Auto gekauft: die Checkliste für die ersten Tage als neuer Halter
Nach dem Autokauf melden Sie das Fahrzeug sofort auf sich um. Dafür brauchen Sie eine eVB-Nummer, beide Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscodes, Ihren Ausweis und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Versicherung des Verkäufers geht mit dem Kauf auf Sie über und läuft, bis Sie kündigen oder umschreiben. Online kostet die Umschreibung bei uns 79,99 € inklusive Amtsgebühr; am Schalter fallen 24,20 € bis 26,20 € Gebühr an. Quellen: § 15 Absatz 5 FZV; § 95 VVG.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 15 Absatz 5 FZV – Mitteilungspflichten beim Halterwechsel · Quelle ansehen
Die Kurzantwort
Reihenfolge: eVB beim Versicherer holen, Papiere und Codes prüfen, Umschreibung online stellen, Verkäufer die Bestätigung schicken. Alles zusammen dauert einen Abend, die Behördenentscheidung in der Regel ein bis drei Werktage.
Was muss vor der Übergabe im Kaufvertrag stehen?
Der Kaufvertrag ist Ihr Beleg gegenüber Behörde, Versicherer und Verkäufer. Er sollte enthalten:
- Namen und Anschriften beider Seiten
- FIN, Kennzeichen, Datum der Erstzulassung
- Kilometerstand und Kaufpreis
- Zahl der Vorhalter laut Fahrzeugbrief
- bekannte Mängel und Unfallschäden
- Zubehör, Schlüssel und die Liste der übergebenen Papiere
Ein Satz ist für die Behörde wichtig: die Bestätigung, dass Ihnen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Teil II übergeben wurden. Genau diese Bestätigung muss der Verkäufer seiner Mitteilung an die Zulassungsstelle beilegen. Quelle: § 15 Absatz 5 Satz 3 FZV.
Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Verkäufer in Teil I als Halter steht und ob Teil II dieselbe FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) trägt wie das Typenschild. Welche Felder das sind, zeigt Fahrzeugbrief lesen.
Welche Fristen gelten für die Ummeldung?
Die Verordnung nennt keine Tagesfrist, sondern verlangt die Umschreibung „unverzüglich“ nach dem Halterwechsel. In der Praxis heißt das: in den ersten Tagen. Wer es schleifen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 € und im Extremfall ein Fahrverbot durch die Behörde. Quelle: § 15 Absatz 5 Satz 4 FZV.
Der Verkäufer hat eine eigene Pflicht: Er teilt der Zulassungsstelle Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers sowie die Übergabe der Papiere mit. Diese Mitteilung entfällt, sobald Sie umgeschrieben haben. Haben Sie es nicht getan, kann der Verkäufer die Behörde einschalten; was dann passiert, steht in Käufer meldet das Auto nicht um. Quelle: § 15 Absatz 5 Satz 1 bis 3 FZV.
Welche Unterlagen brauche ich für die Umschreibung?
| Unterlage | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| eVB-Nummer | Versicherungsnachweis | neue Police auf Ihren Namen, sieben Zeichen |
| Fahrzeugschein (Teil I) | Besitznachweis | Sicherheitscode, sieben Zeichen |
| Fahrzeugbrief (Teil II) | Verfügungsnachweis | Sicherheitscode zwölf Zeichen und Briefnummer |
| Ausweis | Identität des Halters | Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung |
| IBAN | SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer | Pflicht im Online-Verfahren |
| HU-Bericht | nur falls Termin nicht im Register | Prüfziffer auf dem Bericht |
| Kennzeichenentscheidung | behalten, neu oder Wunsch | Wunsch mit Reservierungs-PIN |
Die Codes legen Sie erst frei, wenn der Antrag dazu auffordert. Wo sie sitzen, erklärt Sicherheitscodes finden und freilegen; die vollständige Liste je Vorgang steht in der Unterlagen-Checkliste.
Darf ich mit dem Auto fahren, bevor es umgemeldet ist?
Ja, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Die Haftpflichtversicherung des Verkäufers geht mit dem Eigentum auf Sie über, das Kennzeichen bleibt gestempelt. Bei einem Unfall in dieser Zeit reguliert der Versicherer des Verkäufers, und beide haften für die Prämie der laufenden Periode gemeinsam. Quellen: § 95 Absatz 1 VVG; § 95 Absatz 2 VVG.
Anders ist es, wenn der Verkäufer das Fahrzeug vor der Übergabe abgemeldet hat. Dann brauchen Sie für die Heimfahrt ein Kurzzeitkennzeichen oder Sie lassen das Auto vorher online wieder zu; der Vorgang heißt dann Wiederzulassung mit Halterwechsel und kostet bei uns ebenfalls 79,99 €. Was beim Kurzzeitkennzeichen gilt, steht in Kurzzeitkennzeichen: Gültigkeit, Voraussetzungen, Kosten.
Was passiert mit der Versicherung des Verkäufers?
