Kfz-Zulassung von A bis Z: Begriffe kurz erklärt
Dieses Lexikon erklärt die Begriffe, die in Zulassungsbescheiden, Formularen und Behördenschreiben vorkommen, in je ein bis zwei Sätzen. Die drei häufigsten Verwechslungen: Neuzulassung (Fahrzeug war noch nie in Deutschland zugelassen), Umschreibung (neuer Halter oder neuer Bezirk) und Wiederzulassung (ein abgemeldetes Fahrzeug kommt zurück). Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief heißen amtlich Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
A
- Abmeldung
- Umgangssprachlich für die Außerbetriebsetzung: Die Zulassung endet, Kfz-Steuer und Versicherung enden mit. Online braucht sie den Fahrzeugschein und die Sicherheitscodes. Mehr dazu
- Ausfuhrkennzeichen
- Kennzeichen mit rotem Datumsfeld für Fahrzeuge, die ins Ausland gebracht werden; die Zulassung gilt bis zum eingetragenen Datum. Gebühr 31,40 €. Mehr dazu
- Außerbetriebsetzung
- Amtlicher Begriff für die Abmeldung nach § 16 FZV. Das Kennzeichen kann danach bis zu zwölf Monate reserviert werden. Mehr dazu
- Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Zwangsabmeldung durch die Behörde, etwa wenn die Kfz-Haftpflicht fehlt (§ 51 FZV) oder die Kfz-Steuer unbezahlt ist (§ 14 KraftStG). Mehr dazu
C
- CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung)
- Bescheinigung des Herstellers, dass das Fahrzeug einem genehmigten EU-Typ entspricht. Bei der Online-Erstzulassung ersetzt der Datenabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt die Vorlage. Mehr dazu
D
- Datenbestätigung
- Nachweis für Fahrzeuge mit nationaler Typgenehmigung, gleichwertig zum CoC-Papier bei der Erstzulassung (§ 6 Absatz 4 FZV).
E
- E-Kennzeichen
- Kennzeichen mit dem Buchstaben E hinter der Erkennungsnummer für Elektrofahrzeuge nach dem Elektromobilitätsgesetz; nur auf Antrag. Mehr dazu
- Empfangsbevollmächtigter
- Person in Deutschland, die Schreiben der Behörde für einen Halter ohne Wohnsitz im Inland entgegennimmt (§ 6 Absatz 2 FZV). Mehr dazu
- Erkennungsnummer
- Der Teil des Kennzeichens hinter dem Ortskürzel: ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Mehr dazu
- Erstzulassung
- Die allererste Zulassung eines Fahrzeugs; ihr Datum steht in Feld B von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Mehr dazu
- eVB-Nummer
- Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflicht. Ohne sie gibt es keine Zulassung. Mehr dazu
F
- Fahrzeugbrief
- Umgangssprachlich für die Zulassungsbescheinigung Teil II. Er belegt die Verfügungsberechtigung, nicht das Eigentum. Mehr dazu
- Fahrzeugschein
- Umgangssprachlich für die Zulassungsbescheinigung Teil I; sie gehört bei jeder Fahrt ins Auto. Mehr dazu
- FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
- Siebzehnstellige Nummer des Fahrzeugs, früher Fahrgestellnummer; im Fahrzeugschein in Feld E. Mehr dazu
G
- Großkundenschnittstelle (GKS)
- Zugang des Kraftfahrt-Bundesamts, über den registrierte Großkunden wie Zulassungsdienste Anträge digital an die Zulassungsbehörden übermitteln (§§ 33 ff. FZV). Mehr dazu
H
- H-Kennzeichen
- Oldtimerkennzeichen mit H hinter der Erkennungsnummer für mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge mit Gutachten nach § 23 StVZO (§ 10 Absatz 1 FZV). Mehr dazu
- Halter
- Die Person oder Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist; sie zahlt Kfz-Steuer und haftet für den Betrieb. Halter und Eigentümer können verschieden sein. Mehr dazu
- Halterwechsel
- Das Fahrzeug wird auf eine neue Person oder Firma umgeschrieben, etwa nach einem Verkauf. Mehr dazu
- HSN und TSN
- Hersteller- und Typschlüsselnummer aus den Feldern 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung; Versicherer und Steuer ordnen damit das Modell zu. Mehr dazu
- Hauptuntersuchung (HU)
- Regelmäßige technische Prüfung nach § 29 StVZO, bei Pkw alle 24 Monate, bei Neuwagen erstmals nach 36 Monaten. Das Datum zeigt die Prüfplakette. Mehr dazu
I
- i-Kfz
