Vorläufiger Zulassungsnachweis: 14 Tage ohne Plakette
Nach einer Online-Zulassung dürfen Sie das Fahrzeug bis zu 14 Tage ohne Stempelplakette fahren, gerechnet ab dem Abruf der Entscheidung (§ 31 FZV). Dafür führen Sie einen gut lesbaren Ausdruck der Entscheidung mit und legen den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen lesbar ins Fahrzeug (§ 32 FZV). Motorräder und Anhänger sind von der Auslegepflicht ausgenommen.
Was ist der vorläufige Zulassungsnachweis?
Ein Dokument, das die Zulassungsbehörde zusätzlich zum Bescheid ausstellt und zum Abruf bereitstellt (§ 32 Absatz 1 FZV). Es belegt gegenüber der Polizei, dass das Fahrzeug zugelassen ist, obwohl die Plakette noch fehlt. Pflichtangaben sind der Name der Zulassungsbehörde, die Antragsnummer, das Kennzeichen, das Datum der Zulassungsentscheidung und das Enddatum der Berechtigung.
Ab wann und wie lange dürfen Sie fahren?
Ab dem Abruf der Entscheidung, längstens 14 Tage — oder bis die Plaketten eintreffen, je nachdem, was zuerst geschieht (§ 31 FZV). Die Regel gilt für Erstzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel. Bei einem Umzug ohne Halterwechsel bleibt das Kennzeichen samt Plakette am Fahrzeug; ein vorläufiger Nachweis ist dann nicht nötig.
Was muss im Fahrzeug sein?
| Fahrzeug | Ausdruck mitführen | Nachweis auslegen |
|---|---|---|
| Pkw, Lkw, Wohnmobil | ja | ja |
| Motorrad, Roller (Klasse L) | ja | nein |
| Anhänger (Klasse O) | ja | nein |
Der Nachweis liegt ununterbrochen von außen gut lesbar im Fahrzeug, bis zum Ablauf des Tages, an dem die Berechtigung endet (§ 32 Absatz 2 FZV). Das Kennzeichenschild muss bereits am Fahrzeug sein; die Ausnahme betrifft nur die fehlende Plakette.
Was ist, wenn die Plaketten nicht rechtzeitig kommen?
Dann endet die Berechtigung mit Ablauf des 14. Tages; eine Verlängerung sieht die Verordnung nicht vor. Die Plaketten versendet die Zulassungsbehörde (§ 26 Absatz 4 FZV). Bleiben sie aus, wenden Sie sich mit der Antragsnummer aus dem Nachweis an die Behörde.
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Häufige Fragen
Wie lange darf ich ohne Stempelplakette fahren?
Bis zu 14 Tage ab Abruf der Entscheidung, oder kürzer, wenn die Plaketten früher eintreffen (§ 31 FZV).
Gilt das auch beim gerade gekauften Gebrauchtwagen?
Ja. Der Halterwechsel ist ausdrücklich erfasst: Sie können am Tag des Kaufs online umschreiben und mit dem Ausdruck losfahren, sofern das Kennzeichen am Fahrzeug ist.
Kann die Frist verlängert werden?
Nein. Nach dem vierzehnten Tag darf das Fahrzeug erst mit angebrachten Plaketten wieder fahren.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 10. September 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Preise von ZulassungOnline24 stehen auf der Preisseite.
- § 31 FZV: Sofortige Inbetriebsetzung
- § 32 FZV: Vorläufiger Zulassungsnachweis
- § 26 FZV: Internetbasierte Zulassung