Zulassungssoftware lizenzieren — für 1, 2, 3 Jahre oder länger.
Mit einer Softwarelizenz nutzen Sie die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Software von ZulassungOnline24 für eine feste Laufzeit von 12, 24, 36 Monaten oder länger. Ihre Zulassungsvorgänge reichen Sie über unsere geprüfte Anbindung an die Großkundenschnittstelle ein — ohne eigene KBA-Abnahme und ohne eigenes Softwareprojekt.
Was ist eine Softwarelizenz für die Kfz-Zulassung?
Eine Softwarelizenz ist das vertraglich eingeräumte Recht, unsere Zulassungsplattform für eine feste Laufzeit im eigenen Betrieb zu nutzen. Sie erwerben die Lizenz für ein, zwei, drei Jahre oder länger und arbeiten in dieser Zeit mit Ihren eigenen Benutzern und Vorgängen.
Betrieb, Behördenanbindung und Weiterentwicklung der Software bleiben bei uns. Sie kaufen kein Programm zum Installieren, sondern ein Nutzungsrecht mit festem Anfang und Ende.
Nutzungsrecht mit fester Laufzeit
Die Lizenz gilt ab Start für 12, 24, 36 Monate oder länger. Das Zulassungsprogramm läuft vollständig im Browser, an jedem Arbeitsplatz mit Internetzugang — eine Installation ist nicht nötig.
Technik und Behördenanbindung
Die Anbindung an die i-Kfz-Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts betreiben wir; Ihre Anträge laufen über unsere abgenommene Schnittstelle. Eine eigene KBA-Abnahme oder eigene Zertifikate brauchen Sie dafür nicht.
Wer lieber ohne Laufzeit je Vorgang bezahlen möchte, nutzt den B2B-Zugang — ohne Grundgebühr und ohne Mindestabnahme.
Welche Lizenzlaufzeiten gibt es?
Die Softwarelizenz gibt es mit 1 Jahr (12 Monate), 2 Jahren (24 Monate) oder 3 Jahren (36 Monate) Laufzeit — längere Laufzeiten vereinbaren wir auf Anfrage. Die Laufzeit legen Sie beim Lizenzerwerb fest; die Konditionen je Laufzeit nennen wir Ihnen im Angebot.
| Laufzeit | Monate | Beispiel: Lizenzstart am 1. Oktober 2026 — Laufzeit bis |
|---|---|---|
| 1 Jahr | 12 | 30. September 2027 |
| 2 Jahre | 24 | 30. September 2028 |
| 3 Jahre | 36 | 30. September 2029 |
| Länger als 3 Jahre | über 36 | nach Vereinbarung |
Die Lizenz-Konditionen richten sich nach Laufzeit und Umfang und werden individuell vereinbart; wir veröffentlichen sie nicht. Amtliche Gebühren sind nicht Teil der Lizenz: Sie fallen je Vorgang nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an und werden 1:1 ohne Aufschlag ausgewiesen.
Was kann die lizenzierte Software?
Die lizenzierte Software deckt alle sechs Großvorgänge der i-Kfz-Großkundenschnittstelle ab und wurde in allen drei Antragskonstellationen vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen. Anträge gehen bundesweit an jede Zulassungsbehörde; Rückmeldungen laufen als Statuswechsel in denselben Vorgang zurück.
Die Großkundenschnittstelle betreibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) · Quelle ansehen
Der Antrag wird digital bei der zuständigen Zulassungsbehörde eingereicht. Bei dafür vorgesehenen automatisiert genehmigten Zulassungen ist nach § 31 FZV eine sofortige Inbetriebsetzung für längstens 14 Tage ab Abruf der Entscheidung möglich. Beachten Sie die vorgeschriebenen Kennzeichen und Ausdrucke sowie die Bedingungen des Bescheids. Eine Bestellung oder Einreichung allein erlaubt keine Fahrt.
- Vorgangsakte je Fahrzeug, mehrere Benutzer je Betrieb, jeder Vorgang einem Bearbeiter zugeordnet
- Dokumenten-KI liest Fahrzeugschein, Ausweis, Vollmacht und Verwertungsnachweis vor und meldet Unstimmigkeiten
- Vollmacht handschriftlich vor Ort oder elektronisch signiert — als Antragsdokument mitgeführt
- Live-Status und revisionssicheres Protokoll je Vorgang, auf Wunsch automatische Status-E-Mails an Ihre Endkunden
Wie die Funktionen im Tagesgeschäft zusammenspielen, zeigt die Seite für Zulassungsdienste. Supportanfragen beantworten wir werktags binnen 24 Stunden.
