Kfz-Steuer bei der Zulassung: SEPA-Mandat und Fälligkeit
Ohne Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gibt es keine Zulassung: § 13 Absatz 1 KraftStG macht das SEPA-Mandat zur Voraussetzung, sofern das Fahrzeug steuerpflichtig ist — vom Konto des Halters oder eines Dritten. Abbuchen darf nur der Zoll, grundsätzlich einmal jährlich im Voraus (§ 11 KraftStG). Den Preis von ZulassungOnline24 zahlen Sie davon getrennt.
Warum verlangt der Antrag Ihre IBAN?
Weil die Zulassungsbehörde ein steuerpflichtiges Fahrzeug nur zulassen darf, wenn der Einzug der Kfz-Steuer gesichert ist (§ 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KraftStG). Sie prüft nicht die Steuerhöhe; festgesetzt und eingezogen wird die Steuer anschließend vom Hauptzollamt. Das Gesetz kennt zwei Ausnahmen: eine Härtefall-Bescheinigung des Hauptzollamts und die Steuerbefreiung, etwa für Elektrofahrzeuge nach § 3d KraftStG.
Die IBAN im Antrag dient ausschließlich der Kfz-Steuer. ZulassungOnline24 bucht nichts von Ihrem Konto ab; die Leistung bezahlen Sie per PayPal, Karte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna.
Darf das Konto einer anderen Person gehören?
Ja. Das Gesetz nennt ausdrücklich das Konto „eines Dritten“. Die kontoführende Person erteilt dann das Mandat und sollte damit einverstanden sein, dass der Zoll die Steuer für Ihr Auto einzieht. Bei einem Umzug ohne Halterwechsel sind im Online-Verfahren keine Mandatsdaten nötig (§ 30 Absatz 3 FZV).
Wann wird die Kfz-Steuer fällig?
Jeweils für ein Jahr im Voraus (§ 11 Absatz 1 KraftStG). Den Betrag nennt der Steuerbescheid des Hauptzollamts, der nach der Zulassung per Post kommt.
| Jahressteuer | Möglicher Rhythmus | Aufgeld |
|---|---|---|
| bis 500 € | jährlich | — |
| über 500 € | auch halbjährlich | 3 % |
| über 1.000 € | auch vierteljährlich | 6 % |
Wie wird die Steuer für einen Pkw berechnet?
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 aus zwei Teilen (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 KraftStG): einem Hubraumanteil von 2,00 € je angefangene 100 cm³ bei Benzinern und 9,50 € bei Dieseln sowie einem CO₂-Anteil für jedes Gramm über 95 g/km, gestaffelt von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm. Der CO₂-Wert steht im Fahrzeugschein (Feld V.7).
- Benziner, 1.498 cm³, 120 g/km: 30,00 € Hubraum + 51,00 € CO₂ = 81,00 € im Jahr.
- Diesel, 1.968 cm³, 140 g/km: 190,00 € Hubraum + 96,50 € CO₂ = 286,50 € im Jahr.
Warum blockieren alte Steuerschulden die Zulassung?
§ 13 Absatz 2 KraftStG macht die Zulassung davon abhängig, dass der künftige Halter keine Kfz-Steuerrückstände hat; ab 5 € wird das zum Hindernis. Im Online-Verfahren läuft die Prüfung automatisch. Offene Beträge klären Sie mit dem Hauptzollamt, danach kann der Antrag erneut gestellt werden.
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Häufige Fragen
Kann ich ein Auto ohne SEPA-Mandat anmelden?
Nur bei Steuerbefreiung oder mit einer Härtefall-Bescheinigung des Hauptzollamts (§ 13 Absatz 1 Satz 2 KraftStG). Sonst ist die Einzugsermächtigung Voraussetzung der Zulassung.
Kann ich die Kfz-Steuer monatlich zahlen?
Nein. Möglich sind jährlich, ab 500 € Jahressteuer halbjährlich mit 3 % Aufgeld und ab 1.000 € vierteljährlich mit 6 % Aufgeld (§ 11 KraftStG).
Muss ich das Mandat für ein zweites Auto neu erteilen?
Ja, die Steuer wird je Fahrzeug festgesetzt. Dasselbe Konto dürfen Sie wieder verwenden.
Wer beantwortet Fragen zur Höhe der Steuer?
Das Hauptzollamt. Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die der Zoll verwaltet; die Zulassungsbehörde wirkt nur bei der Zulassung mit.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 17. September 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Preise von ZulassungOnline24 stehen auf der Preisseite.
- § 13 KraftStG: Nachweis der Besteuerung
- § 11 KraftStG: Entrichtungszeiträume
- § 9 KraftStG: Steuersatz
- § 5 KraftStG: Dauer der Steuerpflicht