Kfz-Zulassung von A bis Z: Begriffe kurz erklärt

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Dieses Lexikon erklärt die Begriffe, die in Zulassungsbescheiden, Formularen und Behördenschreiben vorkommen, in je ein bis zwei Sätzen. Die drei häufigsten Verwechslungen: Neuzulassung (Fahrzeug war noch nie in Deutschland zugelassen), Umschreibung (neuer Halter oder neuer Bezirk) und Wiederzulassung (ein abgemeldetes Fahrzeug kommt zurück). Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief heißen amtlich Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

A

Abmeldung
Umgangssprachlich für die Außerbetriebsetzung: Die Zulassung endet, Kfz-Steuer und Versicherung enden mit. Online braucht sie den Fahrzeugschein und die Sicherheitscodes. Mehr dazu
Ausfuhrkennzeichen
Kennzeichen mit rotem Datumsfeld für Fahrzeuge, die ins Ausland gebracht werden; die Zulassung gilt bis zum eingetragenen Datum. Gebühr 31,40 €. Mehr dazu
Außerbetriebsetzung
Amtlicher Begriff für die Abmeldung nach § 16 FZV. Das Kennzeichen kann danach bis zu zwölf Monate reserviert werden. Mehr dazu
Außerbetriebsetzung von Amts wegen
Zwangsabmeldung durch die Behörde, etwa wenn die Kfz-Haftpflicht fehlt (§ 51 FZV) oder die Kfz-Steuer unbezahlt ist (§ 14 KraftStG). Mehr dazu

C

CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung)
Bescheinigung des Herstellers, dass das Fahrzeug einem genehmigten EU-Typ entspricht. Bei der Online-Erstzulassung ersetzt der Datenabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt die Vorlage. Mehr dazu

D

Datenbestätigung
Nachweis für Fahrzeuge mit nationaler Typgenehmigung, gleichwertig zum CoC-Papier bei der Erstzulassung (§ 6 Absatz 4 FZV).

E

E-Kennzeichen
Kennzeichen mit dem Buchstaben E hinter der Erkennungsnummer für Elektrofahrzeuge nach dem Elektromobilitätsgesetz; nur auf Antrag. Mehr dazu
Empfangsbevollmächtigter
Person in Deutschland, die Schreiben der Behörde für einen Halter ohne Wohnsitz im Inland entgegennimmt (§ 6 Absatz 2 FZV). Mehr dazu
Erkennungsnummer
Der Teil des Kennzeichens hinter dem Ortskürzel: ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Mehr dazu
Erstzulassung
Die allererste Zulassung eines Fahrzeugs; ihr Datum steht in Feld B von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Mehr dazu
eVB-Nummer
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflicht. Ohne sie gibt es keine Zulassung. Mehr dazu

F

Fahrzeugbrief
Umgangssprachlich für die Zulassungsbescheinigung Teil II. Er belegt die Verfügungsberechtigung, nicht das Eigentum. Mehr dazu
Fahrzeugschein
Umgangssprachlich für die Zulassungsbescheinigung Teil I; sie gehört bei jeder Fahrt ins Auto. Mehr dazu
FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
Siebzehnstellige Nummer des Fahrzeugs, früher Fahrgestellnummer; im Fahrzeugschein in Feld E. Mehr dazu

G

Großkundenschnittstelle (GKS)
Zugang des Kraftfahrt-Bundesamts, über den registrierte Großkunden wie Zulassungsdienste Anträge digital an die Zulassungsbehörden übermitteln (§§ 33 ff. FZV). Mehr dazu

H

H-Kennzeichen
Oldtimerkennzeichen mit H hinter der Erkennungsnummer für mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge mit Gutachten nach § 23 StVZO (§ 10 Absatz 1 FZV). Mehr dazu
Halter
Die Person oder Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist; sie zahlt Kfz-Steuer und haftet für den Betrieb. Halter und Eigentümer können verschieden sein. Mehr dazu
Halterwechsel
Das Fahrzeug wird auf eine neue Person oder Firma umgeschrieben, etwa nach einem Verkauf. Mehr dazu
HSN und TSN
Hersteller- und Typschlüsselnummer aus den Feldern 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung; Versicherer und Steuer ordnen damit das Modell zu. Mehr dazu
Hauptuntersuchung (HU)
Regelmäßige technische Prüfung nach § 29 StVZO, bei Pkw alle 24 Monate, bei Neuwagen erstmals nach 36 Monaten. Das Datum zeigt die Prüfplakette. Mehr dazu