Wie läuft der Lizenzerwerb ab?
Vom ersten Kontakt bis zum ersten eingereichten Vorgang sind es fünf Schritte — ohne Softwareprojekt und ohne eigene Behördenabnahme.
| Schritt | Was passiert | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 · Anfrage | Sie nennen uns gewünschte Laufzeit und ungefähre Vorgänge pro Monat über das Formular unten | Rückmeldung werktags binnen 24 Stunden |
| 2 · Gespräch & Angebot | Wir klären Laufzeit, Benutzerzahl und Umfang | Ihr Lizenzangebot |
| 3 · Lizenzvertrag | Sie wählen 1, 2, 3 Jahre oder länger und schließen den Lizenzvertrag | Die Laufzeit steht fest |
| 4 · Einrichtung | Wir richten Ihr Firmenkonto und Ihre Benutzer ein; die Zugangsdaten kommen per Einmal-Link | Startklar |
| 5 · Start | Sie reichen Ihre Vorgänge über die KBA-abgenommene Schnittstelle ein | Ihre Lizenz läuft |
Lizenz-Konditionen anfragen
Nennen Sie uns die gewünschte Laufzeit — 1, 2, 3 Jahre oder länger — und Ihre ungefähren Vorgänge pro Monat. Wir melden uns werktags binnen 24 Stunden mit konkreten Konditionen.
Danke — Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir haben Ihre B2B-Zugangsanfrage erhalten und melden uns werktags binnen 24 Stunden bei Ihnen.
Lizenz oder B2B-Zugang — was passt?
Die beiden Wege unterscheiden sich vor allem darin, wie Sie bezahlen: mit fester Laufzeit oder je Vorgang. Software und KBA-Anbindung sind in beiden Fällen dieselben.
| Weg | Abrechnung | Passt, wenn … |
|---|---|---|
| Softwarelizenz | Lizenz mit fester Laufzeit von 1, 2, 3 oder mehr Jahren | Sie die Software über einen festen Zeitraum einplanen wollen |
| B2B-Zugang | Je Vorgang, ohne Grundgebühr und ohne Laufzeit | Sie ohne Bindung starten und nur bezahlen wollen, was Sie einreichen |
Nicht sicher, welcher Weg passt? Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben — wir ordnen es ein. Wer Zulassung nur nebenbei vermitteln möchte, findet die leichten Modelle unter Partner werden.
Softwarelizenz kurz beantwortet
Die häufigsten Fragen betreffen Laufzeit, KBA-Abnahme, Kosten und den Unterschied zum B2B-Zugang. Hier die Antworten in Kurzform.
Was ist eine Softwarelizenz von ZulassungOnline24?
Das vertragliche Recht, unsere vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Software für eine feste Laufzeit von 1, 2, 3 oder mehr Jahren im eigenen Betrieb zu nutzen. Sie arbeiten im Browser mit Ihren eigenen Benutzern und Vorgängen; Betrieb und Behördenanbindung bleiben bei uns.
Welche Laufzeiten gibt es?
1 Jahr (12 Monate), 2 Jahre (24 Monate), 3 Jahre (36 Monate) — und auf Anfrage auch länger. Die Laufzeit legen Sie beim Lizenzerwerb im Lizenzvertrag fest.
Brauche ich eine eigene KBA-Abnahme?
Nein. Ihre Anträge laufen über unsere vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Anbindung an die Großkundenschnittstelle — eine eigene Abnahme, eigene Zertifikate oder ein eigenes Softwareprojekt brauchen Sie nicht.
Was kostet eine Softwarelizenz?
Die Konditionen richten sich nach Laufzeit und Umfang und werden individuell vereinbart; wir veröffentlichen sie nicht. Amtliche Gebühren fallen je Vorgang an und werden 1:1 ohne Aufschlag ausgewiesen. Nennen Sie uns Laufzeit und Vorgänge pro Monat über das Formular auf dieser Seite, dann erhalten Sie konkrete Konditionen.
Worin unterscheidet sich die Lizenz vom B2B-Zugang?
Der B2B-Zugang wird je Vorgang bezahlt — ohne Grundgebühr, ohne Laufzeit und ohne Mindestabnahme. Die Softwarelizenz ist ein Nutzungsrecht mit fester Laufzeit von 1, 2, 3 oder mehr Jahren. Die Software und die KBA-Anbindung dahinter sind dieselben.
Stand: 22. September 2026