Kfz-Versicherung bei Halterwechsel, Umzug und Abmeldung: was automatisch passiert und was Sie tun müssen

·5 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von Zulassung Online 24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Beim Verkauf geht die Kfz-Versicherung mit dem Fahrzeug auf den Käufer über; beide Seiten dürfen innerhalb eines Monats kündigen. Jeder Zulassungsvorgang mit neuem Halter oder neuem Kennzeichen braucht eine eigene, frische eVB-Nummer, und die Zulassungsstelle meldet dem Versicherer Zulassung, Wechsel und Abmeldung selbst. Bei einem Umzug bleibt der Vertrag bestehen, nur die Regionalklasse und damit der Beitrag können sich ändern. Nach der Abmeldung ruht der Vertrag nach den Versicherungsbedingungen meist beitragsfrei. Quellen: § 95 VVG; § 96 VVG; § 62 FZV.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 95 VVG – Veräußerung der versicherten Sache · Quelle ansehen

Was passiert mit der Versicherung beim Verkauf?

Mit der Übergabe des Fahrzeugs tritt der Käufer in den Versicherungsvertrag des Verkäufers ein, mit allen Rechten und Pflichten. Das Auto ist also auf der Heimfahrt versichert, auch wenn der Käufer noch keinen eigenen Vertrag hat. Für die Prämie der laufenden Periode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam. Quellen: § 95 Absatz 1 VVG; § 95 Absatz 2 VVG.

Der Versicherer muss den Übergang erst gegen sich gelten lassen, wenn er davon weiß. Deshalb sollte der Verkäufer den Verkauf sofort melden, am einfachsten mit einer Kopie des Kaufvertrags. Was der Verkäufer der Zulassungsstelle mitteilen muss, steht in Käufer meldet das Auto nicht um. Quelle: § 95 Absatz 3 VVG.

Welche Kündigungsfristen gelten nach dem Kauf?

Kündigungsrechte nach § 96 VVG und § 40 VVG
WerFristWirkung
Käuferein Monat nach dem Kaufsofort oder zum Ende der Versicherungsperiode
Versichererein Monat ab Kenntnis vom Verkaufmit Monatsfrist
Jeder Versicherungsnehmerein Monat nach Mitteilung einer Beitragserhöhungsofort, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung

Kündigt der Käufer oder der Versicherer nach dem Verkauf, schuldet der Verkäufer die Prämie; der Käufer haftet dann nicht. Außerhalb dieser Fälle gilt die ordentliche Kündigung: Kfz-Verträge laufen nach den Allgemeinen Bedingungen (AKB) üblicherweise bis zum Jahresende und werden spätestens einen Monat vorher gekündigt, also bis zum 30. November. Quelle: § 96 Absatz 3 VVG.

In der Praxis erledigt sich die Kündigung meist mit der Umschreibung: Der Käufer legt eine eigene eVB vor, die Behörde meldet den Versichererwechsel, und der alte Vertrag endet für dieses Fahrzeug. Wie die Umschreibung läuft, steht in Auto gekauft: die Checkliste für Käufer.

Wann brauche ich eine neue eVB-Nummer?

Bei jeder Zulassung, Wiederzulassung und Umschreibung mit Halterwechsel: Die elektronische Versicherungsbestätigung ist Pflichtangabe des Antrags und weist nach, dass für Fahrzeug und Halter Haftpflichtschutz besteht. Eine eVB gilt für einen Vorgang; ist sie verbraucht oder abgelaufen, meldet das KBA sie als ungültig. Quelle: § 26 Absatz 2 Nummer 2 FZV.

Keine neue eVB brauchen Sie bei einem Umzug ohne Halterwechsel, bei einer Namensänderung und bei der Abmeldung. Die Daten der eVB müssen zeichengenau zu Ausweis und Antrag passen; Abweichungen waren bei uns mit 15 von 202 Beanstandungen die zweithäufigste Ursache für Ablehnungen. Wie Sie die Nummer bekommen und wie lange sie gilt, steht in eVB-Nummer: bekommen, Gültigkeit, Kosten.

Was meldet die Zulassungsbehörde dem Versicherer?

Die Behörde übermittelt dem Versicherer die Daten, die er für den Vertrag braucht: Kennzeichen und Datum der Zuteilung, Fahrzeugklasse, FIN, Leistung, Name und Anschrift des Halters, einen Hinweis auf Versicherer- oder Halterwechsel und das Datum der Abmeldung (amtlich: Außerbetriebsetzung). Sie müssen dem Versicherer die Zulassung also nicht selbst anzeigen. Quelle: § 62 Absatz 1 FZV.

