Fahrzeugschein lesen: wo stehen PS, HSN/TSN und Erstzulassung?
Der Fahrzeugschein, amtlich Zulassungsbescheinigung Teil I, arbeitet mit Feldcodes statt Klartext. Die Leistung steht in Feld P.2 in Kilowatt (mal 1,36 ergibt PS), die Schlüsselnummern für Versicherung und Steuer in den Feldern 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN), das Datum der Erstzulassung in Feld B und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in Feld E. Buchstabencodes gelten EU-weit, Zahlen sind nationale Felder. Grundlage ist der Ausfüllleitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts, Stand Juli 2026.
Welches Feld im Fahrzeugschein steht wofür?
Die Tabelle nennt die Felder, nach denen am häufigsten gefragt wird. Die Bezeichnungen stammen aus dem Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts zur Zulassungsbescheinigung.
| Sie suchen | Feld | Bedeutung |
|---|---|---|
| Kennzeichen | A | amtliches Kennzeichen |
| Erstzulassung | B | Tag, an dem das Fahrzeug erstmals ein Kennzeichen bekam, im In- oder Ausland |
| Halter | C.1.1 bis C.1.3 | Name, Vorname, Anschrift |
| Marke, Typ, Modell | D.1 bis D.3 | Marke, Typ/Variante/Version, Handelsbezeichnung |
| Fahrgestellnummer | E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), 17 Zeichen |
| Zulässiges Gesamtgewicht | F.1 / F.2 | technisch zulässig / in Deutschland zulässig, in kg |
| Leergewicht | G | Masse des fahrbereiten Fahrzeugs (Leermasse) in kg |
| Datum dieser Zulassung | I | Tag der Zulassung, auf die sich das Dokument bezieht |
| Fahrzeugklasse | J | zum Beispiel M1 für Pkw |
| Anhängelast | O.1 / O.2 | gebremst / ungebremst in kg |
| Hubraum | P.1 | in cm³ |
| Leistung (PS) | P.2 | Nennleistung in kW, dazu die Nenndrehzahl (P.4) |
| Kraftstoff | P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle, Code in Feld 10 |
| Farbe | R | Farbe des Fahrzeugs, Code in Feld 11 |
| Sitzplätze | S.1 | einschließlich Fahrersitz |
| Höchstgeschwindigkeit | T | in km/h |
| CO₂-Ausstoß | V.7 | in g/km, bei reinen Elektroautos leer |
| Abgasnorm | V.9 / 14 / 14.1 | Schadstoffklasse, nationale Emissionsklasse, vierstelliger Emissionsschlüssel |
| Herstellerschlüsselnummer (HSN) | 2.1 | vier Ziffern, vom KBA vergeben |
| Typschlüsselnummer (TSN) | 2.2 | Schlüssel zu Typ, Variante und Version mit Prüfziffer |
| Reifengröße | 15.1 bis 15.3 | Bereifung je Achse |
| Nummer des Fahrzeugbriefs | 16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II |
| Art der Betriebserlaubnis | 17 | Buchstabe K, A, E, N, U oder Z |
| Länge, Breite, Höhe | 18 / 19 / 20 | in mm |
| Bemerkungen | 22 | Ausnahmen, Auflagen, weitere Reifengrößen, Nachrüstungen |

Wo steht die PS-Zahl, und wie rechne ich kW in PS um?
Im Fahrzeugschein steht keine PS-Zahl, sondern die Nennleistung in Kilowatt in Feld P.2. Ein Kilowatt entspricht 1,35962 PS; für den Alltag genügt der Faktor 1,36.
| Feld P.2 | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 55 kW | 55 × 1,35962 | 75 PS |
| 81 kW | 81 × 1,35962 | 110 PS |
| 110 kW | 110 × 1,35962 | 150 PS |
| 150 kW | 150 × 1,35962 | 204 PS |
Hinter der Leistung steht in P.4 die Nenndrehzahl, bei der die Leistung erreicht wird, zum Beispiel 5.500 min⁻¹.
