Kfz-Versicherung wechseln bis 30. November 2026
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Wer seine Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2027 wechseln will, muss die Kündigung so abschicken, dass sie bis Montag, 30. November 2026 beim bisherigen Versicherer eingeht. Das gilt für die meisten Verträge, weil ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember endet und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. An der Zulassung ändert der Wechsel nichts: Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung bleiben, der neue Versicherer meldet den Versicherungsschutz elektronisch an die Zulassungsbehörde. Quellen: Verbraucherzentrale; Landratsamt München.
Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?
Bis Montag, 30. November 2026, wenn Ihr Vertrag am 31. Dezember endet. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum auf Ihrem Schreiben oder der Poststempel. Geht die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Quellen: Verbraucherzentrale; Stiftung Warentest.
Manche Versicherer lassen das Versicherungsjahr mit der Zulassung beginnen. Dann endet der Vertrag nicht am 31. Dezember, sondern ein Jahr nach Beginn, und die Frist liegt einen Monat davor. Das Ende steht in Ihrem Versicherungsschein. Quelle: Verbraucherzentrale.
| Anlass | Frist | Neuer Vertrag ab |
|---|---|---|
| Vertrag endet am 31. Dezember | Eingang bis Montag, 30. November 2026 | 1. Januar 2027 |
| Vertrag mit eigenem Versicherungsjahr | ein Monat vor Ablauf, Datum im Versicherungsschein | Tag nach dem Ablauf |
| Beitrag steigt, Leistung bleibt gleich | ein Monat nach Zugang der Mitteilung | frühestens, wenn die Erhöhung gilt |
| Nach einem regulierten Schaden | ein Monat nach Abschluss der Regulierung | sofort oder später, spätestens zum Ende des Versicherungsjahres |
Kein Sonderkündigungsrecht entsteht durch eine Rückstufung nach einem eigenen Unfall, durch mehr gefahrene Kilometer als vereinbart oder durch einen Umzug in einen teureren Zulassungsbezirk. Quellen: § 40 VVG; Stiftung Warentest.
Kommt die Beitragsrechnung erst im Dezember?
Dann können Sie oft noch wechseln. Steigt der Beitrag, ohne dass sich die Leistung verbessert, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen; der Versicherer muss auf dieses Recht hinweisen. Das gilt auch, wenn die Rechnung erst nach dem 30. November kommt. Quellen: § 40 VVG; Verbraucherzentrale.
Eine Erhöhung ist nicht immer auf den ersten Blick zu sehen, etwa wenn Sie gleichzeitig in eine bessere Schadenfreiheitsklasse aufsteigen. Vergleichen Sie deshalb den Beitragssatz in Prozent, nicht nur den Rechnungsbetrag. Quelle: Finanztip.
Lohnt sich der Wechsel für 2027?
Das zeigt nur ein Vergleich mit gleicher Schadenfreiheitsklasse und gleichen Leistungen. Für 2027 hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) neue Typ- und Regionalklassen veröffentlicht; viele Versicherer übernehmen sie zum nächsten Versicherungsjahr, verbindlich sind sie nicht. Quellen: GDV, 9. September und 30. September 2026.
| Statistik | höher eingestuft | niedriger eingestuft | unverändert |
|---|---|---|---|
| Typklassen (Automodell) | rund 7,4 Mio. Autofahrende | rund 5,1 Mio. | knapp 30 Mio. (71 %) |
| Regionalklassen (Zulassungsbezirk) | 4,8 Mio. in 46 Bezirken | 5,2 Mio. in 63 Bezirken | über 32 Mio. in 304 Bezirken |
Die Typklasse Ihres Modells finden Sie kostenlos unter typklasse.de. Die Regionalklasse hängt am Bezirk, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, nicht an Ihrer Postleitzahl allein.
Was ändert der Wechsel an der Zulassung?
Nichts, was Sie selbst erledigen müssen. Der neue Versicherer schickt der Zulassungsbehörde eine elektronische Versicherungsbestätigung, die dort automatisch eingespielt wird; ein Besuch bei der Zulassungsstelle ist nicht nötig. Per Fax, auf Papier oder als E-Mail-Anhang lässt sich ein Versichererwechsel dort nicht melden. Quelle: Landratsamt München.
Kennzeichen, Plaketten und Zulassungsbescheinigung bleiben, denn sie enthalten keine Angaben zum Versicherer. Wichtig ist nur der lückenlose Anschluss: Endet der alte Vertrag ohne neuen, meldet der Versicherer das der Behörde, und sie kann die Zulassung aufheben. Quelle: § 51 FZV.
Wann brauchen Sie trotzdem eine eVB-Nummer?
Nur wenn zum Wechsel ein Zulassungsvorgang dazukommt: bei der Neuzulassung, bei der Umschreibung nach einem Kauf und bei der Wiederzulassung nach einer Abmeldung. Für den reinen Wechsel bei unverändertem Fahrzeug und Halter brauchen Sie keine eigene eVB, weil der neue Versicherer die Behörde direkt informiert. Quelle: Landratsamt München.
