Import-Auto zulassen: warum es online noch nicht geht und was das Amt verlangt
Ein Fahrzeug aus dem Ausland, das in Deutschland noch nie zugelassen war, können Sie derzeit nicht online anmelden — auch nicht über ZulassungOnline24. Die erste deutsche Zulassung läuft vor Ort bei der Zulassungsbehörde. Hat das Fahrzeug danach deutsche Papiere, gehen Ummeldung und Abmeldung wieder online.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: Service Berlin – Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs · Quelle ansehen
Warum lässt sich ein Importfahrzeug nicht online zulassen?
Dem Fahrzeug fehlen deutsche Papiere — und damit die Sicherheitscodes, mit denen ein Online-Antrag die Berechtigung nachweist. Die Behörde muss die ausländischen Dokumente und den Genehmigungsnachweis selbst prüfen und stellt erst dann Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aus.
Wir haben den Import deshalb bewusst aus unserem Online-Antrag genommen, statt Anträge anzunehmen, die an der Schnittstelle abgelehnt würden. Auch das Land Berlin weist für diese Leistung aus, dass eine Online-Beantragung nicht möglich ist.
Welche Unterlagen verlangt die Zulassungsbehörde?
Die Behörden in Berlin und Hamburg nennen im Kern dieselbe Liste. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug eine europäische Typgenehmigung hat — davon hängt ab, ob ein Datenblatt des Herstellers genügt oder ein Gutachten nötig ist.
| Unterlage | Wann |
|---|---|
| Ausweis oder Pass, eVB-Nummer, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer | immer |
| Kaufvertrag oder Rechnung | immer |
| Ausländische Zulassungsbescheinigung im Original, ausländische Kennzeichen | bei im Ausland schon zugelassenen Fahrzeugen |
| Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Datenbestätigung des Herstellers | bei typgenehmigten Fahrzeugen |
| Gutachten nach § 21 StVZO (in Berlin höchstens 18 Monate alt) | ohne europäische Typgenehmigung |
| Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung | bei Gebrauchtfahrzeugen; bei jungen Fahrzeugen kann er entfallen |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls | bei Fahrzeugen von außerhalb der EU |
Quellen: Service Berlin, Leistung 120884 und hamburg.de, Zulassung von Importfahrzeugen (hamburg.de mit Stand 14.09.2026). Andere Behörden können einzelne Nachweise anders verlangen.
Was kostet die Zulassung eines Importfahrzeugs?
Die amtliche Gebühr hängt vom Einzelfall ab. Berlin nennt „im günstigsten Fall“ 34,70 €, Hamburg eine Spanne von 26,30 € bis 60,00 €. Gutachten, Hauptuntersuchung und Kennzeichenschilder kommen hinzu.
Zum Vergleich: Eine Umschreibung desselben Fahrzeugs kostet später bei uns online 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren, ohne Termin.
Was geht nach der ersten deutschen Zulassung online?
Mit geeigneten deutschen Fahrzeugpapieren und nutzbaren Sicherheitscodes können spätere Standardvorgänge wie Umschreibung, Wiederzulassung oder Abmeldung online möglich sein. Auch dann sind die jeweiligen Voraussetzungen zu prüfen. Die deutsche Erstzulassung allein garantiert nicht, dass jeder spätere Sonderfall digital bearbeitbar ist.
Für den Termin vor Ort lohnt der Blick auf die örtlichen Wartezeiten: Wie die Terminvergabe in großen Städten geregelt ist, zeigt die Übersicht Zulassung ohne Termin.
Häufige Fragen
Kann ZulassungOnline24 mein Importfahrzeug anmelden?
Derzeit nicht. Die erste Zulassung eines Fahrzeugs ohne deutsche Papiere läuft vor Ort bei der Zulassungsbehörde. Danach übernehmen wir Ummeldung, Wiederzulassung und Abmeldung online.
Brauche ich für ein Auto aus der EU ein Gutachten?
Nicht, wenn das Fahrzeug eine europäische Typgenehmigung hat: Dann genügt die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder eine Datenbestätigung des Herstellers. Ein Gutachten nach § 21 StVZO braucht es für Fahrzeuge ohne diese Genehmigung.
Was brauche ich zusätzlich für ein Fahrzeug von außerhalb der EU?
Hamburg nennt zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls. Fehlt eine europäische Genehmigung, ist außerdem ein Gutachten nötig.
Quellen
Die folgenden Quellen erläutern die Voraussetzungen. Prüfen Sie bei Sonderfällen die Angaben der zuständigen Behörde und die dort benötigten Nachweise.
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs, Service Berlin
- Importfahrzeuge aus dem Ausland: Zulassung beantragen, Freie und Hansestadt Hamburg