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung: Anträge ohne Behördenbesuch, per Portal der Behörde oder über die Großkundenschnittstelle. Mehr dazu
K
- Kennzeichenmitnahme
- Das bisherige Kennzeichen bleibt bei Umzug oder Halterwechsel am Fahrzeug, auch in einem anderen Zulassungsbezirk. Mehr dazu
- Kurzzeitkennzeichen
- Kennzeichen mit gelbem Datumsfeld für Probe- und Überführungsfahrten, höchstens fünf Tage gültig. Gebühr 10,20 €. Mehr dazu
N
- Neuzulassung
- Zulassung eines Fahrzeugs, das noch nie in Deutschland zugelassen war, meist ein Neuwagen. Mehr dazu
P
- Plakettenträger
- Selbstklebender Träger mit der Stempelplakette, den die Behörde bei der Online-Zulassung per Post schickt; er kommt auf das Kennzeichenschild. Mehr dazu
Q
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Digitale Unterschrift, die der handschriftlichen gleichgestellt ist; die Identität wird vorher per Ausweis geprüft. Mehr dazu
R
- Reservierung
- Vorab gesichertes Kennzeichen, etwa ein Wunschkennzeichen; die Behörde vergibt dafür eine PIN. Gebühr 2,60 €, als Wunschkennzeichen 12,80 €. Mehr dazu
- Rotes Kennzeichen
- Kennzeichen mit roter Schrift für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten: 06 für Händler und Werkstätten, 07 für Oldtimer. Mehr dazu
S
- Saisonkennzeichen
- Kennzeichen mit Betriebszeitraum von zwei bis elf vollen Monaten; außerhalb davon darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder stehen. Mehr dazu
- SEPA-Lastschriftmandat
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die mit jeder Zulassung erteilt wird; der Zoll zieht die Steuer damit ein. Mehr dazu
- Sicherheitscode
- Verdeckter Code auf Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Stempelplaketten; freigelegt beweist er im Online-Verfahren den Besitz der Papiere. Mehr dazu
- Stempelplakette
- Amtliches Siegel auf dem Kennzeichen mit Landeswappen und verdecktem Sicherheitscode. Mehr dazu
T
- Tageszulassung
- Kurzzeitige Zulassung eines Neuwagens auf den Händler; danach wird das Fahrzeug als junger Gebrauchtwagen verkauft. Mehr dazu
U
- Umschreibung
- Änderung der Zulassung bei Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Mehr dazu
- Unterscheidungszeichen
- Das Ortskürzel am Anfang des Kennzeichens, ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk. Mehr dazu
V
- Verwertungsnachweis
- Bescheinigung des Demontagebetriebs über die Verschrottung; mit ihm wird das Fahrzeug endgültig abgemeldet. Mehr dazu
- Vorläufiger Zulassungsnachweis
- Ausdruck der Zulassungsentscheidung, mit dem Sie nach der Online-Zulassung sofort fahren dürfen, bis die Plaketten da sind. Mehr dazu
W
- Wechselkennzeichen
- Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge derselben Klasse (M1, L oder O1) mit gemeinsamem und fahrzeugbezogenem Teil. Mehr dazu
- Wiederzulassung
- Erneute Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs, auf denselben oder einen neuen Halter. Mehr dazu
- Wunschkennzeichen
- Frei gewählte Buchstaben-Ziffern-Kombination hinter dem Ortskürzel, vorab reserviert. Mehr dazu
Z
- Zulassungsbehörde
- Die kommunale Behörde, die über die Zulassung entscheidet, zuständig nach Wohnort oder Sitz des Halters (§ 75 FZV); umgangssprachlich Zulassungsstelle. Mehr dazu
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Die amtlichen Namen von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief seit dem 1. Oktober 2005. Mehr dazu
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Quellen und weiterführende Informationen
Die Rechtsangaben sind am Gesetzestext geprüft (Stand 24. September 2026). Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Preise von ZulassungOnline24 stehen auf der Preisseite.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Inhaltsübersicht
- Kraftfahrt-Bundesamt: Leitfaden zur Zulassungsbescheinigung (Stand Juli 2026)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage
- Kraftfahrzeugsteuergesetz