Kaufen Sie im Dezember ein Auto, geht der Vertrag des Verkäufers zunächst auf Sie über, und Sie können ihn innerhalb eines Monats kündigen; für die Umschreibung brauchen Sie eine eigene eVB. Wie das zusammenhängt, steht in Kfz-Versicherung bei Halterwechsel, Umzug und Abmeldung, wie Sie die Nummer bekommen, in eVB-Nummer: bekommen, Gültigkeit, Kosten. Quellen: § 95 VVG; § 96 VVG.
So wechseln Sie ohne Lücke
- Versicherungsschein prüfen. Wann endet der Vertrag, welche Frist gilt, welche Schadenfreiheitsklasse ist eingetragen?
- Neues Angebot sichern, dann kündigen. In der Haftpflicht muss jeder Versicherer Sie annehmen, in Teil- und Vollkasko nicht. Bei teuren oder seltenen Modellen klären Sie den Kaskoschutz deshalb vor der Kündigung.
- Schadenfreiheitsklasse bestätigen lassen. Lassen Sie sich vom bisherigen Versicherer schriftlich geben, welche Klasse und welchen Schadenverlauf er weitermeldet. Ein Rabattschutz gilt nur beim bisherigen Anbieter.
- Kündigen. Ein formloses Schreiben genügt, meist auch per E-Mail: Vertragsnummer, Kennzeichen, Vertragsende 31. Dezember 2026. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.
- Neuen Vertrag ab 1. Januar 2027 abschließen. Den Rest erledigen die Versicherer: Der neue meldet die Bestätigung an die Zulassungsbehörde.
Quellen: Verbraucherzentrale; Stiftung Warentest; Finanztip.
Partnerlink: Bei einem Abschluss über Tarifcheck können wir eine Vergütung erhalten. Wir sind kein Versicherer und beraten nicht zu einzelnen Tarifen. Vergleichsportale zeigen oft nur ausgewählte Anbieter; eine direkte Anfrage beim Versicherer kann sich zusätzlich lohnen. Quelle: Verbraucherzentrale.
Welche Fehler kosten Geld?
- Am 30. November per Post abgeschickt. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer; ein Brief vom Monatsende kommt zu spät.
- Erst gekündigt, dann keine Kasko bekommen. Das Fahrzeug bleibt haftpflichtversichert, der Kaskoschutz kann aber fehlen.
- Beiträge mit verschiedenen Schadenfreiheitsklassen verglichen. Stuft der neue Versicherer anders ein, ist die Ersparnis weg.
- Rabatt gewählt, der nicht passt. Garage, Fahrerkreis oder Kilometergrenze müssen dauerhaft stimmen, sonst drohen Nachzahlungen.
- Höhere Rechnung im Januar nicht beanstandet. Zahlen Sie dann unter Vorbehalt und klären Sie den Unterschied; so bleibt eine Rückforderung möglich.
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail für die Kündigung?
Bei den meisten Verträgen ja. Nennen Sie Vertragsnummer, Kennzeichen und das Vertragsende und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Quellen: Stiftung Warentest; Finanztip.
Muss ich nach dem Wechsel zur Zulassungsstelle?
Nein. Der neue Versicherer schickt die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde. Quelle: Landratsamt München.
Bekomme ich neue Kennzeichen oder Papiere?
Nein. Kennzeichen, Plaketten und Zulassungsbescheinigung bleiben, weil sie keine Angaben zum Versicherer enthalten.
Kann ich auch mitten im Jahr wechseln?
Nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem regulierten Schaden, oder wenn Ihr Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet. Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über. Quellen: § 40 VVG; § 95 VVG.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr. Prüfen Sie dann, ob die Beitragsrechnung eine Erhöhung enthält; in diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang kündigen. Quellen: Stiftung Warentest; Verbraucherzentrale.
Quellen
Stand 4. November 2026. Die Fristen folgen den branchenüblichen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und können je Versicherer abweichen; maßgeblich ist Ihr Versicherungsschein. Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
- Kfz-Versicherung überprüfen und mehrere hundert Euro sparen, Verbraucherzentrale
- Kfz-Versicherung wechseln: So geht’s, Stiftung Warentest
- Kfz-Versicherung kündigen: Fristen und Anleitung, Finanztip
- Neue Typklassen für über 12 Millionen Autofahrende, GDV, 30. September 2026
- Neue Regionalklassen 2027, GDV, 9. September 2026
- Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge, Landratsamt München
- § 40 VVG – Kündigung bei Prämienerhöhung
- § 95 VVG – Veräußerung der versicherten Sache und § 96 VVG – Kündigung nach Veräußerung
- § 51 FZV – Maßnahmen bei fehlendem Versicherungsschutz
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