Kennzeichen auf ein neues Auto übertragen: Reservierung, Ablauf, Kosten

·5 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von Zulassung Online 24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Ihr Kennzeichen wechselt auf ein neues Auto in drei Schritten: Sie melden das alte Fahrzeug ab und reservieren das Kennzeichen, Sie lassen die Reservierung für ein anderes Fahrzeug bestätigen, und Sie geben das Kennzeichen bei der Zulassung des neuen Autos als Wunschkennzeichen an. Die Reservierung kostet je nach Behörde 2,60 € bis 12,80 €, die Zuteilung 10,20 €. Voraussetzung: Das neue Auto wird im selben Zulassungsbezirk zugelassen. Quelle: GebOSt Nr. 230 und 221.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 16 Absatz 1 Satz 5 FZV – Kennzeichenreservierung bei Außerbetriebsetzung · Quelle ansehen

Die Kurzantwort

Reservieren Sie das Kennzeichen bei der Abmeldung ausdrücklich „für ein anderes Fahrzeug“ und lassen Sie sich eine Reservierungs-PIN geben. Ohne PIN lässt sich die Reservierung im Online-Antrag nicht nutzen; das war bei uns zehnmal der Grund für eine Ablehnung durch die Behörde.

Darf ich mein Kennzeichen auf ein anderes Auto übernehmen?

Ja, innerhalb desselben Zulassungsbezirks. Das Kennzeichen gehört nicht Ihnen, sondern wird dem Fahrzeug zugeteilt. Wird das alte Fahrzeug abgemeldet oder umgekennzeichnet, kann die Behörde dieselbe Kombination dem nächsten Fahrzeug zuteilen, wenn Sie sie rechtzeitig reservieren. Quelle: § 9 Absatz 1 FZV.

Die Verordnung regelt ausdrücklich nur die Reservierung für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs, bis zu zwölf Monate ab Abmeldung. Die Reservierung für ein anderes Fahrzeug bieten die Behörden auf Grundlage ihrer Wunschkennzeichen-Verfahren an, mit eigenen Fristen. Beispiele aus unseren Recherchen: Düsseldorf hält drei Monate zu 12,80 €, München reserviert für dasselbe Fahrzeug zwölf Monate zu 2,60 €. Quelle: § 16 Absatz 1 Satz 5 FZV.

Wie läuft die Übertragung Schritt für Schritt?

  1. Altes Auto abmelden und reservieren. Im Antrag auf Abmeldung (amtlich: Außerbetriebsetzung) geben Sie die Kennzeichenreservierung an. Online geht das bei uns in der Abmeldung für 24,99 €, Reservierungsangabe inklusive. Quelle: § 24 Absatz 1 FZV.
  2. Reservierung für ein anderes Fahrzeug bestätigen lassen. Die Standardreservierung bei der Abmeldung zielt auf dasselbe Fahrzeug. Sagen Sie der Behörde, dass ein anderes Fahrzeug folgt; viele Städte erledigen das im Wunschkennzeichen-Portal und geben eine PIN aus.
  3. Neues Auto zulassen. Bei der Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung des neuen Fahrzeugs tragen Sie das reservierte Kennzeichen mit der PIN als Wunschkennzeichen ein. Die Behörde prüft die Reservierung automatisiert und teilt das Kennzeichen zu.
  4. Schilder und Plaketten. Die alten Schilder dürfen Sie weiterverwenden, wenn sie unbeschädigt sind und das DIN-Prüfzeichen tragen; die alten Stempelplaketten sind entwertet, die Behörde schickt neue.

Verkaufen Sie das alte Auto angemeldet, läuft es anders: Dann müssen Sie das Kennzeichen vor dem Verkauf sichern, sonst nimmt der Käufer es mit. Wie das geht, steht in Kennzeichen behalten beim Autoverkauf.

Was kostet die Übertragung?

Amtliche Gebühren rund um das übertragene Kennzeichen (GebOSt, Stand Oktober 2026)
PositionGebührGrundlage
Reservierung eines Kennzeichens2,60 €GebOSt Nr. 230
Zuteilung eines Wunschkennzeichens10,20 €GebOSt Nr. 221
Neue Stempelplaketten, je Stück0,70 € bis 1,20 €GebOSt Nr. 228.2
Reservierung für ein anderes Fahrzeug (örtlich)z. B. 12,80 €Behördensatzung, Beispiel Düsseldorf

Bei Zulassung Online 24 kostet das selbst reservierte Wunschkennzeichen im Antrag 11,99 € zusätzlich zum Festpreis des Vorgangs; die Reservierungsgebühr zahlen Sie bei der Behörde. Neue Schilder brauchen Sie nur, wenn die alten beschädigt sind: 20,00 € je Schild zuzüglich Versand ab 6,90 €.

Warum scheitert die Übertragung im Online-Antrag so oft?

In unseren 426 Anträgen lehnte die Behörde zehnmal mit dem Satz ab, das reservierte Wunschkennzeichen könne nicht verwendet werden. Dahinter standen drei Ursachen, die sich alle vorab vermeiden lassen.

