Rote Kennzeichen: 06 für Händler, 07 für Oldtimer
Ein rotes Kennzeichen erlaubt Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Die Nummer mit „06“ bekommen nur zuverlässige Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (§ 41 FZV); das „07“ ist das rote Oldtimerkennzeichen für Veranstaltungen (§ 43 FZV). Jede Fahrt gehört in das Fahrzeugscheinheft, die Aufzeichnungen sind ein Jahr aufzubewahren. Die Behörde verlangt für die Zuteilung 25,60 bis 205,00 € Gebühr.
Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
Das rote 06er-Kennzeichen teilt die Zulassungsbehörde befristet oder widerruflich zu, und zwar zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Teileherstellern, Werkstätten, Händlern und Herstellern von Anhängern (§ 41 Absatz 2 FZV). Privatpersonen bekommen es nicht.
Technische Prüfstellen und Überwachungsorganisationen erhalten für Prüfungsfahrten eine Nummer mit „05“ (§ 41 Absatz 4 FZV). Für einzelne private Überführungen gibt es stattdessen das Kurzzeitkennzeichen.
Welche Fahrten sind mit dem roten Kennzeichen erlaubt?
Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, dazu notwendige Fahrten zum Tanken, zur Außenreinigung, zur Reparatur und zur Wartung (§ 41 Absatz 1 FZV). Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss bestehen.
Private Nutzung ist nicht gedeckt: Wer mit dem roten Kennzeichen zum Einkaufen fährt, fährt ohne Zulassung. Das Kennzeichen muss nicht fest angebracht sein, also dürfen die Schilder von Fahrzeug zu Fahrzeug wechseln.
Was gehört ins Fahrzeugscheinheft?
Für jedes Fahrzeug nutzt der Inhaber eine eigene Seite im Fahrzeugscheinheft, ausgefüllt vor der ersten Fahrt. Das Heft muss bei jeder Fahrt mitfahren. Zusätzlich sind fortlaufende Aufzeichnungen über jede Fahrt zu führen (§ 41 Absatz 3 FZV):
- verwendetes rotes Kennzeichen und Datum der Fahrt,
- Beginn und Ende der Fahrt,
- Fahrerin oder Fahrer mit Anschrift,
- Fahrzeugklasse, Hersteller und Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
- Fahrtstrecke.
Die Aufzeichnungen bewahrt der Inhaber ein Jahr lang auf und legt sie auf Verlangen vor. Endet die Frist oder wird das Kennzeichen nicht mehr gebraucht, gehen Schilder und Heft zur Entwertung an die Behörde zurück.
Was ist das rote 07er-Kennzeichen?
Das rote Oldtimerkennzeichen gilt für Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrt, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur und Wartung (§ 43 FZV). Die Erkennungsnummer beginnt mit „07“.
Anders als das 06er darf es nur an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgegeben wurde; das Fahrzeugscheinheft folgt dem Muster der Anlage 15 FZV. Für den Alltag ist das H-Kennzeichen gedacht.
Wie sieht ein rotes Kennzeichen aus?
Rote Schrift und roter Rand auf weißem Grund (Anlage 4 Abschnitt 7 FZV); eine HU-Plakette gibt es nicht, weil keine Hauptuntersuchung vorgeschrieben ist (§ 41 Absatz 7 FZV). Die Erkennungsnummer besteht nur aus Ziffern und beginnt mit 06, 05 oder 07. Verwechslungsgefahr besteht mit dem Ausfuhrkennzeichen und dem Kurzzeitkennzeichen: Beide tragen schwarze Schrift, das Ausfuhrkennzeichen hat ein rotes, das Kurzzeitkennzeichen ein gelbes Datumsfeld.

Was kostet ein rotes Kennzeichen?
Die Gebühr für die Zuteilung liegt nach Gebührenordnung zwischen 25,60 und 205,00 € (GebOSt Nr. 221.5), das Fahrzeugscheinheft kostet 10,20 bis 15,30 € (Nr. 229). Die Behörde legt den Betrag im Rahmen fest. Dazu kommen Schilder und die Versicherung für das rote Kennzeichen.
| Art | Für wen | Gültigkeit | Gebühr Behörde |
|---|---|---|---|
| Rot 06 | Händler, Werkstätten, Hersteller | befristet oder widerruflich, wiederkehrend | 25,60–205,00 € |
| Rot 07 | Oldtimer-Halter | für ein bestimmtes Fahrzeug | 25,60–205,00 € |
| Kurzzeitkennzeichen | jede Person | höchstens fünf Tage | 10,20 € |
| Ausfuhrkennzeichen | Export ins Ausland | bis zum Datum im roten Feld | 31,40 € |
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Häufige Fragen
Kann ich als Privatperson ein rotes Kennzeichen bekommen?
Das 06er nicht; es ist Händlern, Werkstätten und Herstellern vorbehalten. Für Oldtimer gibt es das rote 07er, für einzelne Fahrten das Kurzzeitkennzeichen.
Darf ich mit rotem Kennzeichen privat fahren?
Nein. Erlaubt sind Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten samt notwendiger Fahrten zum Tanken, Reinigen, Reparieren und Warten.
Wie lange muss ich die Fahrtaufzeichnungen aufbewahren?
Ein Jahr ab Erstellung. Die Behörde oder die Polizei kann sie jederzeit sehen wollen.
Braucht ein Fahrzeug mit rotem Kennzeichen TÜV?
Nein, die Vorschriften zur Hauptuntersuchung sind nicht anzuwenden (§ 41 Absatz 7 FZV). Das Fahrzeug muss trotzdem verkehrssicher sein.
Kann ich ein rotes Kennzeichen online beantragen?
Nein, weder über das i-Kfz-Portal noch über ZulassungOnline24. Rote Kennzeichen beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 24. September 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Preise von ZulassungOnline24 stehen auf der Preisseite.
- § 41 FZV: Fahrten mit rotem Kennzeichen
- § 43 FZV: Rote Oldtimerkennzeichen
- Anlage 4 FZV: Ausgestaltung der Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage