Welche Kennzeichen gibt es? Alle Arten, Farben und Zusätze im Überblick
In Deutschland gibt es zwölf Kennzeichenarten. Man erkennt sie an Farbe, Streifen und amtlichem Zusatz: das schwarze Standardkennzeichen, grüne Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge, rote Kennzeichen 06 und 07, Kurzzeitkennzeichen mit gelbem und Ausfuhrkennzeichen mit rotem Feld, die Zusätze E, H und Saisonzeitraum sowie Wechsel-, Behörden- und Versicherungskennzeichen. Online zuteilen lässt das Verfahren vier davon: allgemeine Kennzeichen, E, Saison und ein bereits bestehendes H. Quelle: § 26 Absatz 1 Nummer 3 FZV.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen und Anlage 4 FZV – Ausgestaltung · Quelle ansehen
Woraus besteht ein deutsches Kennzeichen?

Jedes Kennzeichen besteht aus einem Städtekürzel (amtlich: Unterscheidungszeichen) mit ein bis drei Buchstaben für den Zulassungsbezirk und einer Buchstaben-Ziffern-Kombination (amtlich: Erkennungsnummer) aus Buchstaben und Ziffern, die das einzelne Fahrzeug bezeichnet. Zusammen dürfen Städtekürzel und Buchstaben-Ziffern-Kombination höchstens acht Stellen haben; die Kennbuchstaben E und H zählen dabei nicht mit. Quellen: § 9 Absatz 1 FZV; Anlage 4 Nummer 4 FZV.
Das Schild ist schwarz beschriftet auf weißem Grund, reflektierend und nach DIN 74069 geprüft. Links sitzt das blaue Euro-Feld mit dem D, zwischen Städtekürzel und Buchstaben-Ziffern-Kombination die Stempelplakette der Behörde und hinten zusätzlich die TÜV-Plakette (amtlich: Prüfplakette) der Hauptuntersuchung. Wie die Plaketten angebracht werden, zeigt Plaketten nach der Online-Zulassung anbringen. Quelle: § 12 Absatz 1 und 2 FZV.
Welche Kennzeichenarten gibt es?
| Art | Merkmal und Zweck | Online? |
|---|---|---|
| Allgemeines Kennzeichen | schwarz auf weiß, der Regelfall | ja |
| E-Kennzeichen | Zusatz E für Elektro- und Plug-in-Fahrzeuge | ja |
| Saisonkennzeichen | Betriebszeitraum von 2 bis 11 Monaten rechts | ja |
| H-Kennzeichen | Zusatz H für Oldtimer ab 30 Jahren mit Gutachten | nur bestehendes H |
| Grünes Kennzeichen | grüne Schrift, steuerbefreite Fahrzeuge | nein |
| Wechselkennzeichen | ein gemeinsamer Teil für zwei Fahrzeuge einer Klasse | nein |
| Rotes Kennzeichen 06 | Händler und Werkstätten, Probe- und Überführungsfahrten | nein |
| Rotes Kennzeichen 07 | Oldtimer, Fahrten zu Veranstaltungen | nein |
| Kurzzeitkennzeichen | gelbes Feld mit Ablaufdatum, fünf Tage | nein |
| Ausfuhrkennzeichen | rotes Feld mit Ablaufdatum, Verbringung ins Ausland | nein |
| Versicherungskennzeichen | kleines Schild für Kleinkrafträder, Farbe wechselt jährlich | kein Zulassungsvorgang |
| Behörden- und Sonderkennzeichen | Bund, Länder, Bundeswehr, Diplomaten (Anlage 2) | nein |
Rechtsgrundlagen: § 9 FZV (allgemeines und Wechselkennzeichen), § 10 FZV (H, grün, Saison), § 11 FZV (E), § 41 und § 43 FZV (rote Kennzeichen), § 42 FZV (Kurzzeit), § 45 FZV (Ausfuhr), § 52 FZV (Versicherungskennzeichen).
Welche Zusätze stehen hinter der Erkennungsnummer?
Drei amtliche Zusätze gibt es: das E für elektrisch betriebene Fahrzeuge, das H für Oldtimer und den Betriebszeitraum des Saisonkennzeichens, etwa 04/10 für April bis Oktober. Alle drei werden in Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Quellen: § 11 Absatz 2 FZV; § 10 Absatz 1 FZV; § 10 Absatz 3 FZV.
Kombinationen sind möglich: Ein Oldtimer kann H und Saison tragen, ein Elektroauto E und Saison. Beim Wechselkennzeichen steht das E oder H auf dem fahrzeugbezogenen Teil. Was das E im Alltag bringt, erklärt E-Kennzeichen beantragen; die Regeln für den Saisonzeitraum stehen in Saisonkennzeichen: Zeitraum, Grenzen, Kosten. Quelle: Anlage 4 FZV.
Was bedeuten die Farben?
- Schwarz auf weiß ist die Regel für zugelassene Fahrzeuge. Quelle: § 12 Absatz 1 FZV.
- Grün auf weiß bekommen Fahrzeuge, deren Halter von der Kfz-Steuer befreit ist, etwa land- und forstwirtschaftliche Anhänger oder Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen. Nicht grün werden unter anderem Behördenfahrzeuge, Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen und Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen. Quelle: § 10 Absatz 2 FZV.
- Rot auf weiß mit der Buchstaben-Ziffern-Kombination 06 steht für Händler und Werkstätten, mit 07 für Oldtimer. Beide gelten nicht für ein einzelnes Fahrzeug, sondern für den Inhaber mit Fahrzeugscheinheft. Quellen: § 41 FZV; § 43 FZV.
- Gelbes Feld rechts kennzeichnet das Kurzzeitkennzeichen mit dem letzten Gültigkeitstag. Quelle: § 42 FZV.
- Rotes Feld rechts kennzeichnet das Ausfuhrkennzeichen mit dem Ablaufdatum. Quelle: § 45 FZV.
- Wechselnde Farbe hat das Versicherungskennzeichen der Kleinkrafträder: Mit jedem Verkehrsjahr ab dem 1. März wechselt die Schriftfarbe zwischen Schwarz, Blau und Grün. Quelle: § 52 FZV.
Welche Kennzeichen lassen sich online zuteilen?
Das Online-Verfahren kennt vier Fälle: das allgemeine Kennzeichen, das Oldtimerkennzeichen, sofern das H nicht erstmals vergeben wird, das Saisonkennzeichen und das E-Kennzeichen. Alles andere, vom Wechselkennzeichen über rote Kennzeichen bis zu Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen, wird nur am Schalter zugeteilt. Quelle: § 26 Absatz 1 Nummer 3 FZV.
Bei Zulassung Online 24 wählen Sie die Kennzeichenart im Antrag. Ein zufällig zugeteiltes Kennzeichen kostet nichts extra; ein selbst reserviertes Wunschkennzeichen mit PIN kostet 11,99 €. Die Schilder bestellen Sie für 20,00 € je Stück zuzüglich Versand mit oder kaufen sie bei einer Prägestelle.
Welches Kennzeichen passt zu welchem Fall?
- Alltagsauto: allgemeines Kennzeichen, auf Wunsch mit reservierter Kombination.
- Elektroauto oder Plug-in-Hybrid: E-Kennzeichen, wenn Sie kommunale Vorteile nutzen wollen.
- Cabrio, Motorrad, Wohnmobil: Saisonkennzeichen, wenn das Fahrzeug jedes Jahr dieselben Monate steht.
- Oldtimer ab 30 Jahren: H-Kennzeichen mit Gutachten, erstmals vor Ort, danach online weiterführbar.
- Zwei Fahrzeuge, nie gleichzeitig unterwegs: Wechselkennzeichen, nur am Schalter.
- Überführung im Inland: Kurzzeitkennzeichen für fünf Tage.
- Verkauf oder Umzug ins Ausland: Ausfuhrkennzeichen statt Abmeldung.
- Händler und Werkstätten: rotes Kennzeichen 06 für Probe- und Überführungsfahrten.
Häufige Fragen
Wie viele Zeichen darf ein Kennzeichen haben?
Höchstens acht Stellen aus Städtekürzel und Buchstaben-Ziffern-Kombination. Einzelne Bezirke begrenzen die Buchstaben-Ziffern-Kombination zusätzlich; Offenbach erlaubt zum Beispiel nur vier bis fünf Stellen. Quelle: Anlage 4 Nummer 4 FZV.
Zählen E und H als Zeichen?
Nicht zu den acht Stellen. Sie brauchen aber Platz auf dem Schild, weshalb lange Kombinationen mit E oder H in Engschrift geprägt werden oder nicht mehr passen.
Was bedeutet ein grünes Kennzeichen?
Der Halter ist von der Kfz-Steuer befreit, etwa bei land- und forstwirtschaftlichen Anhängern oder Fahrzeugen gemeinnütziger Organisationen. Grüne Kennzeichen werden nicht online zugeteilt. Quelle: § 10 Absatz 2 FZV.
Welche Kennzeichen kann ich online bekommen?
Allgemeine Kennzeichen, E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und ein bereits zugeteiltes H-Kennzeichen. Wechsel-, rote, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen gibt es nur am Schalter. Quelle: § 26 Absatz 1 Nummer 3 FZV.
Kann ich E- und Saisonkennzeichen kombinieren?
Ja. Das E-Kennzeichen ist das nach § 9 oder § 10 zugeteilte Kennzeichen mit dem Zusatz E; der Saisonzeitraum kommt als weiterer Zusatz hinzu. Quelle: § 11 Absatz 2 FZV.
Quellen
Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 25. Oktober 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; über den einzelnen Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.
- § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen, Aufbau, Wechselkennzeichen
- § 10 FZV – Besondere Kennzeichen, Oldtimer-, grünes und Saisonkennzeichen
- § 11 FZV – Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
- § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- Anlage 4 FZV – Ausgestaltung der Kennzeichen, Nummer 4: höchstens acht Stellen
- § 41, § 42, § 43 und § 45 FZV, rote Kennzeichen, Kurzzeit-, Oldtimer- und Ausfuhrkennzeichen
- § 52 FZV – Versicherungskennzeichen
- § 26 FZV – Gemeinsame Regelungen für die Zulassung, Absatz 1 Nummer 3: online zuteilbare Kennzeichenarten
Steht die Kennzeichenart fest, wählen Sie sie direkt im Antrag: Auto anmelden (129,99 €), umschreiben oder wieder zulassen (je 79,99 €). Eine reservierte Wunschkombination geben Sie mit PIN an.