  • Keine PIN. Eine mündliche Reservierung am Schalter oder die reine Abmeldereservierung ist für das Online-Verfahren nicht lesbar. Nötig ist eine Reservierung mit PIN aus dem Wunschkennzeichen-Verfahren der Behörde.
  • Falscher Name oder falsches Fahrzeug. Die Reservierung muss auf den künftigen Halter lauten und für ein anderes Fahrzeug gelten. Eine Reservierung „für dasselbe Fahrzeug“ passt nicht zur Zulassung eines anderen.
  • Frist abgelaufen oder anderer Bezirk. Nach Ablauf der örtlichen Frist gibt die Behörde die Kombination frei. Und ein Kennzeichen aus einem anderen Bezirk lässt sich auf ein neues Fahrzeug nicht übertragen, nur auf demselben Fahrzeug weiterführen. Quelle: § 15 Absatz 4 und 5 FZV.

Die zweite Fehlergruppe meldet das KBA selbst: „Keine passende Kennzeichen-Reservierung gefunden“ (Code 06009) heißt, dass Kennzeichen oder PIN im Antrag nicht zur Reservierung passen. Dann genügt meist ein Blick auf den Reservierungsbeleg.

Geht das Kennzeichen auch in einen anderen Zulassungsbezirk mit?

Auf demselben Fahrzeug ja, auf ein anderes Fahrzeug nein. Seit 2015 dürfen Sie bei einem Umzug das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug weiterführen, seit 2019 auch beim Halterwechsel; die Behörde am neuen Wohnsitz ändert nur die Zulassungsbescheinigung. Quelle: § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 4 Nummer 4 FZV.

Ein neues Fahrzeug bekommt dagegen immer ein Kennzeichen des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wer von Köln nach Hamburg zieht, behält K auf dem alten Auto, aber das nächste Auto fährt mit HH. Was beim Umzug sonst zu beachten ist, steht in Auto ummelden nach Umzug. Quelle: § 9 Absatz 1 FZV.

Welche Alternative gibt es, wenn die Reservierung nicht klappt?

Ist die Kombination weg, bleibt die Wahl eines neuen Wunschkennzeichens. Frei wählbar sind die Buchstaben und Ziffern der Buchstaben-Ziffern-Kombination (amtlich: Erkennungsnummer) innerhalb der Regeln der Anlage 1 FZV; das Städtekürzel (amtlich: Unterscheidungszeichen) gibt der Bezirk vor. Wie Sie reservieren und was die Zuteilung kostet, erklärt Wunschkennzeichen reservieren: Ablauf und Kosten.

Ein Sonderfall ist das Wechselkennzeichen für zwei eigene Fahrzeuge derselben Klasse. Es löst das Problem nicht, wenn das alte Auto verkauft wird, und es lässt sich online nicht zuteilen. Quelle: § 9 Absatz 2 FZV.

Häufige Fragen

Wie lange bleibt mein Kennzeichen nach der Abmeldung reserviert?

Für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs bis zu zwölf Monate ab Abmeldung. Für ein anderes Fahrzeug legt jede Behörde die Frist selbst fest; drei Monate sind ein verbreiteter Wert. Quelle: § 16 Absatz 1 Satz 5 FZV.

Brauche ich neue Schilder, wenn ich das Kennzeichen übertrage?

Nein, solange die alten Schilder unbeschädigt sind und das DIN-Prüfzeichen tragen. Die entwerteten Stempelplaketten ersetzt die Behörde; die neuen kleben Sie nach der Online-Zulassung selbst auf.

Kann ich das Kennzeichen meines verstorbenen Vaters übernehmen?

Nur, wenn die Behörde die Kombination für Sie reserviert, nachdem das Fahrzeug abgemeldet oder auf Sie umgeschrieben wurde. Die Reservierung muss auf Ihren Namen lauten; die Erbfolge allein überträgt kein Kennzeichen.

Kostet die Übertragung bei Zulassung Online 24 extra?

Das selbst reservierte Wunschkennzeichen kostet im Antrag 11,99 € zusätzlich zum Festpreis des Vorgangs. Die Reservierungsgebühr der Behörde zahlen Sie dort direkt.

Was bedeutet der Code 06009?

Das KBA hat zum eingegebenen Kennzeichen und zur PIN keine passende Reservierung gefunden. Prüfen Sie Kennzeichen, PIN und den Namen auf dem Reservierungsbeleg und reichen Sie den Antrag korrigiert erneut ein.

Quellen

Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 25. Oktober 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; über den einzelnen Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Der erste Schritt ist die Abmeldung des alten Fahrzeugs mit Reservierungsangabe: Auto online abmelden für 24,99 €, ohne Termin. Das neue Fahrzeug lassen Sie anschließend mit dem reservierten Kennzeichen zu: Neuwagen anmelden (129,99 €) oder Gebrauchtwagen umschreiben (79,99 €), jeweils plus 11,99 € für das Wunschkennzeichen.

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