Sie treten in den Vertrag des Verkäufers ein, mit allen Rechten und Pflichten. Dieser Vertrag passt aber selten zu Ihnen: andere Regionalklasse, andere Schadenfreiheitsklasse, anderer Beitrag. Deshalb kündigen die meisten Käufer und schließen neu ab. Quelle: § 95 Absatz 1 VVG.
Kündigen dürfen Sie innerhalb eines Monats nach dem Kauf, mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. Auch der Versicherer darf innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er vom Verkauf erfahren hat. Praktisch erledigt sich das mit der Umschreibung: Sie legen eine neue eVB vor, und die Zulassungsstelle meldet den Wechsel an die Versicherer. Quellen: § 96 Absatz 2 VVG; § 96 Absatz 1 VVG; § 62 FZV.
Die eVB bekommen Sie beim neuen Versicherer sofort nach Antragstellung, meist per E-Mail und ohne Kosten. Mehr dazu in eVB-Nummer: bekommen, Gültigkeit, Kosten.
Kann ich das Kennzeichen des Verkäufers behalten?
Ja, auch über Bezirksgrenzen hinweg. Beim Halterwechsel dürfen Sie der Behörde mitteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll. Das spart neue Schilder und senkt die Amtsgebühr: 10,40 € statt 12,40 € im Online-Verfahren. Quellen: § 15 Absatz 5 Satz 4 Nummer 4 FZV; GebOSt Nr. 221.8.1 und 221.10.1.
Voraussetzung ist, dass der Verkäufer das Kennzeichen nicht für sich reserviert hat. Will er es für sein nächstes Auto behalten, muss er das vor dem Verkauf regeln; Sie bekommen dann ein neues Kennzeichen Ihres Wohnortbezirks. Wie beide Seiten das sauber vereinbaren, steht in Kennzeichen behalten beim Autoverkauf.
Was kostet die Umschreibung?
| Weg | Kennzeichen bleibt | neues Kennzeichen |
|---|---|---|
| Schalter, Amtsgebühr | 24,20 € | 26,20 € |
| Online, Amtsgebühr | 10,40 € | 12,40 € |
| Zulassung Online 24, Gesamtpreis | 79,99 € | 79,99 € plus Schilder |
Im Gesamtpreis sind Amtsgebühr, KBA-Gebühr, Stempelplaketten und Bearbeitung enthalten. Neue Schilder kosten 20,00 € je Stück zuzüglich Versand ab 6,90 €, ein selbst reserviertes Wunschkennzeichen 11,99 €. Der Antrag dauert wenige Minuten; die Entscheidung der Behörde liegt in der Regel nach ein bis drei Werktagen vor. Mit neuem Kennzeichen fahren Sie ab Abruf der Entscheidung bis zu 14 Tage mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis, bis die Plaketten kommen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich nach dem Kauf Zeit zum Ummelden?
Die FZV verlangt die Umschreibung sofort, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Tagesfrist gibt es nicht; wer wochenlang wartet, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 € und Ärger mit dem Verkäufer, der die Behörde einschalten kann.
Was ist die Veräußerungsanzeige?
Die Mitteilung des Verkäufers an die Zulassungsstelle mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und der Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde. Sie entfällt, sobald der Käufer umgeschrieben hat. Quelle: § 15 Absatz 5 FZV.
Brauche ich den TÜV-Bericht für die Umschreibung?
Nur, wenn der Termin der nächsten Hauptuntersuchung nicht aus dem Zentralen Fahrzeugregister abgerufen werden kann. Dann wird die Prüfziffer des HU-Berichts abgefragt. Die HU muss in jedem Fall gültig sein. Quelle: § 22 FZV.
Kann der Verkäufer die Ummeldung für mich erledigen?
Am Schalter mit Ihrer Vollmacht ja. Online stellen Sie den Antrag als neuer Halter selbst; das dauert wenige Minuten und erspart beiden den Termin.
Was gilt, wenn ich das Auto abgemeldet gekauft habe?
Dann ist der Vorgang eine Wiederzulassung mit Halterwechsel. Sie brauchen zusätzlich den Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs und eine gültige Hauptuntersuchung; bei uns kostet die Wiederzulassung 79,99 €.
Quellen
Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 25. Oktober 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; über den einzelnen Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.
- § 15 FZV – Mitteilungspflichten bei Änderungen, Absatz 5: Pflichten von Veräußerer und Erwerber
- § 95 VVG – Veräußerung der versicherten Sache, Übergang der Versicherung auf den Erwerber
- § 96 VVG – Kündigung nach Veräußerung, Monatsfrist für Erwerber und Versicherer
- § 26 FZV – Gemeinsame Regelungen für die Zulassung, Pflichtangaben des Online-Antrags
- § 62 FZV – Übermittlung von Daten an die Versicherer
- Anlage zu § 1 GebOSt, Gebührennummern 221.8 bis 221.10
Mit eVB, Papieren und Ausweis in der Hand ist der nächste Schritt die Umschreibung online für 79,99 €, ohne Termin und mit Kennzeichenwahl im Antrag. War das Fahrzeug beim Kauf abgemeldet, nehmen Sie stattdessen die Wiederzulassung.