Großkundenschnittstelle (GKS): wie Zulassungsdienste und Softwarepartner online einreichen

·6 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von Zulassung Online 24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Die Großkundenschnittstelle (GKS) ist die Schnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für registrierte Unternehmen. Darüber stellen sie Anträge auf Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung, Halter- oder Wohnsitzwechsel und Abmeldung (amtlich: Außerbetriebsetzung) elektronisch, für sich selbst oder als Bevollmächtigte für Kunden. Registrieren darf sich eine Firma (juristische Person des Privatrechts), die regelmäßig mehr als 500 Anträge im Jahr stellt. Zulassung Online 24 reicht seit der Abnahme durch das KBA am 23. Juli 2026 über diesen Weg ein; je Antrag erhebt das KBA 0,70 €. Quellen: § 33 FZV; § 34 FZV; GebOSt Nr. 129.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 33 FZV – Großkundenschnittstelle · Quelle ansehen

Was ist die Großkundenschnittstelle?

Das i-Kfz-Verfahren hat zwei Eingänge. Bürger stellen ihren Antrag im Portal der Zulassungsstelle und identifizieren sich mit Online-Ausweis oder Bürgerkonto. Unternehmen mit vielen Vorgängen nutzen die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts, etwa Autohäuser, Leasinggesellschaften, Flottenbetreiber und Zulassungsdienste. Die Schnittstelle nimmt ihre Anträge entgegen und leitet sie an das Portal der zuständigen Behörde weiter. Quellen: § 19 und § 20 FZV; § 33 Absatz 1 FZV.

Der Antrag wird dort nach denselben Regeln geprüft wie ein Bürgerantrag. Neu ist nur der Weg: Der Großkunde authentifiziert sich mit seiner Zugangskennung, übermittelt die Daten maschinell und erhält die Entscheidung in ein Postfach. Für den Halter entfallen Online-Ausweis, PIN und Kartenleser. Quelle: § 39 Absatz 1 FZV.

Wer darf sich als Großkunde registrieren?

Eine Firma, die jährlich regelmäßig mehr als 500 Anträge stellt und sich beim KBA elektronisch registriert. Die Ausweisprüfung läuft über ein Unternehmenskonto des Bundes (amtlich: Organisationskonto) nach dem Onlinezugangsgesetz; Verfahrensanbieter, die im Auftrag einer Zulassungsstelle tätig sind, dürfen sich nicht registrieren. Quelle: § 34 Absatz 1 FZV.

Im Registrierungsantrag stehen Name und Anschrift, mindestens zwei Kontaktpersonen und alle Vertragspartner, die im Namen des Großkunden Anträge stellen. Dazu kommen die geschätzte Antragszahl pro Jahr und die Angabe, ob auch Anträge für Dritte geplant sind. Das KBA vergibt ein Zugangskennung (amtlich: Identifizierungsmerkmal), prüft die Voraussetzungen und kann die Registrierung widerrufen. Quellen: § 34 Absatz 3 FZV; § 35 FZV; § 36 FZV.

Privatpersonen und kleine Betriebe registrieren sich nicht selbst. Sie nutzen das Behördenportal oder beauftragen einen registrierten Großkunden, der für sie einreicht.

Welche Anträge laufen über die GKS?

Vorgänge über die Großkundenschnittstelle (§ 33 Absatz 1 FZV)
VorgangÜber die GKSBesonderheit
ErstzulassungjaCoC-Daten müssen beim KBA liegen
TageszulassungjaZulassung und Abmeldung am selben Tag
Wiederzulassungjaauf denselben oder einen neuen Halter
Halterwechseljamit oder ohne Kennzeichenmitnahme
WohnsitzwechseljaAdressänderung, auch über Bezirksgrenzen
Außerbetriebsetzungjaeinziger Vorgang ohne Vollmacht
Erstmaliges H, Kurzzeit, Ausfuhr, Wechselkennzeichenneinnur am Schalter

Grenzen setzt nicht die Schnittstelle, sondern das Verfahren: Zulassungsfreie Fahrzeuge lassen sich nur abmelden, Fahrzeuge mit Einzelgenehmigung gar nicht online bearbeiten. Will ein Großkunde an einem Tag mehr als 100 Anträge einreichen, muss er das vorher mit der Zulassungsstelle abstimmen. Quelle: § 37 Absatz 5 FZV.

Wie funktioniert die Vollmacht für Dritte?

Stellt der Großkunde den Antrag für einen Dritten als Halter, übermittelt er eine Vollmacht nach Anlage 12 FZV an die Schnittstelle; nur die Abmeldung kommt ohne aus. Der Halter unterschreibt diese Vollmacht digital. Die Verordnung lässt dafür neben dem Online-Ausweis die qualifizierte elektronische Signatur zu, wenn Vor- und Nachname mit den Halterdaten übereinstimmen. Quellen: § 37 Absatz 4 FZV; § 20 Absatz 2 Satz 2 FZV.

Bei Zulassung Online 24 fotografieren Sie Ihren Ausweis und signieren die Vollmacht über einen qualifizierten Vertrauensdienst; danach reichen wir als Großkunde ein. Fahrzeug- und Halterdaten aus der Entscheidung darf uns die Behörde nur mit Ihrer Einwilligung übermitteln. Den Ablauf der Signatur erklärt Digitale Unterschrift bei der Zulassung: QES statt eID. Quelle: § 39 Absatz 3 FZV.

