Stempelplaketten und HU-Plakette nach der Online-Zulassung selbst anbringen

·5 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von Zulassung Online 24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Nach einer Online-Zulassung bringen Sie die Stempelplaketten und die TÜV-Plakette (amtlich: Prüfplakette) selbst an. Die Zulassungsstelle schickt sie auf Plakettenträgern per Post: Vorn kommt eine Stempelplakette auf das Schild, hinten eine Stempelplakette und darüber die TÜV-Plakette (amtlich: Prüfplakette). Bis die Post da ist, dürfen Sie mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis fahren, längstens 14 Tage ab Abruf der Entscheidung. Quellen: § 26 Absatz 4 FZV; § 31 FZV.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 12 Absatz 3 FZV – Stempelplakette und Plakettenträger · Quelle ansehen

Was liegt im Umschlag der Zulassungsbehörde?

Nach einer Erstzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung mit neuem Kennzeichen enthält der Umschlag zwei Stempelplaketten auf Plakettenträgern, eine TÜV-Plakette für die Hauptuntersuchung und den neue Fahrzeugschein. Bei einer Neuzulassung oder einem Halterwechsel liegt außerdem der aktualisierte Fahrzeugbrief bei, sofern Sie ihn mitgeschickt hatten.

Die Stempelplakette trägt das farbige Wappen des Landes, den Namen der Zulassungsstelle, eine eindeutige Druckstücknummer und einen verdeckten dreistelligen Sicherheitscode, der erst durch Freilegen sichtbar wird. Sie ist so gebaut, dass sie beim Entfernen zerstört wird. Quelle: § 12 Absatz 3 FZV.

Die amtlichen Kosten sind klein: 0,70 € je Stempelplakette, 1,20 € mit farbigem Landeswappen und 0,30 € je Plakettenträger (Nr. 228.3). Bei Zulassung Online 24 sind sie im Festpreis enthalten. Quelle: GebOSt Nr. 228.2.

Wohin gehört welche Plakette?

Jedes Schild hat zwischen dem Städtekürzel (amtlich: Unterscheidungszeichen) und der Buchstaben-Ziffern-Kombination (amtlich: Erkennungsnummer) eine freie Fläche. Dort sitzen die Plaketten.

Plaketten je Schild
SchildStempelplakettePrüfplakette (HU)
Pkw vornmittig in der freien Flächekeine
Pkw hintenunten in der freien Flächeoben, über der Stempelplakette
Motorrad (ein Schild hinten)untenoben
Anhänger (ein Schild hinten)untenoben

Die TÜV-Plakette gehört immer auf das hintere amtliche Kennzeichen. Beide Stempelplaketten sind gleich; welche vorn und welche hinten landet, spielt keine Rolle. Zählen Sie trotzdem nach: Zwei Stempelplaketten, eine TÜV-Plakette. Quelle: § 29 Absatz 2 StVZO.

Wie kleben Sie die Plaketten Schritt für Schritt?

  1. Schilder prüfen. Das geprägte Kennzeichen muss dem Bescheid entsprechen und das DIN-Prüfzeichen tragen. Schilder von uns kommen ohne Plaketten; die amtlichen Plaketten gibt es nur von der Behörde. Quelle: § 12 Absatz 2 FZV.
  2. Fläche reinigen. Die freie Fläche trocken und fettfrei wischen. Auf Staub oder Nässe hält kein Plakettenträger dauerhaft.
  3. Plakettenträger abziehen. Nur die Schutzfolie der Rückseite lösen. Die Deckschicht über dem Sicherheitscode bleibt unberührt; freigelegt wird sie erst bei einer späteren Abmeldung.
  4. Vorderes Schild. Stempelplakette mittig in die freie Fläche setzen und von der Mitte nach außen andrücken.
  5. Hinteres Schild, Stempelplakette. In die untere Hälfte der freien Fläche kleben.
  6. Hinteres Schild, TÜV-Plakette. Darüber anbringen. Die Zahl des Monats, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt nach oben. War ein altes Schild im Einsatz, vorher die abgelaufene TÜV-Plakette entfernen. Quelle: § 29 Absatz 2 StVZO.
  7. Nachweis einordnen. Den vorläufigen Zulassungsnachweis brauchen Sie ab jetzt nicht mehr im Fenster; den Fahrzeugschein führen Sie weiter mit.

Mehr als zehn Minuten dauert das nicht. Fotografieren Sie beide Schilder nach dem Kleben; sollte eine Plakette später reklamiert werden, haben Sie den Zustand belegt.

Was gilt, bis die Plaketten da sind?

Ein online zugelassenes Fahrzeug darf ohne Stempelplaketten gefahren werden, bis die Plaketten eintreffen, längstens aber 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem Abruf der automatischen Entscheidung. Dafür stellt die Behörde zusätzlich zum Bescheid einen vorläufigen Zulassungsnachweis bereit. Quellen: § 31 FZV; § 32 FZV.

Der Ausdruck liegt von außen gut lesbar im Fahrzeug, bis zum Ablauf des Tages, an dem die Berechtigung endet. Motorräder und Anhänger sind von der Auslegepflicht ausgenommen. Die Schilder selbst müssen montiert sein; die Ausnahme gilt nur für die fehlenden Plaketten. Einzelheiten stehen im Beitrag Vorläufiger Zulassungsnachweis: 14 Tage ohne Plakette.

Kommen die Plaketten nicht rechtzeitig, endet die Berechtigung trotzdem mit dem 14. Tag; eine Verlängerung sieht die Verordnung nicht vor. Dann hilft nur die Zulassungsstelle, am besten mit der Antragsnummer aus dem Nachweis.

Welche Fehler passieren beim Anbringen?

  • Sicherheitscode freigelegt. Wer die Deckschicht der Stempelplakette abzieht, macht das Kennzeichen zu einem ungestempelten Kennzeichen. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr fahren, auch wenn die Plakette noch klebt. Quelle: § 21 Absatz 3 FZV.
  • Alte TÜV-Plakette belassen. Bei Wiederzulassung auf das alte Schild muss die abgelaufene Plakette vorher weg; zwei TÜV-Plaketten übereinander sind nicht zulässig.
  • Plakette auf ungeprüftem Schild. Ohne DIN-Prüfzeichen ist das Schild kein zulässiges Schild, egal wie gut die Plakette klebt.
  • TÜV-Plakette vorn. Sie gehört ausschließlich auf das hintere Kennzeichen.
  • Zu früh gefahren. Die 14 Tage beginnen mit dem Abruf der Entscheidung, nicht mit dem Antrag. Vor dem Abruf gibt es keinen Nachweis und damit keine Fahrberechtigung.

Brauche ich neue Schilder?

Bei einem neuen Kennzeichen ja. Sie können die Schilder bei einer Prägestelle vor Ort kaufen oder bei uns mitbestellen: 20,00 € je Schild zuzüglich Versand ab 6,90 €, geprägt nach dem Kennzeichen aus Ihrem Bescheid. Wie das abläuft, steht in Schilder online bestellen.

Behalten Sie Ihr Kennzeichen, etwa bei einem Umzug oder einem Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme, bleiben die Schilder mit ihren Plaketten am Fahrzeug; dann kommt nur die neue Zulassungsbescheinigung. Nach einer Abmeldung mit reserviertem Kennzeichen sind die alten Plaketten dagegen entwertet: Bei der Wiederzulassung kleben Sie neue Stempelplaketten auf die alten Schilder.

Häufige Fragen

Darf ich ohne Plaketten fahren?

Ja, nach einer Online-Zulassung bis zum Eintreffen der Plaketten, längstens 14 Tage ab Abruf der Entscheidung. Der vorläufige Zulassungsnachweis muss dabei von außen lesbar im Fahrzeug liegen; Motorräder und Anhänger sind davon ausgenommen.

Muss ich die Plaketten wirklich selbst kleben?

Ja. Im Online-Verfahren versendet die Zulassungsstelle Stempelplaketten und TÜV-Plakette auf Plakettenträgern, und der Halter oder sein Beauftragter bringt sie an. Eine Prägestelle darf keine amtlichen Plaketten vergeben. Quelle: § 26 Absatz 4 FZV, § 29 Absatz 2 StVZO.

Was passiert, wenn eine Plakette beim Kleben beschädigt wird?

Dann wenden Sie sich mit der Antragsnummer an Ihre Zulassungsstelle. Eine beschädigte Stempelplakette gilt nicht als ordnungsgemäße Abstempelung; die Behörde stellt Ersatz aus.

Kommt bei der Abmeldung auch eine Plakette?

Nein. Bei der Abmeldung (amtlich: Außerbetriebsetzung) werden die vorhandenen Stempelplaketten durch das Freilegen ihrer Sicherheitscodes entwertet; neue Plaketten gibt es erst bei einer Wiederzulassung.

Welche Plakette kommt oben, welche unten?

Auf dem hinteren Schild sitzt die TÜV-Plakette oben und die Stempelplakette unten. Auf dem vorderen Schild gibt es nur die Stempelplakette, mittig in der freien Fläche.

Quellen

Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 25. Oktober 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; über den einzelnen Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Schilder noch nicht da? Bestellen Sie sie zusammen mit der Zulassung: Auto anmelden (129,99 € plus 20,00 € je Schild), Wiederzulassung oder Umschreibung (je 79,99 €). Wie lange der Weg vom Antrag bis zum Umschlag dauert, erklärt Dauer der Online-Zulassung.

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