I

i-Kfz
Internetbasierte Fahrzeugzulassung: Anträge ohne Behördenbesuch, per Portal der Behörde oder über die Großkundenschnittstelle. Mehr dazu

K

Kennzeichenmitnahme
Das bisherige Kennzeichen bleibt bei Umzug oder Halterwechsel am Fahrzeug, auch in einem anderen Zulassungsbezirk. Mehr dazu
Kurzzeitkennzeichen
Kennzeichen mit gelbem Datumsfeld für Probe- und Überführungsfahrten, höchstens fünf Tage gültig. Gebühr 10,20 €. Mehr dazu

N

Neuzulassung
Zulassung eines Fahrzeugs, das noch nie in Deutschland zugelassen war, meist ein Neuwagen. Mehr dazu

P

Plakettenträger
Selbstklebender Träger mit der Stempelplakette, den die Behörde bei der Online-Zulassung per Post schickt; er kommt auf das Kennzeichenschild. Mehr dazu

Q

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Digitale Unterschrift, die der handschriftlichen gleichgestellt ist; die Identität wird vorher per Ausweis geprüft. Mehr dazu

R

Reservierung
Vorab gesichertes Kennzeichen, etwa ein Wunschkennzeichen; die Behörde vergibt dafür eine PIN. Gebühr 2,60 €, als Wunschkennzeichen 12,80 €. Mehr dazu
Rotes Kennzeichen
Kennzeichen mit roter Schrift für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten: 06 für Händler und Werkstätten, 07 für Oldtimer. Mehr dazu

S

Saisonkennzeichen
Kennzeichen mit Betriebszeitraum von zwei bis elf vollen Monaten; außerhalb davon darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder stehen. Mehr dazu
SEPA-Lastschriftmandat
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die mit jeder Zulassung erteilt wird; der Zoll zieht die Steuer damit ein. Mehr dazu
Sicherheitscode
Verdeckter Code auf Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Stempelplaketten; freigelegt beweist er im Online-Verfahren den Besitz der Papiere. Mehr dazu
Stempelplakette
Amtliches Siegel auf dem Kennzeichen mit Landeswappen und verdecktem Sicherheitscode. Mehr dazu

T

Tageszulassung
Kurzzeitige Zulassung eines Neuwagens auf den Händler; danach wird das Fahrzeug als junger Gebrauchtwagen verkauft. Mehr dazu

U

Umschreibung
Änderung der Zulassung bei Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Mehr dazu
Unterscheidungszeichen
Das Ortskürzel am Anfang des Kennzeichens, ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk. Mehr dazu

V

Verwertungsnachweis
Bescheinigung des Demontagebetriebs über die Verschrottung; mit ihm wird das Fahrzeug endgültig abgemeldet. Mehr dazu
Vorläufiger Zulassungsnachweis
Ausdruck der Zulassungsentscheidung, mit dem Sie nach der Online-Zulassung sofort fahren dürfen, bis die Plaketten da sind. Mehr dazu

W

Wechselkennzeichen
Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge derselben Klasse (M1, L oder O1) mit gemeinsamem und fahrzeugbezogenem Teil. Mehr dazu
Wiederzulassung
Erneute Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs, auf denselben oder einen neuen Halter. Mehr dazu
Wunschkennzeichen
Frei gewählte Buchstaben-Ziffern-Kombination hinter dem Ortskürzel, vorab reserviert. Mehr dazu

Z

Zulassungsbehörde
Die kommunale Behörde, die über die Zulassung entscheidet, zuständig nach Wohnort oder Sitz des Halters (§ 75 FZV); umgangssprachlich Zulassungsstelle. Mehr dazu
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Die amtlichen Namen von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief seit dem 1. Oktober 2005. Mehr dazu

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Quellen und weiterführende Informationen

Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 24. September 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Preise von ZulassungOnline24 stehen auf der Preisseite.

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