Umgekehrt zeigt der Versicherer der Behörde an, wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht. Die Behörde fordert den Halter dann auf, eine neue Versicherung nachzuweisen oder das Fahrzeug abzumelden; bleibt das aus, kann sie die Zulassung aufheben. Wer nach einer Kündigung weiterfährt, riskiert also nicht nur den Schutz, sondern die Zulassung selbst. Quelle: § 51 FZV.

Was ändert sich beim Umzug?

Der Vertrag bleibt, der Beitrag kann sich ändern. Die Kfz-Versicherung richtet den Beitrag nach der Regionalklasse des Zulassungsbezirks, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Melden Sie dem Versicherer die neue Anschrift; viele Tarife sehen eine Anpassung zur nächsten Hauptfälligkeit vor, manche sofort.

Für die Zulassungsstelle ist der Umzug eine Adressänderung, für die Sie keine neue eVB brauchen. Ob Sie das Kennzeichen behalten oder ein neues aus dem Wohnortbezirk nehmen, ändert am Versicherungsschutz nichts. Den Ablauf erklärt Auto ummelden nach Umzug. Quelle: § 15 Absatz 1 und 4 FZV.

Was gilt nach der Abmeldung?

Die Behörde meldet dem Versicherer das Datum der Abmeldung. Nach den Allgemeinen Bedingungen der meisten Versicherer geht der Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, üblicherweise für bis zu 18 Monate; in dieser Zeit bleibt das Fahrzeug gegen Diebstahl und Brand geschützt, wenn eine Teilkasko bestand. Wird es nicht wieder zugelassen, endet der Vertrag. Quelle: § 62 FZV.

Bei der Wiederzulassung lebt der Vertrag wieder auf, Sie brauchen aber trotzdem eine neue eVB für den Antrag. Steuer und Versicherung enden erst mit dem Tag des Abmeldebescheids, nicht mit dem Tag des Antrags. Was sonst nach der Abmeldung zu tun ist, steht in Nach der Abmeldung: Kfz-Steuer, Versicherung, Kennzeichen.

Welche Fehler kosten Geld?

  • Verkauf nicht gemeldet. Der Versicherer haftet für den Käufer weiter, und der Verkäufer bleibt Vertragspartner, bis der Versicherer vom Verkauf weiß.
  • eVB mit falschen Daten. Geburtsname, zweiter Vorname oder Hausnummer stimmen nicht mit dem Ausweis überein; die Zulassung wird beanstandet.
  • Alte eVB wiederverwendet. Jeder Vorgang braucht eine eigene Bestätigung.
  • Monatsfrist verpasst. Nach einem Monat läuft der übernommene Vertrag des Verkäufers bis zur ordentlichen Kündigung weiter, oft zu einem schlechteren Beitrag.
  • Nach Kündigung weitergefahren. Ohne Versicherungsschutz droht die Aufhebung der Zulassung.

Häufige Fragen

Ist das Auto nach dem Kauf sofort versichert?

Ja. Die Versicherung des Verkäufers geht mit dem Eigentum auf den Käufer über. Für die Umschreibung brauchen Sie trotzdem eine eigene eVB. Quelle: § 95 VVG.

Wie lange kann ich den übernommenen Vertrag kündigen?

Innerhalb eines Monats nach dem Kauf, mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. Danach gilt die ordentliche Kündigungsfrist des Vertrags. Quelle: § 96 Absatz 2 VVG.

Muss ich dem Versicherer die Zulassung melden?

Nein. Die Zulassungsstelle übermittelt Kennzeichen, Halter- und Fahrzeugdaten an den Versicherer. Den Verkauf des Fahrzeugs sollten Sie dagegen selbst melden. Quelle: § 62 FZV.

Brauche ich beim Umzug eine neue eVB?

Nein. Die Adressänderung ist kein Versicherungswechsel. Melden Sie dem Versicherer aber die neue Anschrift, weil sich die Regionalklasse ändern kann.

Was passiert mit der Versicherung nach der Abmeldung?

Die Behörde meldet die Abmeldung; der Vertrag ruht nach den Versicherungsbedingungen meist beitragsfrei, üblicherweise bis zu 18 Monate, und lebt bei der Wiederzulassung wieder auf.

Quellen

Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 25. Oktober 2026). Angaben zu Ruheversicherung und Kündigungsterminen folgen den branchenüblichen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und können je Versicherer abweichen. Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung.

Mit der eVB in der Hand ist der Zulassungsvorgang in Minuten gestellt: Auto umschreiben (79,99 €), wieder zulassen (79,99 €) oder abmelden (24,99 €, ohne eVB).

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