigung – dieser Vorgang ist nur vor Ort bei der Zulassungsbehörde möglich.

vor Ort bei der BehördeNamensänderung: so geht es

Schilder

Bestellen Sie Kennzeichenschilder zu Ihrem Antrag – geprägt und per Post nach Hause.

20,00 € je Schild zzgl. Versand ab 6,90 €Schilder bestellen

Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Zulassung Online 24 ist eine private Online-Plattform; über jeden Antrag für Waldshut-Tiengen entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Weitere Kennzeichen im Zulassungsbezirk Waldshut-Tiengen

SÄK

Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (Stand Juli 2026); Postleitzahlen: OpenPLZ API (Abruf 7. Oktober 2026); Öffnungszeiten: Portalverbund von Bund und Ländern (PVOG), soweit die Behörde sie dort veröffentlicht.