Wo finde ich HSN und TSN für die Versicherung?
Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) steht in Feld 2.1, vier Ziffern. Die Typschlüsselnummer (TSN) steht in Feld 2.2; Versicherungsrechner fragen die ersten drei Zeichen dieses Feldes ab. Der Rest von Feld 2.2 verschlüsselt Variante und Version und endet mit einer Prüfziffer.
Beide Nummern vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt. Sie bestimmen, welcher Fahrzeugtyp bei Versicherung und Steuer hinterlegt wird. Die gleichen Nummern stehen auch im Fahrzeugbrief.
Was bedeuten die Abgasfelder V.9, 14 und 14.1?
V.9 nennt die für die EU-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse, etwa eine Euro-Norm. Feld 14 bezeichnet die nationale Emissionsklasse im Klartext, Feld 14.1 den zugehörigen vierstelligen Emissionsschlüssel. Kann die Behörde den Wert nicht ermitteln, trägt sie 0088 ein, bei Oldtimern 0098.
Die Schlüssel entscheiden über die Farbe der Umweltplakette und fließen in die Kfz-Steuer ein. Der CO₂-Wert in Feld V.7 ist die zweite Steuergröße bei Pkw.
Was bedeutet der Buchstabe in Feld 17?
Feld 17 zeigt, worauf die Betriebserlaubnis beruht. Der Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts kennt sechs Merkmale:
| Buchstabe | Bedeutung |
|---|---|
| K | EU-Typgenehmigung oder ABE, Daten konform |
| A | EU-Typgenehmigung oder ABE, Daten nicht konform (zum Beispiel nach Änderungen) |
| E | Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO |
| N | nationale Einzelgenehmigung einer Landesbehörde |
| U | EU-Einzelgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts |
| Z | zugelassen aufgrund eines Dokuments aus einem anderen EU-Staat (auslaufend) |
Welche Angaben braucht die Online-Zulassung aus dem Fahrzeugschein?
Für die Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung brauchen Sie den Sicherheitscode auf der Rückseite. Er ist verdeckt, hat sieben Zeichen und enthält weder I noch l noch O (Anlage 6 FZV). Legen Sie ihn erst frei, wenn Sie den Antrag stellen. Was bei beschädigten Codes gilt, steht im Ratgeber Sicherheitscode fehlt.
Dazu kommen Kennzeichen (A) und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (E). Seit dem 1. Oktober 2005 heißt der Fahrzeugschein offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I; ältere Papiere ohne Sicherheitscode lassen sich nicht online verwenden.
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Häufige Fragen
Wo steht im Fahrzeugschein die PS?
Nirgends als PS. Feld P.2 nennt die Leistung in Kilowatt; mal 1,36 ergibt die PS-Zahl, 110 kW sind also rund 150 PS.
Wo stehen HSN und TSN im Fahrzeugschein?
Die HSN steht in Feld 2.1 (vier Ziffern), die TSN in Feld 2.2. Für Versicherungsvergleiche zählen die ersten drei Zeichen von Feld 2.2.
Steht das Baujahr im Fahrzeugschein?
Nein. Feld B nennt das Datum der Erstzulassung. Ist es unbekannt, trägt die Behörde den 1. Juli des Baujahres ein.
Was ist der Unterschied zwischen F.1 und F.2?
F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse laut Hersteller, F.2 die in Deutschland zulässige. Für Steuer und Führerscheinklasse zählt in der Regel F.2.
Ist Fahrzeugschein dasselbe wie Zulassungsbescheinigung Teil I?
Ja. Seit dem 1. Oktober 2005 heißt der Fahrzeugschein amtlich Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 24. September 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Preise von ZulassungOnline24 stehen auf der Preisseite.
- Kraftfahrt-Bundesamt: Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Stand Juli 2026)
- § 13 FZV: Zulassungsbescheinigung Teil I
- Anlage 6 FZV: Muster und Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I