Digitale Unterschrift bei der Zulassung: QES statt eID

Inhalt aktualisiert: · Von ZulassungOnline24

Bei ZulassungOnline24 unterschreiben Sie Vollmacht, Einwilligungserklärung und SEPA-Mandat mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) — die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises brauchen Sie dafür nicht. Eine QES ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (Artikel 25 Absatz 2 eIDAS-Verordnung). Sie erhalten einen Signatur-Link per E-Mail, lassen Ihren Ausweis per Kamera prüfen und bestätigen die Dokumente.

Wie läuft die digitale Unterschrift ab?

  1. Link öffnen: am besten auf dem Smartphone, mit stabiler Internetverbindung.
  2. Ausweis prüfen lassen: Personalausweis oder Reisepass vor die Kamera halten; ein Führerschein wird nicht akzeptiert.
  3. Signieren: Dokumente lesen und mit der qualifizierten elektronischen Signatur bestätigen.

Bricht die Signatur ab, geht nichts verloren: Öffnen Sie den Link erneut. Meist hilft besseres Licht oder der Wechsel vom Rechner aufs Smartphone.

Warum brauche ich keine Online-Ausweisfunktion?

Wer selbst im Portal der Behörde zulässt, muss sich mit der eID-Funktion des Ausweises identifizieren. Über ZulassungOnline24 reichen dagegen wir als Großkunde über die Schnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts ein; Ihre Identität und Ihr Auftrag werden über die Ausweisprüfung und die QES belegt. PIN, Kartenlesegerät oder AusweisApp brauchen Sie deshalb nicht. Mehr dazu im Ratgeber Zulassung ohne eID.

Was unterschreiben Sie mit der QES?

  • Vollmacht für die Antragstellung über die Großkundenschnittstelle (§ 37 Absatz 4 FZV) — bei der Abmeldung nicht erforderlich.
  • Einwilligungserklärung, etwa zur Auskunft über Kfz-Steuerrückstände (§ 13 Absatz 2 KraftStG).
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch den Zoll.

Ändern sich danach Angaben, die in den unterschriebenen Dokumenten stehen, etwa Name oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer, ist eine neue Unterschrift nötig.

Was muss vor der Unterschrift bereitliegen?

Die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung (Teil I: 7 Zeichen auf der Rückseite, Teil II: 12 Zeichen unter der Schutzfolie), die eVB-Nummer, die IBAN für die Kfz-Steuer und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Die Codes legen Sie erst frei, wenn der Antrag danach fragt (§ 21 Absatz 2 FZV).

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Häufige Fragen

Ist die digitale Unterschrift rechtlich gültig?

Ja. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat nach Artikel 25 Absatz 2 eIDAS-Verordnung die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.

Reicht ein Foto vom Führerschein?

Nein. Für die Ausweisprüfung werden nur Personalausweis oder Reisepass akzeptiert.

Brauche ich für die Abmeldung eine digitale Unterschrift?

Für die Abmeldung verlangt § 37 Absatz 4 FZV keine Vollmacht nach Anlage 12; der Ablauf im Antrag zeigt Ihnen, was im Einzelfall nötig ist.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 17. September 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Preise von ZulassungOnline24 stehen auf der Preisseite.

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