Wie kommt die Entscheidung zurück?

Nach der automatischen Prüfung gibt die Zulassungsstelle ihre Entscheidung als elektronischen, schreibgeschützten Bescheid in das Postfach des Großkunden. Bei positiver Entscheidung enthält sie das Datum der Zulassung oder Abmeldung, die festgesetzte Gebühr und, sofern beantragt, die vollständigen Fahrzeug- und Halterdaten mit den Dokumentennummern. Quelle: § 39 Absatz 2 FZV.

Ist das Portal nicht verfügbar, leitet die Schnittstelle den Antrag in das Postfach der Behörde, die ihn von Hand bearbeitet. Ergeht die Entscheidung dann schriftlich, wird die Zulassung am dritten Tag nach Absendung wirksam. Technisch kommt jede Antwort als Quittungscode zurück: 07075 steht für die Genehmigung, 00775 für die Prüfung durch einen Mitarbeiter der Zulassungsstelle, 99996 und 07076 für Beanstandungen. Was die Codes bedeuten, steht in Online-Zulassung abgelehnt: die häufigsten Gründe. Quelle: § 39 Absatz 4 FZV.

Was kostet der Weg über die GKS?

Das Kraftfahrt-Bundesamt berechnet für jeden Antrag über die Großkundenschnittstelle 0,70 €. Dazu kommt die Amtsgebühr der Zulassungsstelle im Online-Satz, etwa 12,80 € für die Neuzulassung oder 2,10 € für die Abmeldung, sowie 0,70 € bis 1,20 € je Stempelplakette und 0,30 € je Plakettenträger. Quelle: GebOSt Nr. 129.

Für Privatkunden sind diese Positionen bei uns im Festpreis enthalten: 24,99 € für die Abmeldung, 79,99 € für Umschreibung und Wiederzulassung, 129,99 € für die Neuzulassung. Für Autohäuser, Zulassungsdienste und Makler gelten Partnerkonditionen, die wir im Partnerbereich erläutern. Die vollständige Gebührenübersicht steht in Was kostet die Kfz-Zulassung 2026?.

Was bedeutet die KBA-Abnahme für Kunden?

Software, die Anträge über die Großkundenschnittstelle sendet, muss vor dem Echtbetrieb eine Abnahme des Kraftfahrt-Bundesamts bestehen: vorgegebene Testfälle für jede Vorgangsart, geprüft am Testsystem des KBA. Unsere Software hat diese Abnahme am 23. Juli 2026 bestanden und reicht seit dem 3. August 2026 produktiv ein; bis zum 25. Oktober 2026 waren es 426 Anträge mit 158 positiven Bescheiden.

Die Abnahme bestätigt die Technik, nicht den Einzelfall: Über jeden Antrag entscheidet weiterhin allein die zuständige Zulassungsstelle. Wir treten als Bevollmächtigte des Kunden auf, nicht als Behörde und nicht als Teil des KBA. Was das für Dauer und Verantwortung heißt, steht in Was ist i-Kfz? Online-Zulassung einfach erklärt.

Häufige Fragen

Ist die Großkundenschnittstelle dasselbe wie das i-Kfz-Portal?

Nein. Das Portal ist der Zugang für Bürger mit Online-Ausweis; die Großkundenschnittstelle ist der Zugang für registrierte Unternehmen, deren Anträge das KBA an das Portal der Behörde weiterleitet. Geprüft wird nach denselben Regeln.

Kann ich mich als Privatperson registrieren?

Nein. Registriert werden nur Firmen (juristische Personen des Privatrechts) mit regelmäßig mehr als 500 Anträgen im Jahr. Privatpersonen beauftragen einen registrierten Großkunden oder nutzen das Portal. Quelle: § 34 Absatz 1 FZV.

Braucht der Halter für die GKS einen Online-Ausweis?

Nein. Der Großkunde authentifiziert sich mit seiner Zugangskennung; der Halter erteilt eine digital signierte Vollmacht. Die FZV lässt dafür die qualifizierte elektronische Signatur zu. Quelle: § 20 Absatz 2 Satz 2 FZV.

Wie viele Anträge darf ein Großkunde am Tag stellen?

Beliebig viele; ab mehr als 100 Anträgen an einem Tag ist eine vorherige Abstimmung mit der Zulassungsstelle vorgeschrieben. Quelle: § 37 Absatz 5 FZV.

Wer entscheidet über einen Antrag aus der GKS?

Die zuständige Zulassungsstelle, automatisiert über ihr Portal oder durch einen Mitarbeiter der Zulassungsstelle. Das Kraftfahrt-Bundesamt betreibt die Schnittstelle, trifft aber keine Zulassungsentscheidung.

Quellen

Die Zahlen zu unseren Anträgen stammen aus unserem eigenen System (Stand 25. Oktober 2026). Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft. Information, keine Rechtsberatung; über den einzelnen Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Als Privatkunde nutzen Sie die Schnittstelle, ohne sie zu bemerken: Auto abmelden (24,99 €), umschreiben (79,99 €) oder anmelden (129,99 €). Betriebe mit eigenem Antragsaufkommen finden die Partnerlösung unter Für Unternehmen.

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